TI-FAQ: die häufigsten Fragen für Hilfsmittelerbringende
Die technische Infrastruktur des Gesundheitswesens muss an das digitale Zeitalter angepasst werden. Ziel der TI ist es dabei, die Patient:innenversorgung zu verbessern, Versorgungs- und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und die Souveränität der Bürger:innen bzw. Patient:innen zu stärken. Nach und nach werden dabei alle Akteure des Gesundheitswesens an das Netz der TI angebunden, bis 2026 alle Gesundheitsberufe angeschlossen sind.
Bis wann muss ich mich an die TI anschließen?
Aktuell ist die Anbindung freiwillig. Bis Januar 2026 müssen jedoch alle Gesundheitsberufe gesetzlich verpflichtend an das System angeschlossen sein. Basis hierfür ist das das DVPMG (Digitale Versorgung- und Pflege-Modernisierungsgesetz). Ab 2027 sollen dann Hilfsmittelverordnungen nur noch elektronisch über die TI übermittelt werden, sodass eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur dann für alle Hilfsmittelerbringer:innen in jedem Fall notwendig ist.
Was passiert, wenn ich mich auch nach 2026 nicht an die TI anschließe?
Der Gesetzgeber sieht eine Verpflichtung für 2026 vor. Sollten Sie sich nicht an die TI anschließen, wären sie bspw. nicht in der Lage zünftig elektronische Verordnungen abzurufen. Bei Ärzt:innen besteht bereits eine Anschlusspflicht. Kommen sie dieser nicht nach, müssen die Ärzt:innen mit Honorarabzügen rechnen. Es wird vermutet, dass dies in anderen Gesundheitsberufen ähnlich gehandhabt werden wird.
Mir nutzt die TI ja nur, wenn Kliniken und Arztpraxen im Ort dementsprechend auch ausgestattet sind. Wie erfahre ich, dass jetzt der richtige Zeitpunkt zur Umstellung ist?
Für Arztpraxen und Krankenhäuser ist der Anschluss an die TI bereits seit 2019 verpflichtend. Somit sollten auch die Praxen und Kliniken in Ihrem Einzugsgebiet bereits angebunden sein.
Welche Funktionen bietet die TI?
In der vollen Ausbaustufe soll die gesamte Kommunikation und der komplette Informationsfluss im deutschen Gesundheitswesen über die TI laufen. Zu diesen Anwendungen zählen beispielsweise das Versichertenstammdaten-Management (VSDM), das E-Rezept, die elektronischen Patientenakte (ePA), Kommunikationsdienste wie „Kommunikation im Gesundheitswesen“, kurz KIM oder dem TI-Messenger, der elektronische Berufsausweis (eBA) und die Notfalldaten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Informationsseite zur TI.
Was passiert bei einem Systemabsturz oder wenn das Internet ausfällt?
Die Verbindung zur TI erfolgt über das Internet mit Hilfe eines VPN-Tunnels. Kommt es zu einem Internetausfall oder Systemabsturz innerhalb der Praxis, ist ein Zugang über diesen VPN-Tunnel zur TI nicht möglich. Die nicht abgerufenen Daten sind aber sicher in der TI verwahrt und nach Wiederherstellung der Verbindung weiterhin abrufbar.
Woher bekommt man die Institutionskarte und den elektronischen Berufeausweis? Und sollte man diese im Vorfeld schon beantragen?
Für verkammerte Berufe sollen die zuständigen Kammern die Ausweise ausgeben, bei den Ärzten übernimmt dies z.B. die Ärztekammer. Im Hilfsmittelbereich wird dies voraussichtlich die zuständige Handwerkskammer sein. Für Berufe ohne Kammer wurde das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eingerichtet. Ob das eGBR für nicht verkammerte Hilfsmittelerbringene Ausweise ausgeben wird ist aktuell noch nicht bekannt.
Eine Beantragung wird voraussichtlich ab Sommer 2024 möglich sein. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.
Wann kommt die eVerordnung für Hilfsmittel? Können jetzt schon E-Rezepte durch den Arzt für HM erstellt werden?
Das E-Rezept wird ab 2024 zunächst für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend, für Hilfsmittelverordnungen ist der Start für 2027 angedacht. Bis dahin müssen Ärzte Hilfsmittel noch auch papiernen Muster16 Verordnungen ausstellen.
Wird es auch eine Möglichkeit für LE geben, das E-Rezept ohne eine Branchensoftware zu bearbeiten?
Dies ist aktuell noch offen - die Spezifikaktionen für die eVerordnung für Hilfsmittel müssen noch erarbeitet werden.
Ist die TI Ende-zu Ende verschlüsselt?
Die TI entspricht höchsten Sicherheitsstandards. Alle Datenübertragungen sind verschlüsselt.
Was brauche ich für die TI?
Basis für einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist ein leistungsfähiger Internetanschluss. Zudem wird ein von der gematik zertifizierter VPN-Dienst benötigt. Das sog. Virtual Private Network sorgt dafür, dass innerhalb des Internets ein sicherer, vom restlichen Datenverkehr abgeschirmter Tunnel zur Telematikinfrastruktur geschlagen wird. Auch eine Branchensoftware (z.B. Optica Omnia) wird unerlässlich sein, um digitale Rezepte/Verordnungen zu verarbeiten.
Der Konnektor verbindet Sie mit dem Gesundheitsnetz der Zukunft. Er stellt, vergleichbar mit einem W-LAN Router einen VPN-Tunnel zur Telematikinfrastruktur her und ermöglicht eine sichere Kommunikation, die vom normalen Internet abgeschirmt ist.
Mit dem elektronischen Berufsausweis (eBA) können Sie sich gegenüber Ärzt:innen und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe digital ausweisen und erhalten Zugang zur TI. Der Ausweis hat zusätzlich eine Signier- und Verschlüsselungsfunktion.
Die SMC-B Karte (Security Module Card Typ B) authentifiziert Ihren Betrieb für die Teilnahme an der TI (Institutionsausweis). Sie wird durch die Eingabe eines Pin-Codes freigeschaltet und verbleibt immer im Kartenterminal.
Über das Kartenterminal werden SMC-B Karte, der elektronische Berufsausweis und die elektronische Gesundheitskarte Ihrer Patient:innen eingelesen.
Wie funktioniert KIM?
KIM ist vergleichbar mit einem sicheren E-Mail Dienst innerhalb der TI. Der Dienst ermöglich eine sichere, vertrauliche E-Mail-Kommunikation von Beteiligten innerhalb der TI – und zwar über alle angeschlossenen Einrichtungen, Sektoren und Fachbereiche hinweg. Über KIM versendete Nachrichten werden beim Versand automatisch verschlüsselt und signiert. Die Daten bleiben dabei, im Gegensatz zur "normalen" E-Mail oder dem Fax immer im geschützen Raum der TI. Alle Teilnehmer sind über ein zentrales Adressbuch auswählbar. KIM-Adressen können dabei sowohl persönlich als auch als Sammelpostfach vergeben werden.
Brauche ich für jeden beratenden Mitarbeiter eine eBA?
Zu Beginn reicht ein Ausweis aus, da Sie diesen brauchen um die SMC-B Karte zu beantragen. Später wird jede:r Mitarbeiter:in, die Nachrichten/Dokumente signieren möchte, einen eigenen Ausweis brauchen, da der eBA personengebunden ist.
Da der Ausweis von den Kammern bzw. dem eGBR auf Vorlage eines Berufsnachweises ausgegeben wird, wird auch nicht jede:r aus Ihrem Team einen Ausweis erhalten können. Für Beratungen ist dies aber ohnehin nicht notwendig.
Läuft die TI auf Apple / iOS? Sind die gematik-Komponenten auch für Mac OS konzipiert?
Die Hardware-Komponenten sind unabhängig vom eingesetzten Betriebssystem, egal ob Windows, Linux oder MacOS.