Abrechnung
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FAQ: Blankoverordnung in der Ergotherapie

Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert (zuletzt aktualisiert April 2025).
Nun ist sie also da, die Blankoverordnung. Im Vergleich zur “normalen” Standardverordnung laufen bei der Blankoverordnung einige Dinge in der Verwaltung und Abrechnung anders ab, als Ergotherapeut:innen es gewohnt sind. Gemeinsam mit dem DVE beantworten wir in desem FAQ daher die häufigsten Ihrer Fragen, die uns bislang zur Blankoverordnung erreicht haben.
Allgemeines zur Blankoverordnung
Bin ich dazu verpflichtet mit der Ergotherapie-Blankoverordnung zu arbeiten?
Es gelten die gleichen Vorgaben wie bei den Verordnungen, die keine Blankoverordnung sind.
Ist es nach dem 01.04.2024 möglich, die „alte“ Standardverordnung anzunehmen?
Selbstverständlich, denn nicht jede Verordnung ist auch eine Blankoverordnung.
Bei welchen Diagnosen können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen Blankoverordnungen ausstellen?
Blankoverordnungen können für drei ergotherapeutische Diagnosegruppen ausgestellt werden: SB1, PS3 und PS4.
Die Blankoverordnung für die Diagnosegruppe SB1 darf nur durch Ärzt:innen ausgestellt werden. Die Diagnosegruppen PS3 und PS4 können sowohl Ärzt:innen als auch Psychotherapeut:innen als Blankoverordnung ausstellen.
Gibt es bei der Blankoverordnung bestimmte Diagnosen, die dem besonderen Verordnungsbedarf (BVB) bzw. dem langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) zugeordnet sind und somit nicht in das Ampelsystem fallen?
Nein, bei der Blankoverordnung gibt es keine BVB oder LHB, da die Behandlung immer über einen Zeitraum von 16 Wochen möglich ist.
Welche Auswirkungen hat die Blankoverordnung auf Langzeitpatient:innen, wie z. B. körperlich und geistig Behinderte?
Ergotherapeut:innen haben durch die Blankoverordnung die Möglichkeit, die Therapie noch besser und individueller zu gestalten, da sie selbst über die Behandlungsdauer und die Behandlungseinheiten entscheiden können.
Kann ein Patient zwei Blanko VO von verschiedenen Ärzten gleichzeitig überschneidend innerhalb der 16 W verwenden?
Parallel dürfen nur Verordnungen laufen, wenn der ICD-10 Code und die Diagnosegruppe nicht identisch sind. Wenn Sie innerhalb einer Praxis zwei gleiche Verordnungen von unterschiedlichen Ärzten erhalten, sollten Sie die zweite Verordnung nicht annehmen.
Verordnungsdetails und Therapieplanung
Wie werden die Dauer und die Menge der Behandlungseinheiten der Therapie einer Ergotherapie-Blankoverordnung festgelegt?
Innerhalb der 16-Wochen-Frist ab Ausstellungsdatum können Ergotherapeut:innen in Absprache mit den Patient:innen frei über den Einsatz der Heilmittel nach dem Heilmittelkatalog, die Dauer und Frequenz der Behandlungseinheiten sowie die Gesamtdauer der Therapie entscheiden.
Muss die Therapie einer Blankoverordnung innerhalb der 16 Wochen abgeschlossen sein?
Ja, innerhalb der 16-Wochen-Frist ab Verordnungsdatum muss die Behandlung abgeschlossen sein. Die Gültigkeit einer Blankoverordnung kann nicht verlängert werden.
Was passiert bei einer Unterbrechung der Therapie innerhalb der 16-Wochen-Frist? Kann die Gültigkeit der Blankoverordnung beispielsweise bei Krankheit oder Urlaub der Patient:innen verlängert werden?
Nein. Wird die Therapie innerhalb der 16-Wochen-Frist ab Verordnungsdatum unterbrochen, führt dies zu keiner Verlängerung der Gültigkeit. Innerhalb dieser maximal 16 Wochen entscheiden die Ergotherapeut:innen über die ergotherapeutische Behandlung, deren Menge und der Intensität. Anschließend entscheiden die Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen über die weiteren Behandlungen bzw. eine erneute Verordnung.
Bekommen Patient:innen erneut eine Blankoverordnung, wenn die vorherige Behandlung beispielsweise nach 8 Wochen abgebrochen und die dazugehörige Blankoverordnung abgerechnet wurde?
Patient:innen können dann erneut eine Blankoverordnung erhalten, jedoch erst nach Ablauf der 16-Wochen-Frist der vorherigen Blankoverordnung.
Muss die Behandlung einer Blankoverordnung abgebrochen werden, wenn Patient:innen beispielsweise in die Reha gehen?
Nein. Die Gültigkeit der Blankoverordnung bleibt 16 Wochen bestehen und es gibt keine Unterbrechungsregelung.
Wer entscheidet bei der Blankoverordnung darüber, ob ein Hausbesuch stattfinden soll?
Bei der Blankoverordnung treffen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Hausbesuches. Wurde ein Hausbesuch von den Ärzt:innen verordnet, können die Ergotherapeut:innen nach Absprache mit den Patient:innen die Behandlung in der Praxis oder im häuslichen Umfeld durchführen.
Kommt auf die Folgeblankoverordnung auch wieder die Analyse?
Bei der Blankoverordnung kann bei jeder Verordnung eine Analyse gemacht werden.
Kann die neue Blankoverordnung auch schon vor Ablauf der 16 Wochen der vorherigen Verordnung besorgt werden, aber noch nicht begonnen werden?
Ja, die Behandlungen dürfen aber erst nach Ablauf der 16 Wochenfrist begonnen werden. Zudem muss die Beginnfrist von 28/14 Kalendertagen nach Ausstellung eingehalten werden. Die 16 Wochen rechnen sich aber immer vom Ausstellungsdatum.
Wird der Behandlungsbeginn der Folgeverordnung auch vom letzten Behandlungstag der vorangegangenen Verordnung berechnet?
Bei Blankoverordnung wird immer die Beginnfrist ab dem Ausstellungsdatum berechnet.
Muss die Parallelbehandlung verordnet sein?
Nein, hier kann der Therapeut entscheiden ob noch ein zweiter Patient für die gleiche Behandlung in Frage kommt. Die Parallelbehandlung muss nur auf der Rückseite eingetragen und quittiert werden.
Abrechnung & Zeitintervalle
Wie werden auf der Blankoverordnung die Zeitintervalle für die ergotherapeutischen Leistungen von je 15 Minuten konkret angegeben?
Es werden die vorrangigen Heilmittel und die Behandlungszeit in Minuten angegeben – das Wort „Minuten“ muss dabei nicht ausgeschrieben werden. Pro Behandlungstermin muss die Therapiezeit mindestens 30 Minuten und darf maximal 180 Minuten betragen.
Beispiel: Eine Motorisch-funktionelle Behandlung mit der Dauer von zwei Zeitintervallen wird auf der Verordnung mit „Mot.Funkt.Beha. 30“ angegeben.
Ist es möglich, innerhalb eines Behandlungstermins auch nur ein Zeitintervall eines Heilmittels abzurechnen, wenn die gesamte Therapiezeit über 30 Minuten liegt? Beispielsweise: psych.fkt.Beh. Gruppe 60, psych.fkt.Beh. 15?
Nein, jedes Heilmittel muss innerhalb eines Termins mindestens 30 Minuten (also zwei Zeitintervalle) behandelt werden.
Welches Heilmittel wird für die Vor- und Nachbereitung abgerechnet, wenn bei einem Behandlungstermin mehrere Heilmittel erbracht wurden?
Diese Entscheidung treffen Sie als Therapeut:in.
Werden die Zeitintervalle für die Vor- und Nachbereitungszeit pro Behandlungstermin bei dem Ampelsystem miteinberechnet?
Ja, bei dem Ampelsystem werden alle genutzten Zeitintervalle inklusive der Vor- und Nachbereitungszeit zusammengezählt und einberechnet.
Wird auf der Blankverordnung nur die reine Behandlungszeit notiert, aber zusätzlich pro Behandlungstermin ein Zeitintervall (15 Minuten) für die Vor- und Nachbereitungszeit abgerechnet?
Die Vor- und Nachbereitungszeit für jeden Behandlungstermin wird bei Optica automatisch mit abgerechnet. Deshalb muss dieses pauschal angesetzte Zeitintervall nicht auf der Blankoverordnung notiert werden und Patient:innen müssen diese folglich auch nicht quittieren.
Falls die Vor- und Nachbereitungszeit NICHT mit abgerechnet werden soll, benötigen wir lediglich einen Hinweis auf der Rückseite.
Gehören bei der Berechnung der gesetzlichen Zuzahlung auch die Vor- und Nachbereitungszeiten dazu oder wird bei den Patient:innen nur die reine Behandlungszeit berechnet?
Die Vor- und Nachbereitungszeit ist zuzahlungspflichtig. Patient:innen müssen pro Blankoverordnung die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro Verordnungsblattgebühr und 10 % der Gesamtkosten einer Verordnung selber tragen. Je Behandlungstermin kann ein Zeitintervall für die Vor- und Nachbereitungszeit angesetzt werden, welche auch zuzahlungspflichtig ist.
Können die Fahrtzeiten für Hausbesuche weiterhin als zwei Zeitintervalle berechnet werden – also Hin- und Rückweg als jeweils ein Zeitintervall?
Hausbesuche können bei der Blankoverordnung pro Behandlungstermin nur EINMAL mit der jeweiligen Einsatzpauschale berechnet werden (inklusive Wegegeld):
59973 bei Hausbesuch im häuslichen Umfeld der Patient:innen
59974 bei Hausbesuch einer sozialen Einrichtung / Gemeinschaft
Wie wird die „Versorgungsbezogene Pauschale“ abgerechnet?
Die „Versorgungsbezogene Pauschale“, die den organisatorischen Mehraufwand mit 91,38 Euro pro Blankoverordnung abgelten soll, wird bei Optica automatisch abgerechnet. Es muss nur ein Hinweis auf der Rückseite hinterlegt werden, wenn diese Pauschale NICHT abrechnet werden soll.
Ist bei der Blankoverordnung eine Zwischenabrechnung möglich?
Nein, eine Zwischen- bzw. Teilabrechnung ist nicht möglich. Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Verordnung – d.h. spätestens 16 Wochen nach Verordnungsdatum oder wenn die Behandlung früher beendet bzw. abgebrochen wurde.
Es ist jedoch in Absprache mit den Patient:innen möglich, Zwischenrechnungen für die gesetzlichen Zuzahlungen zu stellen.
Ist die Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs weiterhin abrechenbar und falls ja, an welcher Stelle ist diese aufzuführen?
Die Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs ist weiterhin zu Beginn einer Therapie abrechenbar und wird auf der Blankoverordnungsrückseite unter „Maßnahmen“ eingetragen.
Muss man den ZI der Vorbereitungszeit mit auf das Rezept schreiben ?
Nein. Nur die reine Behandlungszeit. Die Vor/Nachberechnungszeit wird bei Optica automatisch mit berechnet.
Wenn der ZI der Vorbereitung automatisch durch Optica abgerechnet wird, dann fehlt dieser auf dem Eigenanteil des Patienten?!
Diesen müssen Sie natürlich auch dem Patienten in Rechnung stellen.
Muss die Vor- und Nachberechnungszeit auf der Verordnung eingetragen und quittiert werden?
Nein, die Vor- und Nachberechnungszeit muss auf der Verordnung nicht eingetragen und quittiert werden.
Müssen die 9% Abzug, wenn der rote Bereich erreicht ist, beim Abrechnen gleich abgezogen werden?
Nein, der Abzug Erfolgt durch die Krankenkasse per Absetzung.
Ergotherapie-Blankoverordnungen abrechnen mit Optica
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Dokumentation & Formales
Wie können Patient:innen alle Therapieeinheiten quittieren, falls die Zeilen der Verordnungsrückseite nicht ausreichen?
Falls die Zeilen der Verordnungsrückseite nicht ausreichen (z.B. weil die vollen 16 Wochen mit entsprechend vielen Terminen genutzt wurden), können zusätzliche Datenblätter für die Quittierung von Therapieeinheiten verwendet werden.
Achten Sie dann bitte darauf, diese Zusatzblätter zu nummerieren, z.B. mit 1/4, 2/4 usw., damit die Zusatzblätter bei der Abrechnung jederzeit der ursprünglichen Verordnung zugeordnet werden können.
Kann die Rückseite für die Ergotherapie-Blankoverordnung kopiert und verwendet werden, falls mehr als 20 Termine erbracht wurden und die Zeilen nicht ausreichen?
Ja, es können problemlos mehrere Datenblätter verwendet werden.
Bitte nummerieren Sie in diesem Fall alle zusätzlich verwendeten Blätter, damit die Zusatzblätter bei der Abrechnung jederzeit der ursprünglichen Verordnung zugeordnet werden können.
Darf bei der Abrechnung handschriftlich auf die Blankoverordnung geschrieben werden oder muss alles bedruckt werden?
Es gelten die gleichen Vorgaben wie bei den Verordnungen, die keine Blankoverordnung sind.
Kann die Zuzahlungsrechnung, wie bei der Standardverordnung, auch zu Beginn der Behandlung gestellt werden?
Für den Einzug der Zuzahlung wurden im Vertrag Blankoverordnung keine separaten Regelungen getroffen. Damit gilt, was auch bisher in der Regel-Versorgung gilt. Die Praxis kann direkt zu Beginn die Zuzahlung einziehen, kann dies aber auch am Ende tun.
Wenn kein Bericht angekreuzt ist...trotzdem nach Rezeptende kurzen Rückbericht verfassen?
Nein, ist nicht zwingend notwendig.
Muss bei Zuzahlungsbefreiung eine Kopie des Ausweises mitgeschickt werden, oder reicht der Eintrag auf der Vorderseite („ZZ frei“)+ dem Eintrag auf der Rückseite?
Es schadet nicht wenn der Befreiungsausweis mitgeschickt wird. Es reicht aber auch eine Information auf der Verordnung
Es gab vom DVE ein Formblatt, wo eingetragen werden soll was geleistet wurde. Muss das mit eingereicht werden oder nicht?
Nein, diese Formblatt muss nicht mit eingereicht werden.
Muss der Patient jede Behandlungseinheit unterschreiben, nach Korrektur oder nur unten eine Unterschrift?
Wenn mehrere Behandlungseinheiten korrigiert werden müssen, dann muss auch der Patient mehrfach unterschreiben.
Dürfen die Maßnahmen nachträglich korrigiert werden?
Nein, bei der Blankoverordnung dürfen die Maßnahmen nicht nachträglich korrigiert werden.
Wenn die Blankoverordnung die 16 Wochenfrist erreicht hat, muss ich nach dem letztmöglichen Behandlungstermin ein Abbruchdatum und ein Abbruchgrund eintragen?
Wenn die 16 Wochen nach Ausstellung vorüber sind, dann muss die Verordnung abgerechnet werden. Hier benötigt man keinen Abbruchgrund.
Kombination & Besonderheiten
Sind Behandlungen mit unterschiedlichen Heilmitteln auf einer Blankoverordnung möglich?
Ja, es können alle Heilmittel abgerechnet werden, welche in der vorgegebenen Diagnosegruppe hinterlegt sind. Die Blankoverordnung lässt sich momentan für die Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4 ausstellen.
Muss das ADL-Training von den Ärzt:innen explizit verschrieben werden?
Es gelten die gleichen Vorgaben wie bei Verordnungen, die keine Blankoverordnungen sind.
Muss bei Telemedizinischer Leistung in einer Blankoverordnung auch auf die 30%-Regel der Standardverordnungen geachtet werden?
Die 30% beziehen sich insgesamt auf alle telemedizinischen Leistungen der Praxis, also Regel-Versorgung und Blankoversorgung zusammen. Da ein Termin immer nur einmal vergeben werden kann, ändert sich mit der Blankoverordnung nichts in Punkto Telemedizin.
Können Blankoverordnungen bereits jetzt über Optica Viva erfasst werden?
Ja, Blankoverordnungen werden seit dem 01.04.2024 über Optica Viva erfasst. Die Praxissoftware bildet vom Start weg alle Merkmale der Blankoverordnung ab, beispielsweise das Ampelsystem.
Sicherheit & Haftung
Stichwort Versicherungsschutz: Können Ergotherapeut:innen mit der Blankoverordnung in Absprache mit den Patient:innen selbst entscheiden, ob sie die Praxis gemeinsam während einer Therapieeinheit verlassen, um z.B. ein Straßenbahntraining zu machen?
Auch hier gilt, was jetzt bereits in der regulären Versorgung gilt. Im 125er Vertrag steht in den Begriffsbestimmungen unter „Ort der Leistungserbringung“: „Für den Ort der Leistungserbringung gilt § 11 HeilM-RL entsprechend. Erfordert es die therapeutische Zielsetzung, kann die Therapie außerhalb der Praxis (z. B. Training der Alltagsaktivitäten, Transfer ins häusliche bzw. soziale Umfeld) durchgeführt werden.“
Steuerungssysteme
Wie funktioniert das Ampelsystem für Blankoverordnungen in der Ergotherapie?
Da die Anzahl der Behandlungseinheiten nicht fest vorgegeben ist, wurde im Vertrag ein Ampelsystem festgelegt, um eine notwendige und wirtschaftliche Versorgung der Patient:innen zu gewährleisten.
Den Ampelphasen grün, gelb und rot wurde dabei eine Anzahl von Zeitintervallen zu je 15 Minuten zugeordnet – plus 1 Zeitintervall für Vor- und Nachbereitung. Die Anzahl basiert dabei auf einem angenommenen Versorgungsbedarf der Versicherten für die Gültigkeitsdauer einer Blankoverordnung von 16 Wochen. Die Zeitintervalle pro Ampelphase betragen:
SB1:
- Grün: 0 – 128 Zeitintervalle
- Gelb: 129 – 176 Zeitintervalle
- Rot: Ab 177 Zeitintervallen
PS3 & 4:
- Grün: 0 – 176 Zeitintervalle
- Gelb: 177 – 200 Zeitintervalle
- Rot: Ab 201 Zeitintervallen
In der roten Phase verwenden die Therapeut:innen mehr Zeitintervalle für die Behandlung, als in der grünen und gelben Phase als wirtschaftlich angesehen sind, und müssen dafür einen Abschlag von 9 Prozent auf die in dieser Phase erbrachten Zeitintervalle hinnehmen.
Prüfpflicht wir haben oft Blankos wo der ICD-10-Code nicht in die Diagnosegruppe passte. Gab es da schon viele Absetzungen? Die Änderung ist immer ziemlich zeitintensiv und die Ärzte verstehen immer nicht, warum sie ändern sollen.
Sodass die Diagnosen zur Diagnosegruppe passt, können Sie nur in Rücksprache mit dem verordnenden Arzt klären.

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