Ausgabestelle für den eHBA: das elektronische Gesundheitberuferegister

Um Zugang zur TI zu erhalten braucht man den elektr. Heilberufeausweis eHBA, der vom elektr. Gesundheitsberuferegister eGBR ausgegeben werden soll.

der eHBA wird vom eGBR ausgegeben

Im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens wurden mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) Änderungen des SGB V zur Einführung digitaler Anwendungen beschlossen. Um alle Berufsgruppen und Akteure des Gesundheitswesens digital miteinander zu vernetzen, werden sie nach und nach an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Seit Juli 2021 ist diese Anbindung für Physiotherapeut:innen zumindest auf dem Papier möglich.

Damit Leistungserbringer:innen Zugriff auf Daten und Anwendungen der der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ihrer Patient:innen erhalten, benötigen sie einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). 

Ausgestellt werden wird der eHBA vom sogenannten elektronischen Gesundheitsberuferegister eGBR, das als gemeinsame Stelle der Länder diese Aufgabe für alle Heilberufe übernehmen, die nicht in Kammern organisiert sind. Dieses bundesweite Register mit Sitz in Münster befindet sich aktuell im Aufbau und wird ab Ende Oktober in eine Pilotphase starten, in der das Antragsverfahren für die Beantragung des eHBA von freiwilligen Physiotherapeuten, Hebammen und Pflegekräften getestet werden soll. Voraussichtlich Anfang 2022 soll dies dann in den Regelbetrieb übergehen und reale Anträge entgegengenommen werden können. 

Das Antragsverfahren wird vollständig digital ablaufen und soll möglichst einfach und transparent zu handhaben sein. Mehr über die Details zur Beantragung des eHBA beim elektronischen Gesundheitsberuferegister  erfahren Sie auf der Seite des eGBR.

Im Rahmen des Ausgabeverfahrens wird das eGBR mit verschiedenen Ämtern, Behörden und anderen Organisationen zusammenarbeiten, die als sogenannte „bestätigende Stellen“ wirken und die Berufserlaubnis der jeweiligen Leistungserbringer:innen verifizieren können. Grundlage für die Arbeit des eGBR ist ein Staatsvertrag. Zum Start des eGBR muss dieser noch von allen Bundesländern anerkannt werden. 

Um den Aufbau des eGBR zu begleiten und hierbei Bezug zur Praxis und zum Arbeitsalltag der Leistungserbringer:innen sicherzustellen, wurde ein Fachbeirat eingerichtet, der aus Vertreter:innen verschiedener beteiligter Berufsgruppen (Gesundheitsfachberufe, Gesundheitshandwerke und weitere Leistungserbringer:innen) und ihrer Verbände, sowie weiteren Expert:innen besteht. Vorsitzender dieses Gremiums ist aktuell Andreas Pfeiffer, dem Sprecher des SHV und Vorsitzenden des DVE. Bundesweit ist dieses Gremium auch das einzige, in dem alle Heilberufe, die nicht in Kammern organisiert sind, gemeinsam vertreten sind. 
 


Der eHBA im Überblick

  • Mit dem eHBA können sich Angehörige der Gesundheitsberufe digital ausweisen und erhalten Zugang zur Telematikinfrastruktur.
  • Hat die Form und Größe eine Kreditkarte und trägt zwei Erkennungsmerkmale: Ein Bild der Karteninhaberin oder des Karteninhabers sowie einen Computerchip.
  • Die Karteninhaber-Daten sind auf dem Chip gespeichert, der auch die Signier- und Verschlüsselungsfunktion mitbringt.

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