Digitales Gesundheitswesen und Telematikinfrastruktur: Basisinformationen im Überblick

Wir haben für Sie zusammengefasst, wie sich die TI auf Sie auswirkt, wann Sie sich anbinden sollten und welche Vorteile Sie nutzen können.

Junge Frau sitzt nachdenklich am Laptop

Welche Strategie steht hinter der Digitalisierung des Gesundheitswesens? Welche Vorteile hat die TI? Und wann sollte ich mich anschließen? Dieser Beitrag soll Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, wann, ob und wie sich die Telematikinfrastruktur positiv auf Ihren Arbeitstag auswirkt.

Grundlage für die Telematikinfrastruktur (TI): Die Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit

In der vom BMG veröffentlichen Digitalisierungsstrategie geht es unter dem Motto „gemeinsam Digital“ um deren Vision für eine Digitalisierung in der Gesundheits- und Pflegeversorgung, um ein gesünderes und längeres Leben für alle zu ermöglichen. In diesem Sinne formuliert die Strategie unter anderem die folgenden Ziele:

  • Konsequente Ausrichtung auf Menschen, Patientensouveränität und Begeisterung
  • Verbesserung der Versorgungsqualität
  • Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz

Im Fokus stehen dabei die TI und ihre Weiterentwicklung – insbesondere der elektronischen Patientenakte (ePA) zur individuellen Gesundheitsplattform der Versicherten. Um die „ePA für alle“ zu ermöglichen, soll unter anderem ein Opt-out-Prinzip eingeführt werden. Das bedeutet: Jeder Versicherte, der nicht widerspricht, erhält zukünftig eine ePA. 

Mehr zur Digitalisierungsstrategie lesen Sie auf den Seiten des BMG.

Welche Vorteile haben Therapeut:innen durch die TI und welche Anwendungen sind für Therapeut:innen sinnvoll?

Die TI ist die zentrale digitale Infrastruktur des deutschen Gesundheitssystems. Sie unterstützt Therapeut:innen in der ganzheitlichen Betreuung der Patienti:nnen. Sie verbindet auf einer sicheren Plattform alle Akteure im Gesundheitswesen, um wichtige medizinische Informationen für eine individuelle Behandlung sicher und unkompliziert auszutauschen und die gezielte Behandlung gemeinsam abzustimmen. 

Die TI ermöglicht Ihnen z.B. den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), auf Medikationspläne, Notfalldaten und Stammdaten der Versicherten. So erhalten Sie einen schnellen Überblick über die Kranken- und Behandlungsgeschichte der Patienten – sofern diese zustimmen. 
Damit lässt sich die physiotherapeutische, ergotherapeutische oder logopädische Behandlung optimal anpassen.

Auch die Kommunikation mit Ärzten (via KIM/TIM), Apotheken, Hilfsmittelleistungserbringenden und Kolleg:innen in anderen Praxen ist bereits durch die Anwendung KIM deutlich schneller und einfacher als bisher möglich. Dieser verschlüsselte Mailversand löst das Fax ab und Rückfragen können direkt geklärt werden. Damit werden alle Datenschutzanforderungen erfüllt und die Gesundheitsdaten sind geschützt.

Künftig wird auch die eVerordnung (das sogenannte eRezept 4.0) für Therapeut:innen relevant werden. Diese soll ab 2026 Paierverordnungen ersetzen und wird aktuell gemeinsam mit Therapeut:innen aus der Praxis ausgearbeitet.  Spätestens mit Start der eVerordnung ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur auch verpflichtend – und notwendig, um Verordnungen abarbeiten zu können.

Welche Berufe können ab wann an der Telematikinfrastruktur teilnehmen?

Während Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken oder die Pflege bereits seit einiger Zeit angebunden sind und zum Teil auch schon eine Anschlusspflicht haben, dürfen sich Physiotherapeut:innen als erste Heilmittelerbringenden seit 2022 anschließen. 2024 folgen dann Logopädie, Ergotherapie und Podologie sowie Hilfsmittelleistungserbringende. Ab 2026 ist der Anschluss für alle verpflichtend. 

Welche Rolle spielen Konnektoren und deren Weiterentwicklung für die Nutzung der Anwendungen?

Der Konnektor ähnelt aktuell optisch einem DSL-Router und sorgt – jedoch mit deutlichem höherem Sicherheitsniveau – für den Aufbau einer sicheren Verbindung Ihrer Praxis mit der TI. 

Die gematik sieht vor, dass der Dienst von Einbox-Konnektoren optional auch über ein Rechenzentrum abgewickelt werden kann. Der Zugang über den Konnektor vor Ort wird mit der Nutzung eines Konnektor-Dienstes im Rahmen von TI-as-a-Service ergänzt, wie z.B. im Rahmen des Optica TI-Pakets. Das bedeutet, dass Konnektoren nicht zwingend in Ihren Räumlichkeiten stehen müssen, sondern zentral von einem Rechenzentrum aus betrieben werden. In Ihrer Praxis wird dann nur noch die sichere Verbindung zum Konnektor installiert.

Die aktuelle Planung der gematik sieht keine weiteren Veränderungen für die sogenannte TI 2.0 vor Ort mehr vor. Sollten Sie einen vorhandenen Konnektor vor Ort haben, so bleibt dieser auch weiterhin bestehen. Diese neue von der gematik vorgestellte Konstellation des Zugangs über das TI-Gateway (u.a. ehemals als TI 2.0 betitelt) wird für Leistungserbringende weitgehend unbemerkt ablaufen und ist bereits als skalierbarer Betrieb über z.B. Optica bereits jetzt möglich.

Beide Optionen ermöglichen Ihnen in die TI einzusteigen. Für weitere Entwicklungen, z.B. die Anbindung über künftige High-Speed-Konnektoren gibt es seitens der gematik aktuell jedoch keine validen Zeitpläne. Jede Konnektor-Lösung (Einbox-Konnektor, HSK, TI-Gateway über TI-as-a-Service (z.B. um die SMC-B Karte zu betreiben) benötigt ein Kartenterminal, sodass eine Verbindung mit der Praxis überhaupt möglich ist. 

Der Zugriff auf Anwendungen wie die ePA/den eMP bei Patient:innen vor Ort bzw. über eine künftige mobile TI muss via Kartenterminal durch Stecken der eGK autorisiert werden. Alternativ sind auch Zugriffe via App über digitale Identitäten geplant.

Sollen Therapeut:innen aufgrund der Weiterentwicklung der TI mit der Beschaffung eines TI-Zuganges abwarten? Verändert sich die Rolle von Kartenterminals durch digitale Identitäten?

Das Kartenterminal ist das Bindeglied zwischen der Gesundheitskarte des Versicherten (eGK), den weiteren Karten eHBA und SMC-B und dem Konnektor. Je nach Organisation Ihrer Praxis können auch mehrere Kartenterminals benötigt werden. Diese dienen der Autorisierung der Leistungserbringenden und des Patienten. 

Trotz der Planung digitaler Identitäten wird es auch weiterhin für eine lange Zeit Karten und damit Kartenterminals geben. Es ist auf absehbare Zeit nicht davon auszugehen, dass alle Patienten ein Smartphone mit den technischen Mindeststandards besitzen. Digitale Identitäten und Kartenterminals zusammen ergänzen einander also. Wer ein Smartphone besitzt, welches den technischen Anforderungen entspricht, kann den Nachweis der Versicherung über eine digitale Identität erbringen. Genauso können aber weiterhin eGKs verwendet werden. Dasselbe gilt für den HBA, auch hier kann entweder die digitale Identität oder die Karte verwendet werden.

Kartenterminals sind demnach unabhängig von den Konnektor-Lösungen auch weiterhin einsetzbar. Einige wie z.B. das eHealth-Kartenterminal von CHERRY läuft bereits jetzt mit den angebotenen TI-as-a-Service-Angeboten und wird auch mit künftigen Lösungen verwendbar sein, da es für die entsprechenden Schnittstellen bereits vorbereitet ist.

Zusammengefasst: Aus dem Grund, keine oder weniger Hardware anschaffen zu müssen, lohnt es sich nicht, den Anschluss an die TI abzuwarten. Hinzu kommt, dass Sie so sofort alle Vorteile der bereits verfügbaren Anwendungen nutzen können (z.B. KIM, eMP, etc.). Darüber hinaus wird es eine Anschlusspflicht geben – und wer sich frühzeitig kümmert, kann dieser entspannt entgegenblicken. 

Für alle erforderlichen Komponenten gibt oder wird es Förderungen durch den GKV-Spitzenverband geben: in der Physiotherapie gibt es bereits eine Vereinbarung zur Refinanzierung – Ergotherapie, Logopädie und Podologie verhandeln diese aktuell noch. 

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