TI 2.0: Diese Veränderungen gibt es ab 2025
Die ersten Pläne für die Telematikinfrastruktur wie sie aktuell ausgerollt wird stammen aus den frühen 2000er Jahren. Deshalb muss die TI nach Ansicht der gematik weiterentwickelt werden, da die damals angelegten Maßstäbe, Überlegungen und Designentscheidungen nicht mehr ausreichen werden.
Die gematik hat nun einen Fahrplan für diese sogenannte TI 2.0 entwickelt, die bis 2025 vollständig umgesetzt sein soll. Diese verbesserte TI-Architektur besteht aus sechs Säulen:
1. Elektronische Identitäten (Föderales Identitätsmanagement)
Diese Säule ist eine der größten Veränderungen der TI. Bisher sind Karten (eHBA, SMC-B Karte und elektronische Gesundheitskarte der Patient:innen) notwendig, um sich für die Nutzung der TI zu authentifizieren. Diese werden in der TI 2.0 nicht mehr zwingend benötigt. Nutzer:innen können sich dann entweder mit ihrer Karte oder einer elektronischen Identität „eID“ authentifizieren, um über das Internet Zugang zu den TI-Diensten zu erhalten (auch mobil). Das soll es für die Nutzer:innen einfacher machen, an der TI teilzunehmen und Kosten für sie senken: Zur Anmeldung genügt ein Single-Sign-On, Nutzer:innen müssen sich lediglich einmal an einem von der gematik zugelassenen Identitätsprovider anmelden, um TI-Anwendungen nutzen zu können. Der Identitätsprovider gibt die Anmeldedaten dann an die jeweilige Anwendung weiter.
Die Vorgaben für dieses „eID-System“ sind bislang noch nicht bekannt und sollen noch dieses Jahr ausgearbeitet werden.
2. Universelle Erreichbarkeit der TI-Dienste über das Internet
Alle Dienste sollen in der TI 2.0 zeit- und ortsunabhängig für alle Nutzergruppen erreichbar sein. Nutzer:innen können dann auch ohne den Umweg über einen Konnektor über ihre eigenen Endgeräte und direkt über das Internet auf die TI zugreifen. Das heißt, dass sowohl Versicherte als auch Leistungerbringer:innen mit ihren Smartphones und den darauf installierten Apps flexibel über das Internet direkt auf die TI-Dienste zugreifen.
3. Verteilte Dienste
Wenn die TI von überall aus erreicht werden kann, werden auch Anwendungen möglich, die auf der Kombination verschiedener Diensten aufgebaut sind. Die Daten und Abläufe aus den verschiedenen Diensten, die dafür gebraucht werden, können dann entweder per App oder über ein direktes Zusammenspielen der Dienste zusammengeführt werden. Um sicherzustellen, dass die Informationsflüsse sicher funktionieren, wird die gematik standardisierte Schnittstellentechnologien und einen übergreifenden Standard für die Formate von Daten bereitstellen. Das ermöglicht dann z.B. einen Abgleich von Daten aus einer Digitalen Gesundheitsanwendung mit der ePA.
Telematikinfrastruktur: Ihre Fragen, unsere Antworten
Die wichtigsten Fragen rund um die Telematikinfrastruktur haben wir in diesem FAQ für Sie zusammengefasst.
4. Datenstandards
Die TI 2.0 soll über den Standard FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources) eine internationale Vernetzung ermöglichen. Dieser Standard hat sich bereits aus der klinischen Praxis etabliert und unterstützt den interoperablen Datenaustausch für alle denkbaren Arten medizinischer Dokumentation. Damit wird es möglich, benötigte Dokumente und Daten flexibel und anwendungsfallbezogen auszuwählen und neu zu strukturieren.
5. Sicherheit
Da die TI 2.0. kein separates geschlossenes Netz mit festen Zugangspunkten mehr sein wird muss auch die Sicherheitsarchitektur entsprechend angepasst werden. Über das Prinzip „Zero-Trust-Networking“, eine Ende-zu-Ende Absicherung, müssen sich beide Seiten einer Verbindung gegenseitig authentisieren. Auch alle Geräte, die Nutzer:innen für die TI einsetzen wollen, müssen registriert werden, um Missbrauch vorzubeugen.
6. Gemeinsame TI-Regeln
Mit der TI 2.0 möchte die gematik auch ein gemeinsames Regelwerk mit rechtlichen, organisatorischen und technischen Mindeststandards etablieren. Als Kernstück der Sicherheitsarchitektur der TI werden die Regeln gemeinsam von gematik und sektorverantwortlichen Stellen (z.B. KBV) erarbeitet. Das Regelwerk soll Fragen rund um Sicherheit, Datenschutz, Funktionalität, Interoperabilität und Verfügbarkeit festlegen. Teile des Regelwerks sollen maschinenlesbar, sodass die Einhaltung der Regeln durch die Systeme und Komponenten der TI automatisch geprüft werden kann.
Was bedeutet das für Heilmittelerbringer:innen?
Physiotherapeut:innen, die sich bereits vor 2025 an die TI anschließen können, benötigen bis dahin natürlich noch die Hardware-Ausstattung, die bis dahin notwendig ist. Alle, die bereits einen Konnektor besitzen, werden Schritt für Schritt nach Ablauf ihrer Konnektoren auf die TI 2.0 umgestellt, bis 2025 dann keine Konnektoren mehr gebraucht werden. Andere Heilmittelerbringer:innen, die ab 2024 in die TI einsteigen können, werden dann voraussichtlich bereits direkt über die „neue“ Lösung angebunden.
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