TI-FAQ: Grundlagen, Anwendungen, Ablauf und Vorteile

Wir haben die häufigsten Fragen zur Telematikinfrastruktur für Sie in einem FAQ zusammengefasst.

FAQ: Fragen und Antworten

Die technische Infrastruktur des Gesundheitswesens muss an das digitale Zeitalter angepasst werden. Ziel der TI ist es dabei, die Patient:innenversorgung zu verbessern, Versorgungs- und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und die Souveränität der Bürger:innen bzw. Patient:innen zu stärken. Nach und nach werden dabei alle Akteure des Gesundheitswesens an das Netz der TI angebunden, bis 2026 alle Gesundheitsberufe angeschlossen sind. 

Nutzung der TI

Aktuell ist die Anbindung freiwillig. Bis Januar 2026 müssen jedoch alle Heilmittelerbringer:innen gesetzlich verpflichtend an das System angeschlossen sein. Basis hierfür ist das das DVPMG (Digitale Versorgung- und Pflege-Modernisierungsgesetz). Ab Juli 2026 sollen dann Heilmittelverordnungen nur noch elektronisch über die TI übermittelt werden, sodass eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur dann für alle Heilmittelerbringer:innen in jedem Fall notwendig ist.

Ja, bis 2026 müssen alle Berufsgruppen angeschlossen sein.

Der Gesetzgeber sieht eine Verpflichtung für 2026 vor. Sollten Sie sich nicht an die TI anschließen, wären sie bspw. nicht in der Lage zünftig eRezepte für elektronische Heilmittelverordnungen abzurufen. Bei Ärzt:innen besteht bereits eine Anschlusspflicht. Kommen sie dieser nicht nach, müssen die Ärzt:innen mit Honorarabzügen rechnen. Es wird vermutet, dass dies in der Physiotherapie ähnlich gehandhabt werden wird.

Ab 2024 können sich alle weiteren Heilmittelerbringer:innen an die TI anbinden, bevor der Anschluss 2026 verpflichtend wird.

Seit April 2023 können die beiden Ausweise in alle Bundesländern ausgegeben werden, sodass eine Anbindung bundesweit möglich ist.

Mit der Anbindung an die TI können sie die Anwendung KIM nutzen. Mit KIM sind Sie in der Lage bspw. Patientenberichte vom Arzt elektronisch zu empfangen. eRezepte für Heilmittelverordnungen können aktuell noch nicht elektronisch übermittelt werden.  

Ja, auf jeden Fall! So sind sie schon mit der TI vertraut, wenn diese verpflichtend wird.

Die Verpflichtung zur Anbindung ist im SGB V geregelt wird. Das SGB V bezieht sich ausschließlich auf gesetzliche Versicherte. Jedoch werden zukünftig auch privat Versicherte an die TI angebunden, um die Vorteile der TI nutzen zu können.

Für Arztpraxen und Krankenhäuser ist der Anschluss an die TI bereits seit 2019 verpflichtend. Somit sollten auch die Praxen und Kliniken in Ihrem Einzugsgebiet bereits angebunden sein.

Mit der Beantragung einer KIM-Adresse wird ein entsprechender Eintrag im Verzeichnisdienst hinterlegt, der wie an Adressbuch durchsucht werden kann. So können Ärtz:innen Sie finden. Gerne dürfen Sie aber auch proaktiv auf Ihre Zuweiser zugehen und diese auf Ihre Teilnahme an der TI aufmerksam machen.

In der vollen Ausbaustufe soll die gesamte Kommunikation und der komplette Informationsfluss im deutschen Gesundheitswesen über die TI laufen. Zu diesen Anwendungen zählen beispielsweise das Versichertenstammdaten-Management (VSDM), das E-Rezept, die elektronischen Patientenakte (ePA), Kommunikationsdienste wie „Kommunikation im Gesundheitswesen“, kurz KIM oder dem TI-Messenger, der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) und die Notfalldaten.

Die Telematikinfrastruktur ist die Basis des digitalen Gesundheitswesens. Nur wer an die TI angebunden ist, kann deren Anwendungen und Services nutzen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Rezeptkorrekturen schnell und einfach mit dem Arzt oder der Ärztin abgewickelt werden können und Arztbriefe digital empfangen werden können. Da Arztpraxen bereits an die TI angeschlossen sind, haben Sie die Möglichkeit über den Kommunikationsdienst KIM auf Augenhöhe mit Ärzt:innen kommunizieren. Sie können also die Versorgung Ihrer Patient:innen verbessern, da sich Ihr Verwaltungsaufwand reduziert. Der digitale Austausch ist dabei schnell, effizient und strukturiert, die neuesten Technologien der TI garantieren außerdem Datensicherheit. 

Für Sie als Therapeut:in sind dabei TI-Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept bzw. die elektronische Verordnung besonders interessant: Nach Start dieser Funktionen erhalten Sie unkompliziert Einblick in die die Historie der Patientenakten und können Ihre Praxisprozesse durch den Wegfall der Papier-Verordnungen deutlich verschlanken.

Mit der TI sind Sie also für die Zukunft gerüstet und können Anwendungen wie die ePA nach Freischaltung direkt nutzen.

Die Verbindung zur TI erfolgt über das Internet mit Hilfe eines VPN-Tunnels. Kommt es zu einem Internetausfall oder Systemabsturz innerhalb der Praxis, ist ein Zugang über diesen VPN-Tunnel zur TI nicht möglich. Die nicht abgerufenen Daten sind aber sicher in der TI verwahrt und nach Wiederherstellung der Verbindung weiterhin abrufbar.

Wie arbeitsfähig Sie bei einer Server-Störung sind hängt von Ihrer Praxissoftware ab. Grundsätzlich gilt: alles, was vor Ort (lokal) installiert ist, ist immer auch vor Ort nutzbar. Dienste wie KIM, die sich innerhalb der TI befinden sind bei einer Störung entsprechend eingeschränkt nutzbar. Jedoch ist die TI mittlerweile ein gewachsenes System, das stabil mit einer hohen Verfügbarkeit arbeitet. Ausfälle sind gering.

Die Therapie beginnt mit Besuch eines Patienten oder einer Patientin in der Praxis und ist somit immer möglich. Sollte Ihr:e Patient:in die ePA nicht nutzen wollen, können Sie dann jedoch auf keine oder nur wenige Hintergrundinformationen des oder der betroffenen Patient:in zugreifen.

Nein, dieser Prozess bleibt in der Form, in der wir ihn heute kennen. Patient:innen müssen ihre Karte lediglich ein Mal pro Quartal vorzeigen

Haben Sie vor Ihre Praxis an eine:n Nachfolger:in zu übergeben? Für ihn oder sie wäre das Thema dann in jedem Fall relevant. Sofern Sie keine Nachfolge haben bleibt diese Entscheidung dann Ihnen überlassen. Sie sollten dabei aber auf jeden Fall bedenken, dass die elektronische Patientenakte im nächsten Jahr kommt. Diese ist über die TI zugänglich und macht für Sie Einblicke in die Historie eines Patienten möglich. Informieren Sie sich also gerne, ob eine Anbindung für Sie aufgrund der Funktionen der TI bis zu Ihrem Ruhestand in Frage kommt.

Die TI soll das gesamte Gesundheitswesen abbilden. Die Pläne für E-Rezept und elektronische Verordnung betreffen zwar zunächst einmal nur die GKV, es ist aber davon auszugehen, dass die PKV hier nachziehen  wird.  

Hardware und Komponenten

Basis für einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist ein leistungsfähiger Internetanschluss. Zudem wird ein von der gematik zertifizierter VPN-Dienst benötigt. Das sog. Virtual Private Network sorgt dafür, dass innerhalb des Internets ein sicherer, vom restlichen Datenverkehr abgeschirmter Tunnel zur Telematikinfrastruktur geschlagen wird. Auch eine Praxissoftware (z.B. Optica Viva) wird unerlässlich sein, um digitale Rezepte/Verordnungen zu verarbeiten. 

Der Konnektor verbindet Sie mit dem Gesundheitsnetz der Zukunft. Er stellt, vergleichbar mit einem W-LAN Router einen VPN-Tunnel zur Telematikinfrastruktur her und ermöglicht eine sichere Kommunikation, die vom normalen Internet abgeschirmt ist.

Mit dem elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) können Sie sich gegenüber Ärzt:innen und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe digital ausweisen und erhalten Zugang zur TI. Der Ausweis hat zusätzlich eine Signier- und Verschlüsselungsfunktion.

Die SMC-B Karte (Security Module Card Typ B) authentifiziert Ihre Praxis für die Teilnahme an der TI (Institutionsausweis). Sie wird durch die Eingabe eines Pin-Codes freigeschaltet und verbleibt immer im Kartenterminal.

Über das Kartenterminal werden SMC-B Karte, der elektronische Heilberufeausweis und die elektronische Gesundheitskarte eingelesen. 

TI Partner: Mit Optica können Sie schon heute die Chancen der Digitalisierung des Gesundheitswesens nutzen. Denn wir sorgen dafür, dass die Anbindung Ihres Unternehmens an die Telematikinfrastruktur reibungslos läuft – von der gesamten technischen Ausstattung bis hin zum Support im laufenden Betrieb.

Achtung: TI 2.0 ab 2025
Ab 2025 sollen nach Angaben der gematik Hardwarelösungen wir der Konnektor durch Software ersetzt werden, sodass die TI für alle Nutzergruppen zeit- und ortsunabhängig direkt über das Internet verfügbar sein wird – mittels eigener Endgeräte und ohne den Umweg über den Konnektor. In dieser TI 2.0 wird es somit kein zentrales Netz mit physischen Zugangspunkten (Karten, Konnektor) mehr geben. Nutzer:innen können sich dann entweder mit ihrer Karte oder einer „eID“ authentifizieren, um über das Internet Zugang zu den TI-Diensten zu erhalten (auch mobil). Die Vorgaben für dieses „eID-System“ sollen noch dieses Jahr ausgearbeitet werden.

Die Hardware-Komponenten sind unabhängig vom eingesetzten Betriebssystem, egal ob Windows, Linux oder MacOS.

Grundsätzlich ist ein Endgerät, auf dem die Praxissoftware läuft, ausreichend, um an der TI teilzunehmen. Ob dies nur mit einem Tablet funktioniert ist mit abhängig davon, wie Ihr Praxissoftwareanbieter die Anbindung an die TI in der Software umsetzt. Erkundigen Sie sich hier bitte direkt bei Ihrem Anbieter. Das Kartenterminal wird dabei direkt an den Konnektor angeschlossen, welcher mit dem Internet verbunden ist. Steht der Konnektor in einem Rechenzentrum, wird das Kartenterminal über eine VPN-Verbindung mit dem Konnektor verbunden.

Ja das ist möglich, die Praxis muss lediglich einen SMC-B-Ausweis für eine der beiden IKs beantragen.

Es gibt mobile Kartenterminals, die das Auslesen von Versichertenstammdaten bspw. bei Hausbesuchen ermöglichen. Die Daten können im Gerät zwischengespeichert werden. Später können diese Daten in das Primärsystem übertragen werden. Ihren eHBA benötigen Sie bei einem Hausbesuch in der Regel nicht.

Die Anbindung ohne Konnektor wird frühestens 2025 möglich sein und voraussichtlich ergänzend zum Konnektor funktionieren. Sie können sich also bereits heute mit Konnektor anbinden lassen und zu einem späteren Zeitpunkt um das mobile Nutzungsszenario erweitern, sobald dies möglich ist.

Kartenterminals und Konnektoren können in der Regel weiterverwendet werden, jedoch ist die Lebenszeit des Konnektors durch die Gültigkeit der Zertifikate begrenzt und eine Deregistrierung des VPN-Zugangsdienst erforderlich. Wir empfehlen allerdings, sich eine neue Ausstattung anzuschaffen, da es andernfalls möglicherweise zu Problemen mit der Förderung führen kann und sich die Technik im Vergleich zur vorhandenen Hardware ggf. weiterentwickelt hat

Die Ausweiskarten eHBA und SMC-B müssen neu beantragt werden.

Ausgelesen werden die Versichertendaten der Patient:innen inkl. ePA, eMP, Notfalldaten und eVeordnungen falls der oder die Patient:in dies freigegeben hat. 

Das können Sie. Es ist sogar sinnvoll, schon jetzt zu beginnen, z.B. mit der Beantragung der Ausweise, die doch einige Zeit in Anspruch nimmt.

KIM

KIM steht für "Kommunikation im Medizinwesen". Es handelt sich dabei um einen sicheren Maildienst innerhalb der TI.

Heilmittelerbringer:innen werden stufenweise an die TI angeschlossen werden. Für Physiotherapeut:innen wird dies mit Ausgabestart des eHBA ab 2022 Realität. Alle anderen Heilberufe können sich ab 2024 anschließen. Sobald angeschlossen sind alle bereits gestarteten Anwendungen der TI (z.B. KIM) sofort nutzbar. Die optimierte TI 2.0 soll ab 2025 starten.

Die Chipkarte ihrer Patient:innen ist für die Nutzung von KIM nicht notwendig, lediglich die SMC-B Karte wird für das Versenden einer KIM-Nachricht benötigt. Für Rezeptkorrekturen ist also keine Anwesenheit des Patienten notwendig.

Für Arztpraxen und Krankenhäuser ist der Anschluss an die TI bereits seit 2019 verpflichtend. Die genaue Anzahl der teilnehmenden Leistungserbringer:innen können wir nicht nennen. Die gematik berichtete aber im Dezember 2022 von 13.309.981 Millionen übermittelten KIM-Nachrichten. Welcher Leistungserbringer:innen eine KIM-Mailadresse besitzt, sehen Sie später im Verzeichnisdienst.

Der oder die Mitarbeiter:in hat auch die Möglichkeit, eine KIM-Mail im Namen der Praxis zu versenden und benötigt hierzu ausschließlich die SMC-B-Karte.

Eine KIM-Adresse können Sie bei den meisten Anbietern, die Pakete zum Anschluss an die TI anbieten, mitbuchen. Beim Optica TI-Paket ist eine KIM-Adresse inkludiert, weitere können optional hinzugebucht werden.

Das Optica TI-Paket

Die Kosten für das TI Paket sind gestaffelt. Es gilt:

  • Praxen mit bis zu 3 Therapeut:innen: einmalig 3732,23 €
  • Praxen mit 4-6 Therapeut:innen: einmalig 4276,47 €
  • Praxen mit 7 oder mehr Therapeut:innen: einmalig 4820,59 €

Monatlich kommen zudem Kosten von 86,11 € hinzu (unabhängig von der Praxisgröße). 

Alle Preise finden Sie auch unter optica.de/ti.

Unsere Leistungen in der Abrechnung sind unabhängig von unserer Dienstleistung zur TI. Sie können somit auch nur die TI über Optica abwickeln. Mit Blick auf die elektronische Verordnung kann es aber zukünftig sinnvoll sein, Abrechnung und TI in eine Hand zu geben.

Beides ist möglich. Standardmäßig wird die Installation per Fernwartung vorgenommen, Sie können aber auch die Option eines Vor-Ort-Installationsservices in Anspruch nehmen.

Die Installation und Inbetriebnahme Ihrer Anbindung werden standardmäßig über einen Videocall mit Fernzugriff abgewickelt. Gerne können Sie jedoch optional gegen Gebühr einen Vor-Ort-Installationsservice zubuchen. Für die Nutzung von Optica Viva ist keine Installation notwendig, da die Software browserbasiert ist. Ein „Praxisschlüssel“ und ein Passwort sind die einzigen Komponenten, die Sie benötigen.

Sofern Sie das TI-Paket über bzw. mit Optica buchen, beziehen Sie Ihren Konnektor über unseren Partner RISE. Da Ihnen die Kosten für den Konnektor durch die Kostenträger erstattet werden, ist der Preis nicht der ausschlaggebende Faktor bei der Entscheidung für oder gegen einen Konnektorenanbieter.

Bei RISE profitieren Sie zudem davon, dass sich der Konnektor im sicheren Rechenzentrum bei RISE befindet, sodass bei Problemen sofort darauf zugegriffen werden kann und Sie sich um nichts kümmern brauchen.

Neben RISE sind auch andere Anbieter von Hardware-Komponenten von der gematik zertifiziert. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass die Komponenten entsprechende Standards bei Datenschutz etc. einhalten.

Sie schließen für die TI einen separaten Vertrag mit Optica ab, die entsprechenden Beträge werden per SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Eine Verrechnung mit unseren Abrechnungsleistungen ist nicht möglich.

Natürlich informieren wir Sie rechtzeitig über wichtige Entwicklungen, wie beispielsweise neuen Förderhöhen o.ä., sodass die TI für Sie so unkompliziert wie möglich nutzbar ist. Eine Erinnerung im Zusammenhang mit dem eHBA schließen wir nicht aus. Die Karten und ihre Laufzeiten werden zudem beim Einstecken in das Kartenterminal vom Konnektor geprüft. Sollte die Ablaufzeit nahen, wird eine entsprechende Warnmeldung ausgegeben.

Datenschutz und Datensicherheit

Alle Server des zentralen Bereichs der TI befinden sich in Deutschland. Genauso verhält es sich mit den Konnektoren der Firma RISE. Diese befinden sich in deutschen Rechenzentren, die von unabhängigen Stellen geprüft und entsprechend zertifiziert werden.

Werden Dokumente bspw. über KIM an andere Leistungserbringer weitergegeben, ist eine Zustimmung des Patienten oder der Patientin erforderlich. Eine Zustimmung ist aber bereits jetzt schon erforderlich, auch für Dokumente oder Abfragen, die nicht über die TI übertragen werden.

Die TI ist ein äußerst sicheres Netz. Mehr zum Thema Sicherheit erfahren Sie in unserem Webinar zur Sicherheit in der TI am 06.06. Melden Sie sich doch gerne an!

Die gematik

Die Therapeut:innen (Gesundheitsfachberufe und Gesundheitshandwerker) werden durch Marianne Frickel und Andreas Pfeiffer (alternierend) im Beirat vertreten.

Die elektronische Verordnung

Bei den Apotheken wird das E-Rezept im Moment ausgerollt. Bezüglich der elektronischen Verordnung lässt sich noch kein konkreter Zeitplan nennen. Hier befindet sich die gematik aktuell noch in der Entwicklungsphase, in welche die Heilmittelerbringer:innen eingebunden werden.

Nein. Es ist ein Anschluss an die TI notwendig, um eRezepte abzurufen.

Dieser Prozess wurde durch die gematik noch nicht spezifiziert und wird aktuell noch erarbeitet. Heilmittelerbringer:innen sind in diesen Prozess eingebunden.

Dieser Prozess wurde durch die gematik noch nicht spezifiziert und wird aktuell noch erarbeitet. Heilmittelerbringer:innen sind in diesen Prozess eingebunden.

Sonstiges

In unserem Wissenswert-Bereich finden Sie viele hilfreiche Artikel rund um die TI, auch zu den Voraussetzungen oder dem Anbindungsprozess.

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