FAQ Telematikinfrastruktur: Ihre Fragen, unsere Antworten

Die technische Infrastruktur des Gesundheitswesens muss an das digitale Zeitalter angepasst werden. Ziel der TI ist es dabei, die Patient:innenversorgung zu verbessern, Versorgungs- und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und die Souveränität der Bürger:innen bzw. Patient:innen zu stärken. Nach und nach werden dabei alle Akteure des Gesundheitswesens an das Netz der TI angebunden, bis 2026 alle Gesundheitsberufe angeschlossen sind.
Nutzung der TI
Bis wann muss ich mich an die TI anschließen?
Aktuell ist die Anbindung freiwillig. Bis Januar 2026 müssen jedoch alle Heilmittelerbringer:innen gesetzlich verpflichtend an das System angeschlossen sein. Basis hierfür ist das das DVPMG (Digitale Versorgung- und Pflege-Modernisierungsgesetz). Ab Juli 2026 sollen dann Heilmittelverordnungen nur noch elektronisch über die TI übermittelt werden, sodass eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur dann für alle Heilmittelerbringer:innen in jedem Fall notwendig ist.
Gilt die Anschlussfrist Mitte 2026 auch für die anderen Heilmittelerbringer:innen (Logopäd:innen, Ergotherapeut:innen, Podolog:innen)?
Ja, bis 2026 müssen alle Berufsgruppen angeschlossen sein.
Was passiert, wenn ich mich auch nach 2026 nicht an die TI anschließe?
Der Gesetzgeber sieht eine Verpflichtung für 2026 vor. Sollten Sie sich nicht an die TI anschließen, wären sie bspw. nicht in der Lage zünftig eRezepte für elektronische Heilmittelverordnungen abzurufen. Bei Ärzt:innen besteht bereits eine Anschlusspflicht. Kommen sie dieser nicht nach, müssen die Ärzt:innen mit Honorarabzügen rechnen. Es wird vermutet, dass dies in der Physiotherapie ähnlich gehandhabt werden wird.
Ab wann bekommen Ergotherapeut:innen die Möglichkeit zur Anbindung an die TI? Wann wird das Thema für Sprachtherapeut:innen interessant?
Ab 2024 können sich alle weiteren Heilmittelerbringer:innen an die TI anbinden, bevor der Anschluss 2026 verpflichtend wird.
In welchen Bundesländern ist die TI-Anbindung schon möglich?
Der Pilotbetrieb umfasst aktuell die Bundesländer NRW, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. In anderen Bundeslädern (z.B. Bayern)ist aktuell noch keine Ausgabe der beiden Ausweise möglich. Ab voraussichtlich Sommer ist die Anbindung dann bundesweit möglich.
Wenn ich mich jetzt an die TI anbinde, wie bekomme ich denn von den Patient:innen digitale Informationen, also Rezepte, Berichte? Bisher läuft es doch immer noch in Papierform.
Mit der Anbindung an die TI können sie die Anwendung KIM nutzen. Mit KIM sind Sie in der Lage bspw. Patientenberichte vom Arzt elektronisch zu empfangen. eRezepte für Heilmittelverordnungen können aktuell noch nicht elektronisch übermittelt werden.
Macht es Sinn, jetzt die Physiotherapie anzubinden und später die Ergotherapie nach zu rüsten?
Ja, auf jeden Fall! So sind sie schon mit der TI vertraut, wenn diese verpflichtend wird.
Muss ich mich auch an die TI anbinden, wenn ich nur Privatpatient:innen behandle?
Die Verpflichtung zur Anbindung ist im SGB V geregelt wird. Das SGB V bezieht sich ausschließlich auf Gesetzliche Versicherung. Jedoch werden zukünftig auch private Versicherung an die TI angebunden, um die Vorteile der TI nutzen zu können.
Mir nutzt die TI ja nur, wenn Kliniken und Arztpraxen im Ort dementsprechend auch ausgestattet sind. Wie erfahre ich, dass jetzt der richtige Zeitpunkt zur Umstellung ist?
Für Arztpraxen und Krankenhäuser ist der Anschluss an die TI bereits seit 2019 verpflichtend. Somit sollten auch die Praxen und Kliniken in Ihrem Einzugsgebiet bereits angebunden sein.
Muss ich die Arztpraxen darüber informieren, ob wir TI ready sind? Also woher wissen diese, dass wir über KIM kontaktiert werden können?
Mit der Beantragung einer KIM-Adresse wird ein entsprechender Eintrag im Verzeichnisdienst hinterlegt, der wie an Adressbuch durchsucht werden kann. So können Ärtz:innen Sie finden. Gerne dürfen Sie aber auch proaktiv auf Ihre Zuweiser zugehen und diese auf Ihre Teilnahme an der TI aufmerksam machen.
Welche Funktionen bietet die TI?
In der vollen Ausbaustufe soll die gesamte Kommunikation und der komplette Informationsfluss im deutschen Gesundheitswesen über die TI laufen. Zu diesen Anwendungen zählen beispielsweise das Versichertenstammdaten-Management (VSDM), das E-Rezept, die elektronischen Patientenakte (ePA), Kommunikationsdienste wie „Kommunikation im Gesundheitswesen“, kurz KIM oder dem TI-Messenger, der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) und die Notfalldaten.
Welche Vorteile bringt mir die Teilnahme an der TI?
Die Telematikinfrastruktur ist die Basis des digitalen Gesundheitswesens. Nur wer an die TI angebunden ist, kann deren Anwendungen und Services nutzen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Rezeptkorrekturen schnell und einfach mit dem Arzt oder der Ärztin abgewickelt werden können und Arztbriefe digital empfangen werden können. Da Arztpraxen bereits an die TI angeschlossen sind, haben Sie die Möglichkeit über den Kommunikationsdienst KIM auf Augenhöhe mit Ärzt:innen kommunizieren. Sie können also die Versorgung Ihrer Patient:innen verbessern, da sich Ihr Verwaltungsaufwand reduziert. Der digitale Austausch ist dabei schnell, effizient und strukturiert, die neuesten Technologien der TI garantieren außerdem Datensicherheit.
Für Sie als Therapeut:in sind dabei TI-Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept bzw. die elektronische Verordnung besonders interessant: Nach Start dieser Funktionen erhalten Sie unkompliziert Einblick in die die Historie der Patientenakten und können Ihre Praxisprozesse durch den Wegfall der Papier-Verordnungen deutlich verschlanken.
Mit der TI sind Sie also für die Zukunft gerüstet und können Anwendungen wie die ePA nach Freischaltung direkt nutzen.
Was passiert bei einem Systemabsturz oder wenn das Internet ausfällt?
Die Verbindung zur TI erfolgt über das Internet mit Hilfe eines VPN-Tunnels. Kommt es zu einem Internetausfall oder Systemabsturz innerhalb der Praxis, ist ein Zugang über diesen VPN-Tunnel zur TI nicht möglich. Die nicht abgerufenen Daten sind aber sicher in der TI verwahrt und nach Wiederherstellung der Verbindung weiterhin abrufbar.
Sind Patientendaten auch auf eigenen PC hinterlegt? Kann ich bei Server-Störungen weiterarbeiten?
Wie arbeitsfähig Sie bei einer Server-Störung sind hängt von Ihrer Praxissoftware ab. Grundsätzlich gilt: alles, was vor Ort (lokal) installiert ist, ist immer auch vor Ort nutzbar. Dienste wie KIM, die sich innerhalb der TI befinden sind bei einer Störung entsprechend eingeschränkt nutzbar. Jedoch ist die TI mittlerweile ein gewachsenes System, das stabil mit einer hohen Verfügbarkeit arbeitet. Ausfälle sind gering.
Was passiert, wenn ein:e Klient:in keine Daten elektronisch abgespeichert hat, bzw. das nicht möchte? Kann ich ihn dann nicht therapieren?
Die Therapie beginnt mit Besuch eines Patienten oder einer Patientin in der Praxis und ist somit immer möglich. Sollte Ihr:e Patient:in die ePA nicht nutzen wollen, können Sie dann jedoch auf keine oder nur wenige Hintergrundinformationen des oder der betroffenen Patient:in zugreifen.
Hardware und Komponenten
Was brauche ich für die TI?
Basis für einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist ein leistungsfähiger Internetanschluss. Zudem wird ein von der gematik zertifizierter VPN-Dienst benötigt. Das sog. Virtual Private Network sorgt dafür, dass innerhalb des Internets ein sicherer, vom restlichen Datenverkehr abgeschirmter Tunnel zur Telematikinfrastruktur geschlagen wird. Auch eine Praxissoftware (z.B. Optica Viva) wird unerlässlich sein, um digitale Rezepte/Verordnungen zu verarbeiten.
Der Konnektor verbindet Sie mit dem Gesundheitsnetz der Zukunft. Er stellt, vergleichbar mit einem W-LAN Router einen VPN-Tunnel zur Telematikinfrastruktur her und ermöglicht eine sichere Kommunikation, die vom normalen Internet abgeschirmt ist.
Mit dem elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) können Sie sich gegenüber Ärzt:innen und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe digital ausweisen und erhalten Zugang zur TI. Der Ausweis hat zusätzlich eine Signier- und Verschlüssenlungsfunktion.
Die SMC-B Karte (Security Module Card Typ B) authentifiziert Ihre Praxis für die Teilnahme an der TI (Institutionsausweis). Sie wird durch die Eingabe eines Pin-Codes freigeschaltet und verbleibt immer im Kartenterminal.
Über das Kartenterminal werden SMC-B Karte, der elektronische Heilberufeausweis und die elektronische Gesundheitskarte eingelesen.
TI Partner: Mit Optica können Sie schon heute die Chancen der Digitalisierung des Gesundheitswesens nutzen. Denn wir sorgen dafür, dass die Anbindung Ihres Unternehmens an die Telematikinfrastruktur reibungslos läuft – von der gesamten technischen Ausstattung bis hin zum Support im laufenden Betrieb.
Achtung: TI 2.0 ab 2025
Ab 2025 sollen nach Angaben der gematik Hardwarelösungen wir der Konnektor durch Software ersetzt werden, sodass die TI für alle Nutzergruppen zeit- und ortsunabhängig direkt über das Internet verfügbar sein wird – mittels eigener Endgeräte und ohne den Umweg über den Konnektor. In dieser TI 2.0 wird es somit kein zentrales Netz mit physischen Zugangspunkten (Karten, Konnektor) mehr geben. Nutzer:innen können sich dann entweder mit ihrer Karte oder einer „eID“ authentifizieren, um über das Internet Zugang zu den TI-Diensten zu erhalten (auch mobil). Die Vorgaben für dieses „eID-System“ sollen noch dieses Jahr ausgearbeitet werden.
Läuft die TI auf Apple / iOS? Sind die gematik-Komponenten auch für Mac OS konzipiert?
Die Hardware-Komponenten sind unabhängig vom eingesetzten Betriebssystem, egal ob Windows, Linux oder MacOS.
Reicht ein iPad mit Praxissoftware (TI-ready) zur Teilnahme? Wo würde in diesem Fall Hardware angeschlossen?
Grundsätzlich ist ein Endgerät, auf dem die Praxissoftware läuft, ausreichend, um an der TI teilzunehmen. Ob dies nur mit einem Tablet funktioniert ist mit abhängig davon, wie Ihr Praxissoftwareanbieter die Anbindung an die TI in der Software umsetzt. Erkundigen Sie sich hier bitte direkt bei Ihrem Anbieter. Das Kartenterminal wird dabei direkt an den Konnektor angeschlossen, welcher mit dem Internet verbunden ist. Steht der Konnektor in einem Rechenzentrum, wird das Kartenterminal über eine VPN-Verbindung mit dem Konnektor verbunden.
Kann man in einer Praxisgemeinschaft mit 2 IK den gleichen TI-Zugang nutzen?
Ja das ist möglich, die Praxis muss lediglich einen SMC-B-Ausweis für eine der beiden IKs beantragen.
Wie werden die Karten bei Hausbesuchen eingelesen, muss man das Kartenlesegerät dann auf Hausbesuch mitnehmen?
Es gibt mobile Kartenterminals, die das Auslesen von Versichertenstammdaten bspw. bei Hausbesuchen ermöglichen. Die Daten können im Gerät zwischengespeichert werden. Später können diese Daten in das Primärsystem übertragen werden. Ihren eHBA benötigen Sie bei einem Hausbesuch in der Regel nicht.
Ich habe gehört, dass in Zukunft die Anbindung auch ohne Konnektor möglich ist, lohnt es sich nicht zu warten – gerade für mobiles Arbeiten?
Die Anbindung ohne Konnektor wird frühestens 2025 möglich sein und voraussichtlich ergänzend zum Konnektor funktionieren. Sie können sich also bereits heute mit Konnektor anbinden lassen und zu einem späteren Zeitpunkt um das mobile Nutzungsszenario erweitern, sobald dies möglich ist.
Ich habe die Räumlichkeiten einer Arztpraxis übernommen. Kann ich vorhandene Strukturen und Hardware aus einer Arztpraxis übernehmen?
Kartenterminals und Konnektoren können in der Regel weiterverwendet werden, jedoch ist die Lebenszeit des Konnektors durch die Gültigkeit der Zertifikate begrenzt und eine Deregistrierung des VPN-Zugangsdienst erforderlich. Da Ihnen die Ausstattung ohnehin refinanziert wird und sich die Technik im Vergleich zur vorhandenen Hardware ggf. weiterentwickelt hat, empfehlen wir, sich diese auch neu anzuschaffen.
Praxissoftware
Ist es sinnvoller einen Praxissoftware-Wechsel vorzunehmen oder auf das bisherige Programm zu "warten" welches momentan noch nicht TI-ready ist?
Stellen Sie sich selbst die Frage, wann Sie sich an die TI anbinden wollen und klären Sie dann direkt mit Ihrem Softwareanbieter, bis wann diese für eine Anbindung bereit ist. So können Sie abschätzen, ob ein Wechsel sinnstiftend ist, oder sich das Warten lohnt.
Bedenken Sie dabei jedoch, dass Sie aktuell, im freiwilligen Betrieb der TI die Möglichkeit haben, sich langsam und ohne Druck an das System zu gewöhnen und Sicherheit im Umgang mit den Anwendungen der TI gewinnen können. Binden Sie sich also so früh wie möglich an, um Ihre Praxis und Ihre Prozesse schon vor der verpflichtenden Nutzung so einzustellen, dass Sie bereits routiniert im Umgang mit der TI sind und Ihre Praxis in diesem Moment reibungslos weiterlaufen kann.
Ich habe in einem anderen Webinar erfahren, dass eine Praxissoftware nicht zwingend zur Nutzung der TI notwendig sein soll. Laut dem Webinar soll es sog. Viewer geben, um die Komponenten der TI nutzen zu können. Stimmt das?
Dies hängt von der TI-Anwendung ab, die Sie nutzen möchten. KIM kann auch mit einem ganz normalen E-Mail Client genutzt werden, den man entsprechend einrichten kann. Hier ist eine Software nicht zwingend nötig. Bei anderen Komponenten ist es aber gut, wenn man eine Praxissoftware einsetzt. Allgemein gilt: Je integrierter Ihre TI-Anbindung ausgestaltet ist umso besser und einfacher sind die Prozesse handhabbar. Vermeiden Sie das Arbeiten mit verschiedenen Systemen, da so der Arbeitsprozess unterbrochen wird. Zudem wäre dies gegensätzlich zum eigentlichen Nutzungszweck der TI läuft, alle Beteiligten möglichst eng miteinander zu vernetzen.
Ist jede Praxissoftware (z.B. THEORG) mit der TI kompatibel? Wo kann ich nachlesen welche Praxissoftware dafür geeignet ist?
Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrem Softwareanbieter.
Sind die Ausweise und Konnektoren mit jeder Praxissoftware kompatibel (z.B. THEORG)?
Jedes Praxisverwaltungssystem, das „TI-ready“ ist, ist mit der für die TI notwendigen Hardware kompatibel. Für genauere Informationen wenden Sie Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Hersteller.
Optica Viva
Kann ich Optica Viva auch offline nutzen, sollte das Internet einmal ausfallen?
Optica Viva ist eine cloudbasierte Software, also nur über das Internet erreichbar. Über das mobile Internet (z.B. am Smartphone) können Sie allerdings jederzeit auf die Software mit ihrem mobilen Endgerät zugreifen.
Ist Optica Viva barrierefrei? Können blinde Therapeuten die Software uneingeschränkt nutzen?
Optica Viva ist leider nicht barrierefrei.
Wo und vor allem wie lange werden die Daten in Optica Viva gespeichert (Stichwort Dokumentationspflicht)?
Alle Daten in Optica Viva sind mit einem individuellen Praxisschlüssel verschlüsselt und nur durch die Praxis lesbar. Die Speicherung erfolgt in der Cloud eines deutschen Rechenzentrums für die Dauer der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen.
Ist Optica Viva auch für Mac OS konzipiert?
Als browserbasierte Software ist Optica Viva unabhängig vom Betriebssystem. Sie benötigen lediglich einen aktuellen Internetbrowser.
Kann man mit Optica Viva auch mit Spracheingabe dokumentieren?
Mithilfe der Diktierfunktion Ihres Smartphones ist eine Spracheingabe möglich, ebenso über eine Spracheingabe Ihres Computers, falls vorhanden.
Das Optica TI-Paket
Sollte ich nicht mehr Abrechnungskunde sein, muss ich dann auch die Abwicklung mit der TI bei Ihnen "kündigen"?
Unsere Leistungen in der Abrechnung sind unabhängig von unserer Dienstleistung zur TI. Sie können somit auch nur die TI über Optica abwickeln. Mit Blick auf die elektronische Verordnung kann es aber zukünftig sinnvoll sein, Abrechnung und TI in eine Hand zu geben.
Gibt es die Möglichkeit, dass mich ein:e Mitarbeiter:in beim Anschluss in der Praxis unterstützt? Kommt dazu jemand in meine Praxis?
Die Installation und Inbetriebnahme Ihrer Anbindung werden standardmäßig über einen Videocall mit Fernzugriff abgewickelt. Gerne können Sie jedoch optional gegen Gebühr einen Vor-Ort-Installationsservice zubuchen. Für die Nutzung von Optica Viva ist keine Installation notwendig, da die Software browserbasiert ist. Ein „Praxisschlüssel“ und ein Passwort sind die einzigen Komponenten, die Sie benötigen.
Muss ich zwingend den Konnektor von RISE nutzen oder kann ich auch einen anderen, vielleicht günstigeren Anbieter nehmen?
Sofern Sie das TI-Paket über bzw. mit Optica buchen, beziehen Sie Ihren Konnektor über unseren Partner RISE. Da Ihnen die Kosten für den Konnektor durch die Kostenträger erstattet werden, ist der Preis nicht der ausschlaggebende Faktor bei der Entscheidung für oder gegen einen Konnektorenanbieter.
Bei RISE profitieren Sie zudem davon, dass sich der Konnektor im sicheren Rechenzentrum bei RISE befindet, sodass bei Problem sofort darauf zugegriffen werden kann und Sie sich um nichts kümmern brauchen.
Ist nur die Technik von RISE zertifiziert? Was genau bedeutet zertifiziert?
Neben RISE sind auch andere Anbieter von Hardware-Komponenten von der gematik zertifiziert. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass die Komponenten entsprechende Standards bei Datenschutz etc. einhalten.
Wird die monatliche Förderungssumme automatisch mit der Abrechnung bei der Optica verrechnet?
Sie schließen für die TI einen separaten Vertrag mit Optica ab, die entsprechenden Beträge werden per SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Eine Verrechnung mit unseren Abrechnungsleistungen ist nicht möglich.
Bekommt man durch die Optica eine rechtzeitige Erinnerung, wenn nach 5 Jahren die Frist für den eHBA abläuft?
Natürlich informieren wir Sie rechtzeitig über wichtige Entwicklungen, wie beispielsweise neuen Förderhöhen o.ä., sodass die TI für Sie so unkompliziert wie möglich nutzbar ist. Eine Erinnerung im Zusammenhang mit dem eHBA schließen wir nicht aus. Die Karten und ihre Laufzeiten werden zudem beim Einstecken in das Kartenterminal vom Konnektor geprüft. Sollte die Ablaufzeit nahen, wird eine entsprechende Warnmeldung ausgegeben.
Datenschutz und Datensicherheit
Wo ist der Server der TI, in Deutschland oder EU?
Alle Server des zentralen Bereichs der TI befinden sich in Deutschland. Genauso verhält es sich mit den Konnektoren der Firma RISE. Diese befinden sich in deutschen Rechenzentren, die von unabhängigen Stellen geprüft und entsprechend zertifiziert werden.
Ist eine gesonderte Datenschutzerklärung je Praxis notwendig oder einmalig über die Ärzteschaft abgedeckt?
Werden Dokumente bspw. über KIM an andere Leistungserbringer weitergegeben, ist eine Zustimmung des Patienten oder der Patientin erforderlich. Eine Zustimmung ist aber bereits jetzt schon erforderlich, auch für Dokumente oder Abfragen, die nicht über die TI übertragen werden.
Ausweise und deren Beantragung
Wann und wo bekomme ich den eHBA und wie beantrage ich ihn?
Der eHBA kann seit Anfang 2022 an die Physiotherapeut:innen ausgegeben werden. Ausgestellt wird dieser vom elektronischen Gesundheitsberuferegister eGBR mit Sitz in Münster.
Alles zum Antragsverfahren finden Sie hier: Wie beantrage ich eHBA und SMC-B Ausweis?
Wo beantragt man die beiden Ausweise?
Sowohl der elektronische Heilberufsausweis als auch der SMC-B Ausweis (Praxisausweis) müssen beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden. Das Antragsverfahren läuft digital ab, der entsprechende Antrag muss über das NRW Serviceportal gestellt werden.
Ist die Verfahrensweise bei Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie gleich?
Ja, die Beantragung von eHBA und SMC-B Ausweis läuft für alle Heilmittelerbringer:innen gleich ab.
Benötigen alle Mitarbeiter:innen einer Praxis einen eHBA oder nur die fachliche Leitung der Praxis?
Bei der Frage ob jede:r Mitarbeiter:in einen eHBA benötigt, ist das Nutzungsszenario entscheidend. KIM-Nachrichten können beispielsweise auch über den SMC-B Ausweis Ihrer Praxis ver- und entschlüsselt werden. Ein eHBA ist nur dann zwingend notwendig, wenn ein:e Therapeut:in etwas persönlich signieren möchte. Zusammengefasst braucht jede Praxis also mindestens einen eHBA, um den SMC-B Ausweis zu beantragen. Ob dieser eHBA im Alltag ausreicht oder jede:r Therapeut:in einen eigenen eHBA benötigt kann jede Praxis individuell entscheiden.
Ist der eHBA übertragbar oder muss ich jedem bzw. jeder Mitarbeiter:in eine Karte zur Verfügung stellen? Was wäre dann bei einem Mitarbeiterwechsel?
Der Praxisausweis SMC-B ist nicht personengebunden, hier reicht ein Ausweis pro Praxis aus. Der eHBA ist personengebunden und dient auch als Sichtausweis. Er ist nicht übertragbar.
Wie ist die Verfahrensweise bei einer juristischen Gesellschaft (GmbH) mit mehreren IK und somit mehreren Praxen?
Die Beantragung eines Praxisausweises für eine der IKs ist ausreichend. Sollten Sie Therapeut:innen aus verschiedenen Berufsfeldern in Ihrer Praxis beschäftigen gilt dies jedoch nicht.
Wir haben zwei IK: Physiotherapie und Podologie. Muss ich dann alles zwei Mal beantragen?
Je nach Fachanwendung wird in der Regel ein SMC-B-Ausweis (Praxisausweis) ausreichen. Möchten Sie allerdings die ePA eines oder einer Podologie-Patient:in bearbeiten, ist es sinnvoll, dies auch mit dem Praxisausweis, den Sie für ihre Podologie-IK beantragt haben, zu tun.
Die elektronische Verordnung
Wird es auch möglich sein, elektronische Rezepte ohne TI in der Praxis anzunehmen und zu bearbeiten?
Nein. Es ist ein Anschluss an die TI notwendig, um eRezepte abzurufen.
Wann werden gedruckte Heilmittel-Verordnungen abgeschafft? Entscheidet jede Arztpraxis individuell, ab wann sie nur noch elektronische Verordnungen ausstellt?
Bei den Apotheken wird das E-Rezept im Moment ausgerollt. Bezüglich der elektronischen Verordnung lässt sich noch kein konkreter Zeitplan nennen. Hier befindet sich die gematik aktuell noch in der Entwicklungsphase, in welche die Heilmittelerbringer:innen eingebunden werden.
Wie werden elektronische Heilmittelverordnungen abgerechnet?
Dieser Prozess wurde durch die gematik noch nicht spezifiziert und wird aktuell noch erarbeitet. Heilmittelerbringer:innen sind in diesen Prozess eingebunden.
Wie wird der Alltag mit der elektronischen Verordnung aussehen? Zum Beispiel bei der Dokumentation der Anwesenheit, bei Hausbesuchen und der Ausstellung des Rezepts?
Dieser Prozess wurde durch die gematik noch nicht spezifiziert und wird aktuell noch erarbeitet. Heilmittelerbringer:innen sind in diesen Prozess eingebunden.
Kosten, Refinanzierung und Förderung
Kostet der Anschluss etwas?
Da für die Teilnahme an der TI eine bestimmte Ausstattung angeschafft werden muss, entstehen hier Kosten für die Heilmittelerbringer:innen. In der Physiotherapie ist die Kostenübernahme zwischen Berufsverbänden und GKV-Spitzenverband verhandelt worden, entstehende Kosten werden Ihnen nach Anschluss an die TI erstattet. Dabei gehen Sie jedoch in Vorleistung.
Wer übernimmt die Kosten für die TI-Anbindung? Wie ist die Kostenübernahme geregelt?
Mit Inkrafttreten des TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) ist festgelegt, dass die jeweiligen Berufsverbände die Refinanzierung des TI-Zugangs für Ihre Berufsgruppe mit dem GKV-Spitzenverband verhandeln. Dies ist für beispielsweise Arztpraxen oder Pflegebetriebe bereits abgeschlossen, hier werden die Kosten vollständig erstattet.
In der Physiotherapie wurde ebenfalls eine Kostenübernahme ausgehandelt: TI: das ist die Finanzierungsvereinbarung für Physiotherapeut:innen
Warum wird die Förderung für den laufenden Betrieb quartalsweise ausbezahlt?
Dies wurde vom GKV-Spitzenverband und den Physiotherapieverbänden so ausgehandelt.
Wir sind eine stationäre Rehaklinik mit zusätzlicher niedergelassener Physiopraxis. Müssen wir die Finanzierungsvereinbarung doppelt abschließen (Klinik und Praxis) und die digitale Ausstattung (Konnektoren/Kartenterminals) doppelt vorhalten?
Die Komponenten müssen in einem solchen Fall nicht doppelt angeschafft werden, es können mehrere sog. „Mandanten“ aufgeschaltet werden. Auch an einem Konnektor können mehrere Kartenterminals angedockt werden. Im Weiteren ist dann abhängig von Ihren Örtlichkeiten, wie viele Kartenterminals Sie in Klinik und Praxis benötigen.
Was kostet alles insgesamt, ohne Abzug einer Förderung bei einem oder einer Angestellten?
Die einmalige Förderhöhe beläuft sich bei 1-3 vollzeitäquivalenten Therapeut:innen auf 3.732,35 Euro. Monatlich kommen 95,88 € an. Hinzu kommt in beiden Fällen eine Umsatzsteuer von 19%.
Gelten die Förderungen nur für Physiotherapie oder auch für alle anderen Heilmittelerbringer:innen?
Die Förderungen zur Refinanzierung werden, genau wie die Rahmenverträge von den jeweiligen Berufsverbänden mit den Kostenträgern verhandelt. Somit wird es für jede Berufsgruppe eine separate Vereinbarung geben. Die im Webinar genannten Fördersummen gelten nur für die Physiotherapie.
Bekomme ich auch die Förderung, wenn ich die TI noch nicht nutzen kann, weil das Umfeld (Kliniken, Ärzte..) noch nicht soweit ist?
Die Förderung ist unabhängig von Ihrem Umfeld. Sobald Sie Zugang zu TI haben und die Dienste nutzen können, sind Sie berechtigt die Förderung zu beantragen. Ob Sie die Dienste tatsächlich in Anspruch nehmen, hat keinen Einfluss auf Ihren Anspruch auf Erstattung.
Erfolgt eine Kostenübernahme auch bei bereits vorhandener Hardware bzw. Software?
Die Beantragung der Hardwarekomponenten für den TI-Anschluss kann einmalig erfolgen und muss spätestens bis zum Ende des Quartals beantragt werden, nachdem Sie sich angeschlossen haben. Vorhandene Hardwarekomponenten (Konnektor, Kartenterminal), die Sie ggf. übernehmen können nicht erneut gefördert werden. Eine Praxissoftware ist ebenfalls nicht Teil der Förderung. Die Kostenübernahme der laufenden Kosten können Sie quartalsweise beantragen so lange und sobald Sie an der TI angeschlossen sind.
Kann ich nachträglich eine höhere Förderung fordern, wenn sich die Anzahl der Vollzeittherapeuten innerhalb von zwei Jahren erhöht, z.B. von 3 Vollzeittherapeut:innen auf 5 Vollzeittherapeut:innen?
Das ist richtig. Erhöht sich die Anzahl der angestellten Vollzeittherapeut:innen stehen der Praxis möglicherweise zusätzliche Kartenterminals zu (§ 2 Abs. 1 TI-FinV).
Wie werden Minijobber berücksichtigt?
Hier müssten die jeweiligen Anteile auf Ebene der Vollzeit-Berechnung berücksichtigt werden. Entsprechend ergeben 5 Angestellte a 0,2 eine Vollzeitstelle.
Wie lange wird der GKV-Spitzenverband in etwa brauchen, um die Anträge auf Erstattung zu bearbeiten? Wann wird das Geld nach Einreichung des Erstattungsantrags bei den Heilmittelerbringern in etwa ankommen?
Die Abrechnung ist in § 6 der Vereinbarung geregelt. Dort heißt es unter § 6 Abs. 4: „…spätestens bis zum 15. des dritten Monats des auf das Abrechnungsquartal folgenden Quartals“.
KIM
Wann kommt die TI/KIM?
Heilmittelerbringer:innen werden stufenweise an die TI angeschlossen werden. Für Physiotherapeut:innen wird dies mit Ausgabestart des eHBA ab 2022 Realität. Alle anderen Heilberufe können sich ab 2024 anschließen. Sobald angeschlossen sind alle bereits gestarteten Anwendungen der TI (z.B. KIM) sofort nutzbar. Die optimierte TI 2.0 soll ab 2025 starten.
Wie kann ich eine fehlerhafte Verordnung über KIM rechtzeitig nach den Bedingungen des Rahmenvertrages mit den Krankenkassen vor Behandlungsbeginn ändern, wenn der Patient sich telefonisch angemeldet hat oder auch seine Chipkarte nicht dabeihat?
Die Chipkarte ihrer Patient:innen ist für die Nutzung von KIM nicht notwendig, lediglich die SMC-B Karte wird für das Versenden einer KIM-Nachricht benötigt. Für Rezeptkorrekturen ist also keine Anwesenheit des Patienten notwendig.
Sind bereits alle Arztpraxen/Krankenhäuser an KIM angeschlossen, um z.B. KIM dann auch vollumfänglich nutzen zu können?
Für Arztpraxen und Krankenhäuser ist der Anschluss an die TI bereits seit 2019 verpflichtend.
Wenn meine Mitarbeiter:innen KIM nutzen möchten, nutzen sie Terminal dann in Verbindung mit dem eHBA?
Der oder die Mitarbeiter:in hat auch die Möglichkeit, eine KIM-Mail im Namen der Praxis zu versenden und benötigt hierzu ausschließlich die SMC-B-Karte.
Die gematik
In welchem Gremium der gematik (Gesellschafterversammlung oder Beirat) sind Therapeut:innen vertreten?
Die Therapeut:innen (Gesundheitsfachberufe und Gesundheitshandwerker) werden durch Marianne Frickel und Andreas Pfeiffer (alternierend) im Beirat vertreten.
Sonstiges
Gibt es zum Webinar eine To-Do-Liste für die wichtigsten Schritte und technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der TI?
In unserem Wissenswert-Bereich finden Sie viele hilfreiche Artikel rund um die TI, auch zu den Voraussetzungen oder dem Anbindungsprozess.