Kostenvoranschlag verpflichtend elektronisch

Sie reichen den Kostenvoranschlag für ein Hilfsmittel noch per Post oder Fax ein? Dann erfüllen Sie laut der aktuell geltenden Datenschutzbestimmung die Anforderungen für eine sichere Übermittlung von Sozialdaten nicht mehr. Aus diesem Grund werden alle Krankenkassen ab dem 01. Februar 2023 Anfragen, die Versichertendaten enthalten, nicht mehr annehmen und beantworten. Was müssen Sie aktuell über das Einreichen eines Kostenvoranschlags für eine Hilfsmittelversorgung wissen?
Was ist eigentlich ein elektronischer Kostenvoranschlag?
Der elektronische Kostenvoranschlag unterscheidet sich inhaltlich nicht vom herkömmlichen Kostenvoranschlag. Lediglich die Art, wie der Kostenvoranschlag an den zuständigen Kostenträger gesendet wird, ist eine andere. Der Kostenvoranschlag wird nicht mehr per Post oder Fax verschickt, sondern als elektronischer Kostenvoranschlag (eKV).
Ist für das Hilfsmittel ein Kostenvoranschlag erforderlich?
- Wenn es genehmigungsfrei ist, dann kann das Rezept direkt abgerechnet werden und es ist kein elektronischer Kostenvoranschlag (eKV) erforderlich.
- Wenn es genehmigungspflichtig ist, dann kann es ab sofort nur noch als elektronischer Kostenvoranschlag (eKV) eingereicht werden. Die Übermittlung des Kostenvoranschlags per Post oder Fax an die Krankenkassen ist ab dem 01. Februar 2023 nicht mehr möglich.
Hinweis: Überprüfen Sie dazu bitte unbedingt die Genehmigungsregelung gemäß Ihrem Hilfsmittelvertrag mit dem jeweiligen Kostenträger!
Welche Vorteile bietet der eKV dem herkömmlichen Übermittlungsweg per Post gegenüber?
- Sie erhalten schneller grünes Licht von der Krankenkasse
- einfaches Zusammenführen aller Kundendaten und Dokumente
- übersichtliche Verwaltung aller offenen, genehmigten und teil genehmigten eKVs
Wie werden die Kostenvoranschläge derzeit elektronisch übermittelt?
Über 15.000 Leistungserbringer:innen nehmen z.Z. über MIP-Hilfsmittel-Management am Verfahren des elektronischen Kostenvoranschlages teil. Medicomp ist ein langjähriger Kooperationspartner von Optica und deckt als Plattform die meisten Krankenkassen (inkl. aller AOKen) ab. Es bieten sich grundsätzlich zwei Verfahrenswege für die Übermittlung der elektronischen Kostenvoranschläge an:
- Über die Online-Plattform in MIP-Hilfsmittel-Management
- Direkt aus der lokalen Branchensoftware des Leistungserbringers über die MIP-Hilfsmittel-Management-Schnittstelle
MIP-Hilfsmittel-Management bietet eine zentrale und geschützte Plattform zur verschlüsselten Kommunikation zwischen Kostenträgern wie der AOK und Leistungserbringer:innen und Sie profitieren von günstigen Konditionen.
Mehr Informationen zum eKV-Prozess mit Medicomp finden Sie hier.