Glossar: Wichtige Begriffe rund um die Telematikinfrastruktur

Im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der TI gibt es viele neue Begriffe. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst. 

Telematikinfrastruktur Illustration

„Ad-hoc-Berechtigung“
Eine Ad-hoc-Berechtigung ist die zeitlich eingeschränkte Vergabe der Zugriffsberechtigung auf das Aktenkonto der oder des Versicherten durch ihn oder sie selbst. Der bzw. die Versicherte kann diese Zugriffsberechtigung nach Bedarf Leistungserbringer:innen erteilen.

„Aktenschlüssel“
Der Aktenschlüssel dient dem Schutz der Versichertendokumente. Mit dem Aktenschlüssel werden alle zu einer Akte gehörenden Dokumentenschlüssel verschlüsselt.

„Akteur“ 
Als berechtigter Akteur in der TI werden Personen oder Systeme bezeichnet, für die Zugriffsrechte definiert sind. Technische Akteure sind dabei Hardware- oder Softwarekomponenten der Telematikinfrastruktur, wie z.B. der Konnektor oder der Fachdienst VSDD (Versichertenstammdatendienst). Ein fachlicher Akteur ist eine Person oder Institution, die Anwendungen der TI nutzt.

„Aktor“
Der Aktor ist ein ePA-Aktensystemsimulator einschließlich Schlüsselgenerierungsdienst und dient dem Test des ePA-Modul FdV (Frontend des Versicherten). Der Aktor wird über das Internet als Webanwendung zur Verfügung gestellt.

„Anwender“  
Anwender sind natürliche Personen oder Organisationen, welche die Services der TI nutzen und dadurch einen Mehrwert für sich oder ihren Geschäftsprozess erwarten, z.B. Leistungserbringer:innen. Jede:r Anwender:in ist für die bestimmungsgemäße Nutzung der Systeme verantwortlich und trägt die Betriebsverantwortung für die dezentralen Produkte. 
Handelt es sich beim Anwender um eine Organisation, z.B. ein Krankenhaus, trägt die Organisation die Betriebsverantwortung und nicht die einzelnen Anwender:innen, die die TI nutzen. 

„Basisdienste“
Querschnittliche Leistungen der TI-Plattform, die Fachanwendungen auf logischer Ebene mit allen nötigen technischen und organisatorischen Anteilen unterstützen, nennt man Basisdienste. Sie sind Teil des sogenannten zentralen Bereichs der TI.

„Betriebliche Eignung“
Die betriebliche Eignung eines Anbieters ist erfüllt, wenn dieser die für den Betrieb von zentralen Produkten der TI notwendigen Zulassungskriterien einhält. Sie regeln beispielsweise 
Verfügbarkeiten, Ausfallsicherheit, Störungsmanagement und Wartungsverfahren. Die betriebliche Eignung wird durch Prozessprüfungen nachgewiesen. Dabei wird unterschieden nach elektrischer, mechanischer und physikalischer sowie funktionaler und sicherheitstechnischer Eignung. 

„Card Communication Service (CCS)“
Unter dem Begriff CCS versteht man eine Handlung, die eine Kommunikation zwischen einem an die TI angebundenen Dienst und einer elektronischen Gesundheitskarte in die Wege leitet und durchführt.

„Card to Card (C2C)“
Hiermit ist das Authentifizierungsverfahren zwischen zwei Chipkarten als Nachweis einer bestimmten Rolle gemeint. Damit wird der Zugriff auf Daten oder Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) möglich.

„Card to Server (C2S)“
C2S meint das Authentifizierungsverfahren zwischen einer Chipkarte und einem Server. Damit wird der Zugriff auf ein Card Management System nachgewiesen.

„Deutsches elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS)“
DEMIS steht für die automatische, schnelle und sichere Datenübermittlung. Damit informieren aktuell Labore die Gesundheitsämter auf elektronischem Wege über SARS-CoV-2-Nachweise. Damit erfährt das Gesundheitsamt erfährt sofort von positiven Testungen und auch dem Robert Koch-Institut liegen damit die aktuellen Zahlen früher vor. DEMIS soll künftig auch für weitere meldepflichtige Erreger genutzt werden.

„Dienste“
Dienste sind die von einem zugelassenen oder von der gematik beauftragten Anbieter zentral bereitgestellten und in der TI betriebenen technischen Systeme, die Teilfunktionen der TI umsetzen. Sie können anwenderunterstützend oder fachanwenderspezifisch sein. 

„Dokumentenschlüssel“
Mit dem Dokumentenschlüssel können Dokumente verschlüsselt werden.

„Elektronische Identität (eID)“
Die eID ist erforderlich, um in der TI 2.0 auf Anwendungsdienste zugreifen zu können. Dafür müssen sich die Nutzer:innen beim eID-Service für ihren jeweiligen Sektor und Standort authentisieren.

„Elektronische Gesundheitskarte (eGK)“
Sie berechtigt die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Inanspruchnahme ärztlicher und zahnärztlicher Behandlungen gemäß § 15 SGB V. 

„Elektronischer Medikationsplan (eMP)“
Der eMP enthält alle Angaben zur Medikation des Patienten sowie medikationsrelevante Daten. Er ermöglicht den Austausch von Informationen zwischen allen an der Behandlung der Patient:innen beteiligten Akteure.

„e-Health-Kartenterminal (eH-KT)“
Hierbei handelt es sich um ein internetfähiges Kartenterminal, das die spezifischen Anforderungen zum Lesen und Schreiben von Daten auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und zur sicheren Kommunikation mit der TI erfüllt. Dabei kann auch das mobile Kartenterminal (MobKT) zum Einsatz kommen, mit dem die Erfassung der Versichertenstammdaten zu Abrechnungszwecken auch außerhalb der Praxis möglich wird.

„Elektronische Patientenakte (ePA)“ und „ePA-Aktensystem“
Die elektronische Patientenakte enthält Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über die Patient:innen.
Das ePA-Aktensystem ist ein Produkttyp der Fachanwendung ePA. Es stellt sicher, dass nur authentifizierte und autorisierte Nutzer:innen mit der ePA interagieren. Dabei verwaltet es zudem die Dokumente zu einem Aktenkonto der Versicherten. Das ePA-Modul Frontend ermöglicht den Versicherten die Nutzung des ePA-Aktensystems. 

„Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)“
Mit dem Heilberufsausweis können sich Angehörige der Heilberufe gegenüber der TI ausweisen. Es handelt sich dabei um eine personenbezogene Chipkarte mit kryptographischen Funktionen. Sie enthält zudem eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) der Leistungserbringer:in.

„Fachanwendung“
Eine Anwendung ist eine für Endnutzer:innen bereitgestellte Funktionalität der TI, die zur Verarbeitung von Daten im Gesundheitswesen dient und über eine rein systemtechnische Funktionalität hinausgeht.  Zu den Fachanwendungen der TI zählen z.B. die elekronische Patientenakte, der Kommunikationsdienst KIM oder das E-Rezept. Es handelt sich also um die Anwendungen, die Sie als "Fachpersonal" des Gesundheitswesens nutzen.

„Fast Healthcare Interoperability Resources (FHIR)“
FHIR steht für die Säule strukturierte Daten und Standards innerhalb der TI 2.0. Es hat sich für Datenstrukturen und Schnittstellen schon heute als übergreifender Standard etabliert. Dabei hat sich FHIR aus der klinischen Praxis entwickelt, wird international verwendet und unterstützt den Datenaustausch für alle Arten der medizinischen Dokumentation. 

Sie möchten sich tiefer mit der TI beschäftigen?

Hier finden Sie alles Wichtige rund um die Digitalisierung des Gesundheitswesens:

Alle Beiträge zur Telematikinfrastruktur

„Identitätsprovider“
Die von der gematik zugelassenen Identitätsprovider übernehmen die Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer. Sie müssen sich dann nur einmal am Identitätsprovider anmelden und können in der Folge alle Anwendungen nutzen.

„Institutionsidentität“
Die Institutionsidentität ist eine durch eine Institutionskarte (SMC-B Karte) repräsentierte Identität der Institution des Leistungserbringers bzw. einer Organisationseinheit in einer solchen Institution. 
Beispiele für solche Organisationseinheiten sind einzelne Praxen innerhalb einer Praxisgemeinschaft oder Krankenhaus-Abteilungen.

„Kommunikation im Medizinwesen (KIM)“
Über KIM erfolgt in der Telematikinfrastruktur die gesamte elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen. Der bundesweit einheitliche Standard ermöglicht den sicheren elektronischen Datenaustausch und ermöglicht eine verschlüsselte Kommunikation. KIM funktioniert ähnlich wie ein E-Mail-Programm.  Dabei wird jede Nachricht und jedes Dokument beim Sender verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt.

„Konnektor“
Der Konnektor verbindet die Praxis mit der Telematikinfrastruktur. Er stellt eine sichere Verbindung zur TI her, indem er einen Virtual Privat Network (VPN) Zugang aufbaut. So wird ein sicherer Datenverkehr und mit verschlüsselter Datenübertragung möglich. Dabei muss der Konnektor nicht zwingend wie eine Art „Router“ in der Praxis aufgestellt werden: Er steht auch als Cloud-Lösung im Rechenzentrum zur Verfügung.

„Medizinisches Datenobjekt (MDO)“
Als MDO bezeichnet man im Zusammenhang mit der TI eine zusammengehörige Sammlung von medizinischen Daten. Jedes medizinische Datenobjekt besitzt einen Dateneigentümer. Dieser kann natürliche oder juristische Personen für den Zugriff auf seine Daten berechtigen.

„Notfalldatenmanagement (NFDM)“
Unter NFDM ist der Umgang mit Informationen zu verstehen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Versicherten abgelegt sind und in der Notfallversorgung des Versicherten zur Anwendung kommen. Die notfallrelevanten medizinischen Informationen bilden den Notfalldatensatz (NFD).

„OSIG-Zertifikat“
Das OSIG-Zertifikat bestätigt die elektronische Identität einer Institution. Es kommt bei der Signatur als Datenbearbeiter von einer bestimmten Organisation des Gesundheitswesens zum Einsatz. 

„Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)“
Die QES ersetzt die eigenhändige Unterschrift, beispielsweise auf Arztbriefen, elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, e-Rezepten, Überweisungsscheinen. Zur Nutzung der QES benötigen Praxen einen Konnektor, einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) sowie den PIN für den eHBA.

„Security Module Card Typ B (SMC-B-Karte)“
Die SMC-B-Karte oder auch Smartcard ist der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur. Mit diesem elektronischen Praxis- oder Institutionsausweis authentisieren sich Beteiligte im Gesundheitswesen als medizinische Einrichtung gegenüber den Diensten der TI.

„TI-Messenger“
Der TI-Messenger ermöglicht das Versenden von Sofortnachrichten. Er ergänzt die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und wird voraussichtlich ab Sommer 2022 verfügbar sein. So ist es möglich, über den TI-Messenger Dokumente, Texte, Bilder und Audiodateien zuverlässig und sicher zu versenden.

„TI 2.0“
Die Entwicklung der Telematikinfrastruktur unterliegt ständiger Veränderung bedingt durch technischen Fortschritt und sich änderne Rahmenbedingungen. Deswegen ist bereits eine Modernisierung der technischen Infrastruktur fürs Gesundheitswesen bis Ende 2025 vorgesehen. Die Telematikinfrastruktur (TI) 2.0 beruht auf sechs Säulen, die den zeitgemäßen technologischen, sicherheitsrelevanten und nutzerorientierten Bedarf an die TI berücksichtigen: elektronische Identitäten, universelle Erreichbarkeit, verteilte Dienste, strukturierte Daten und Standards, moderne Sicherheitsarchitektur und ein gemeinsames IT-Regelwerk. 

„Trust Service Provider (TSP)“
Trust Service Provider stellen SMC-B-Karten bzw. Praxisausweise aus. Es handelt sich dabei um zugelassene Kartenhersteller. Mit den darauf enthaltenen Zertifikaten können Praxen elektronische Signaturen erstellen und validieren und ihre Unterzeichner authentifizieren. Die SMC-B-Karte wird in ein Kartenlesegerät gesteckt. Es ist mit dem Konnektor verbunden und damit für alle nötigen Einsatzzwecke für den Konnektor verfügbar.

„Versichertenstammdaten (VSD)“
Sie definieren Art und Umfang des Versicherungsverhältnisses zwischen Kostenträger und Versichertem. Dabei sind die VSD inhaltlich normiert und von ihrer Struktur für alle Kostenträger einheitlich vorgegeben. Grundlage für den Dateninhalt der VSD sind die bei den Kostenträgern gespeicherten Sozialdaten des Versicherten. Sie liegen im Verantwortungsbereich der Kostenträgers. Ihnen obliegt die Bereitstellung, kontinuierliche Pflege, bedarfsgerechte Aktualisierung und schließlich auch die Löschung. Die VSD werden auf dem Versichertenstammdatendienst (VSDD) gespeichert über ein Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) bereitgestellt und gepflegt. 

„Verzeichnisdienst (VZD)“
Der VZD beinhaltet die Speicherung aller Einträge von Leistungserbringer:innen und Institutionen mit den Fachdaten durch fachanwendungsspezifische Dienste. Anhand einer Suchanfrage können Clients und fachanwendungsspezifische Dienste hier Basis- und Fachdaten abfragen sowie Zertifikate aufrufen.

„WANDA“
WANDA ist die Abkürzung für „Weiteren Anwendungen für den Datenaustausch“. Damit sind Anwendungen gemeint, die nicht von der gematik spezifiziert oder entwickelt werden. Sie funktionieren unabhängig von der elektronischen Gesundheitskarte. WANDA-Anwendungen unterstützen beispielsweise die sichere elektronische Kommunikation, Melde- und Berichtspflichten, telemedizinische Leistungen, Anwendungen für das öffentliche Gesundheitswesen oder Systeme für den sicheren Datenaustausch zwischen Versorgung und Gesundheitsforschung. WANDA-Anwendungen werden mittels Bestätigungsverfahren in die TI gebracht.

„Zulassung“
Die Produkte der TI und deren Anbieter müssen zur Teilnahme an der TI durch die gematik zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf Basis der Zulassungskriterien nach SGB V. Dabei sind die gesetzlich geforderten Nachweise zur Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Produkts zu erbringen oder die für den Betrieb der Produkte der TI definierten Anforderungen an Verfügbarkeit und Sicherheit zu erfüllen. Dabei ist die Zulassungsstelle für das Zulassungsverfahren zuständig. 

„Zero Trust Network“
Hinter dem Begriff „Zero Trust Network“ verbirgt sich das Zielbild der TI: Es gewährleistet die Sicherheit der TI und meint die Ende-zu-Ende Verschlüsselung jeder Verbindung innerhalb der TI. Beide Seiten jeder Verbindung müssen sich gegenseitig authentisieren. Hinzu kommen die Registrierung und Attestierung der genutzten Geräte sowie Systeme zur Missbrauchserkennung bei den Diensten der TI.


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