Telematikinfrastruktur und E-Rezept

Die gematik entwickelt neben der TI digitale Gesundheitsanwendungen, die Kommunikation schnell und sicher macht. Hier erfahren Sie mehr!

Telematikinfrastruktur und E-Rezept

Seit 2005 wird bei der gematik in Berlin an der digitalen Zukunft des Gesundheitswesens gearbeitet. Gegründet wurde das Unternehmen, um die elektronische Gesundheitskarte einzuführen, sie weiterzuentwickeln und auch die nötige technische Infrastruktur aufzubauen. Den Auftrag dazu erhielt sie damals von ihren Gesellschafter:innen, den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, darunter beispielsweise der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen oder die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Seit 2019 ist auch das Bundesministerium für Gesundheit – mit einer Mehrheit – an der gematik beteiligt.
 

Die TI – das schnelle und sichere Netz des Gesundheitswesens

Heute entwickeln und betreuen rund 360 Mitarbeiter:innen der gematik die Telematikinfrastruktur und jene digitalen Anwendungen, die von den Akteuren im Gesundheitswesen bereits jetzt oder in naher Zukunft genutzt werden können. Die TI ist dabei das verbindende Element: Sie nutzt dazu zwar das herkömmliche Internet, sichert den Austausch zwischen den Teilnehmer:innen aber durch ein sogenanntes VPN, ein virtuelles privates Netzwerk, ab. Deshalb ist die „TI“ das sichere Netz für alle Beteiligten des deutschen Gesundheitswesens, um Informationen austauschen zu können.

An die TI anschließen können sich eigens dafür zugelassene Akteure des Gesundheitswesens wie Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und bald auch Heilmittelerbringer:innen. Während Erstere bereits zur Teilnahme verpflichtet sind, ist das bei den Heilmittelerbringer:innen – noch – anders. Auf freiwilliger Basis können sich als erste Gruppe die Physiotherapeut:innen seit 1. Juli 2022 an die TI anschließen, alle weiteren Berufsgruppen aus Heil- und Hilfsmittelerbringer:innen folgen ab 2024. Ab 1. Januar 2026 wird dann für alle Heilmittelbereiche der Anschluss an die TI verpflichtend sein.

Kosten für die TI werden zu 100 Prozent von den Krankenkassen übernommen

Die für den Anschluss nötige Ausstattung an Geräten ist überschaubar: Sie besteht aus einem Konnektor, einem besonders sicheren Router, der entweder vor Ort installiert wird oder alternativ auch über das Internet erreicht werden kann. Außerdem wird ein Kartenlesegerät benötigt, in das berechtigte Personen ihren Heilberufsausweis stecken und so ihren Zugang autorisieren müssen. Die Kosten für die Geräte, die Installation, die Wartung und den Ausweis werden zu 100 Prozent von den Krankenkassen erstattet.

Wie sehr die Sicherheit im Vordergrund steht, zeigt schon die erste Anwendung auf Basis der TI, die mittlerweile längst etablierte elektronische Gesundheitskarte (eGK). Nur registrierte Personen mit einem elektronischen Heilberufsausweis oder Institutionen mit einer Institutionskarte – auch Praxisausweis genannt – dürfen auf die eGK und die darauf gespeicherten Daten zugreifen. Außerdem können Patient:innen bei bestimmten Daten selbst entscheiden, ob sie gelesen oder verändert werden dürfen. Der Zugriff auf die eGK geschieht nach dem „Zwei- Schlüssel-Prinzip“: Nur wenn gleichzeitig Ärzt:innen ihren Heilberufsausweis und Patient:innen ihre Gesundheitskarte in das dafür nötige Kartenlesegerät stecken, können Daten wie der Name oder die Versicherungsnummer gelesen werden. Weitere persönlichere Daten sind durch die vorherige Eingabe eines PIN noch stärker abgesichert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bewertet regelmäßig die Sicherheit der elektronischen Gesundheitskarte.

Das E-Rezept verbessert Abläufe und Sicherheit im Gesundheitswesen

Eine aktuelle, innovative Anwendung für die TI ist das elektronische Rezept, kurz E-Rezept. Die digitale Verschreibung macht das bisherige Verfahren mit dem vorgedruckten Formular und den oft handschriftlichen Vermerken der Mediziner:innen zum Auslaufmodell. Damit wird eine digitale Lösung in Zukunft jährlich über 400 Millionen Papierrezepte ersetzen. In der ersten Phase wird das E-Rezept für apothekenpflichtige Arzneimittel am 1. Juli dieses Jahres in Berlin-Brandenburg starten. Zum 1. Januar 2022 wird das E-Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten Pflicht.

Zentral für das E-Rezept sind die sogenannten QR-Codes. Ähnlich wie beim Barcode, der beispielsweise im Supermarkt die Preise der Produkte enthält, sind in den QR-Codes Informationen gespeichert. Nur mit einem passenden Lesegerät in den Apotheken können diese dann wieder ausgelesen werden. Damit eignen sich QR-Codes hervorragend, um einfach, sicher und schnell Rezepte auszustellen, und zwar in der Arztpraxis vor Ort ebenso wie in der Online-Sprechstunde. Der virtuelle Besuch bei der/dem Ärzt:in hat sich gerade in Zeiten der Corona-Pandemie bewährt und gezeigt, wie gut das E-Rezept in die Zeit passt. Denn es wird in der Praxissoftware erstellt und kann dann wahlweise ausgedruckt oder den Patient:innen auf eine App in ihrem Smartphone geschickt werden.
Vom Ausdruck und auch vom Bildschirm können Apotheker:innen dann das Rezept auslesen, das neben dem Medikament selbst auch Informationen zur Dosierung oder Ähnliches enthalten kann. Praktischerweise müssen die Patient:innen nicht einmal selbst die Apotheke aufsuchen. Mit der Smartphone-App kann das Rezept online an eine Apotheke geschickt werden, die dann vorab prüft, ob das Medikament verfügbar ist und auf Wunsch verschickt und den Patient:innen über die App mitteilt, wann das Medikament abgeholt werden kann.

Die Vorteile des E-Rezepts liegen auf der Hand. Es kann sofort online an die Patient:innen verschickt werden, der Aufwand und der Zeitverlust beim Versand per Post entfällt. Da die Verschreibung im QR-Code des E-Rezeptes enthalten ist, kann sie nur von autorisierten Apotheken per Lesegerät eingesehen werden. Das ist sicher und diskret. Gleichzeitig lassen sich die Nachteile der herkömmlichen Zettelwirtschaft vermeiden: Weder kann das Rezept verloren gehen, noch kann es durch unleserliche Schrift zu Missverständnissen kommen.

Die Möglichkeit, das Rezept online an eine Apotheke zu versenden, spart Patient:innen ebenfalls Zeit und Wege. Denn so kann vorab geklärt werden, ob das Medikament überhaupt verfügbar ist. Wenn ja, kann es direkt versendet werden. Außerdem können Patient:innen über die App einstellen, wer das E-Rezept einlösen kann. Wer schon krank ist und sich den Gang zur Apotheke sparen will, kann auch Verwandte oder Freunde dazu berechtigen.

Solche Aussichten haben die meisten Bundesbürger:innen bereits vorab überzeugt. In einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom Mitte 2020 wünschten sich zwei Drittel der Befragten mehr Tempo beim Ausbau digitaler Gesundheitsangebote. Das E-Rezept kommt diesem Wunsch offenbar entgegen: Fast ebenso viele waren spontan bereit, es nutzen zu wollen.

Während das E-Rerzept (Muster 16) schon in den Startlöchern steht, ist es bis zur eVerordnung noch ein weiter weg. Diese soll ab 2026 gelten. Wie sie funktionieren soll, welche Anforderungen an eine eVO gelten etc. wird aktuell noch entwickelt. 

Grundsätze der Telematikinfrastruktur

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen benötigt eine technische Basis, die den schnellen und sicheren Austausch von Daten ermöglicht. Diese Basis bietet die Telematikinfrastruktur. Dank ihr werden alle Akteure ihre Aufgaben noch besser wahrnehmen können. So wird auch die Versorgung der Patient:innen weiter verbessert. Damit die Telematikinfrastruktur ihre Aufgabe erfüllen kann, wird sie mit den folgenden Eigenschaften aufgebaut:

  • Interoperabel:  Die TI fördert den Informationsaustausch zwischen den einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens, also beispielsweise zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und Heilmittelerbringer:innen und stellt auch die Zusammenarbeit verschiedener IT-Systeme sicher.
  • Verlässlich: Alle Geräte und Anwendungen, die die TI nutzen, werden von der gematik selbst konzipiert oder von ihr zugelassen. So wird ein verlässlicher Betrieb gewährleistet und die TI marktgerecht aufgebaut.
  • Sicher: Starke Sicherheitsmaßnahmen sorgen für den Schutz sensible medizinischer Daten. Diese Sicherheit ist das Fundament der TI.
  • Flächendeckend: Die TI zielt darauf ab, die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern. Auch der europäische Dialog wird gesucht, mitgedacht und berücksichtigt.
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