So funktioniert TI as a Service (TIaaS)

TIaas als Schlüssel zur TI: Über ein Abo-Modell erhalten Leistungserbringer:innen Zugang zur Datenautobahn im Gesundheitswesen.

Illustration: Konnektor

Physiotherapeut:innen sind schon dabei, die anderen Heilmittelerbringer:innen folgen 2024: Dann stehen auch ihnen die Pforten zur Telematikinfrastruktur (TI) offen und sie haben die Möglichkeit, sich anzubinden. Eine Möglichkeit dafür ist TI as a Service, kurz TIaaS. Dahinter verbirgt sich ein monatlicher Betrag, mit dem Kund:innen Zugang zur TI erhalten. Einen Konnektor in den Praxisräumlichkeiten braucht es dann nicht mehr, denn der steht im professionellen Rechenzentrum des Diensteanbieters. Das birgt den Vorteil, dass er durchgehend überwacht, optimiert und Störungen ohne Umwege in die Praxis, behoben werden können. Damit eröffnet TIaaS auch einen Weg zur mobilen Nutzung der TI-Fachanwendungen: Leistungserbringer:innen müssen nicht mehr da sein, wo der Konnektor ist.

Einblick in die Technik: Das steckt hinter TIaaS

Ziel von TIaaS ist, dass die TI funktioniert, ohne dass sich Leistungserbringer:innen mit komplizierter Technik auseinandersetzen müssen. Für Technikinteressierte hier aber ein kleiner Einblick: Die verschlüsselte Verbindung ins Rechenzentrum wird über einen VPN-Gateway hergestellt. Auch die Kartenterminals, die zur Identifikation weiterhin in jeder Praxis stehen müssen, werden über den VPN-Tunnel mit dem Rechenzentrum verbunden. Möchten Therapeut:innen also beispielsweise eine Nachricht an behandelnde Ärzt:innen versenden, rufen sie in ihrer Praxisverwaltungssoftware die Anwendung KIM auf. Von dort wird beim Versand über einen VPN-Tunnel eine Verbindung zum  Konnektor im Rechenzentrum aufgebaut. Die Nachricht wird dann weiter in die Telematikinfrastruktur geleitet und kommt über den zentralen Fachdienst KIM in der Arztpraxis an.  

Mit TIaaS in die TI: Diese Schritte müssen Sie gehen

1. Internet dimensionieren

Heilmittelerbringer:innen brauchen für ihren Weg in die TI via TIaaS natürlich einen Internetanschluss. Dabei lohnt es sich, bereits vorab zu überlegen, welche Datenmengen über diesen Anschluss gesendet werden sollen. Dominik Schmelz, Product Manager beim Anbieter von TI-Produkten RISE, weiß aus der Praxis: „Häufig werden am Montagnachmittag zum Beispiel in Arztpraxen viele elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf einmal fertig gestellt und versendet – weil dann eben Zeit dafür da ist.“ Weitere Beispiele für große Datenmengen: E-Rezepte, die am Ende das Tages signiert werden, Laborberichte, die nach automatisiertem Versand alle gleichzeitig in der Praxis eingehen oder gesammelte Arztbriefe, die per Mausklick die Praxis gemeinsam verlassen. Entsprechend empfiehlt Dominik Schmelz, das DSL zu dimensionieren – eine Aufgabe, die bereits im Vorfeld der Anbindung an die TI gut erledigt werden könne: „Den Internetmarkt in Deutschland kann man grob in drei Geschwindigkeitsklassen aufteilen: DSL-Anschlüsse bis 16 Mbit/s für den normalen Hausgebrauch. Für Intensivnutzer gibt es Anschlüsse mit 250 Mbit/s und mehr. Und der Rest kommt mit Datenraten irgendwo in der Mitte aus.“

2. Praxisverwaltungssoftware

Kein guter PC ohne gute Software: Deswegen sollten sich Leistungserbringer:innen im Vorfeld der Anbindung an die TI via TIaaS mit dem Thema Praxisverwaltungssystem auseinander setzen. Denn welche Dienste der TI Heilmittelerbringer:innen nutzen können, hängt auch davon ab, was die Software möglich macht. Mit Optica Viva und dem Optica TI-Paket können Praxen webbasiert loslegen: Der Kommunikationsdienst KIM etwa, mit dem angeschlossene Therapeut:innen direkt mit Ärzt:innen kommunizieren können, ist bereits integriert. So verkürzen sich die Wege und Bearbeitungszeiten, wenn es um die Korrektur einer Verordnung geht, eine Dokumentation sicher versendet werden muss oder Rückfragen zu Patient:innen eine Klärung erfordern.

3. Kartenterminal anschaffen

Die technische Praxisausstattung mit internetfähigem PC allein verschafft Leistungserbringer:innen noch keinen Zugang zur TI: Wer in die TI möchte, muss sich als den Gesundheitsberufen angehörig identifizieren. Deshalb gehört in die TI-fähige Praxis ein Kartenterminal für elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und Institutionenkarte (SMC-B-Karte). Den eHBA können Physiotherapeut:innen und ab 2024 auch andere Leistungserbringer:innen beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Die Institutionenkarte kann anschließend bei von der gematik zugelassenen Diensteanbietern bestellt werden. Das Kartenterminal erhalten Sie beispielsweise im Rahmen des Optica TI-Pakets.

4. Anbieter vergleichen

Worauf sollten Heilmitterlerbringer:innen achten, wenn es auf dem Weg in die TI im Anbieterdschungel das passende Angebot für TIaaS auszuwählen gilt? Dominik Schmelz rät, bei allen Komponenten der TI auf die gematik-Zulassung zu achten. Dabei sollten Praxisinhaber:innen bedenken, dass sich auch die Technik der TI weiterentwickelt. So kündigt die gematik für Frühjahr 2024 bereits das TI-Gateway an: Über Highspeed-Konnektoren in geprüften Rechenzentren kann sich dann gleichzeitig eine Vielzahl medizinischer Einrichtungen mit der TI verbinden. Die medizinische Einrichtung schließt dafür einen TIaaS-Vertrag mit einem der zugelassenen Dienstleister ab und den ordnungsgemäßen Betrieb verantworten die Betreiber:innen des TI-Gateway. „In Zukunft wird Hardware mehr und mehr aus den Praxen verschwinden und zentral im Rechenzentrum verwaltet. Mit Services sind Leistungserbringer:innen deswegen zukunftssicher aufgestellt“, stellt Dominik Schmelz in Aussicht. TIaaS-Angebote mit Hardware seien somit auch nicht zielführend. Außerdem sollten Praxen mit Blick auf Datensicherheit darauf achten, dass es sich beim TIaaS-Anbieter um ein europäisches Unternehmen handelt, das mit sensiblen Patientendaten nach hier gültiger Gesetzgebung umgeht.  

5. Die Finanzierungsfrage

Bleibt noch die Preisfrage: Beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur entstehen Kosten. Diese werden refinanziert. Allerdings müssen Therapeut:innen aktuell noch in Vorleistung gehen. Belege aufheben lohnt sich also. Aktuell werden die Förderungsmodalitäten zur TI neu verhandelt, denn die zwischen Physiotherapie und GKV geschlossene Vereinbarung zur Refinanzierung ist an jene der Ärzteschaft gekoppelt. Sie war zum 30.06.2023 ausgelaufen und wurde zum 01.07.2023 von einer neuen Vereinbarung für Ärzt:innen abgelöst. Die Refinanzierungsbedingungen der Ausgaben von Physiotherapeut:innen müssen nun zwischen GKV-Spitzenverband und Berufsverbänden entsprechend neu ausgehandelt werden. Für alle weiteren Heilmittel stehen die Verhandlungen zur Refinanzierung voraussichtlich 2024 an. Laut Dominik Schmelz mache es dennoch bereits jetzt Sinn, die Preise für TIaaS zu vergleichen und sich über die Verhandlungen auf dem Laufenden zu halten. Mit Wissenswert und dem Optica TI-Newsletter bleiben Sie dran am Puls der Förderungsmodalitäten rund um die TI: Etwa mit unserem „Update zur TI Refinanzierung in der Physiotherapie“.

Services gestalten die TI von morgen

Fest steht: Die Zukunft der TI kommt mehr und mehr ohne Hardware aus. Services bestimmen die Vision der TI 2.0: TIaaS. „Wichtig ist, dass sich Praxisinhaber:innen bereits jetzt mit ihren Prozessen und Abläufen beschäftigen. Dabei dürfen sie sich fragen, was in Zukunft und mit dem technischen Fortschritt leichter gehen soll“, so Dominik Schmelz. „Die eigenen Prozesse so effizient wie möglich zu gestalten, dazu ist jede Therapeutin und jeder Therapeut aufgerufen. Die Technik, die das möglich macht, liefern wir“. Dabei rät er zu durchgängigen Lösungen: Wenn alles aus einer Hand kommt, entscheidet schließlich nicht der Euro mehr, sondern das Mehr an Servicequalität mit weniger Abstimmungsbedarf zwischen den Herstellern.
 

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