Update zur TI Refinanzierung in der Physiotherapie

Die Refinanzierung der TI in der Physiotherapie sollte sich zum 01.07.2023 ändern. Was aktuell bekannt ist.

Hinweis: Dieser Artikel beinhaltet den Wissensstand aus dem Sommer 2023. Im April 2024 wurde die neue Refinanzierungsvereinbarung beschlossen. Alle Informationen finden Sie in unserem Beitrag: “Telematikinfrastruktur: So sieht die neue TI-Refinanzierung in der Physiotherapie aus”


Wer sich in der Vergangenheit bereits mit der TI beschäftigt hat, weiß: die zwischen Physiotherapie und GKV geschlossene Vereinbarung zur Refinanzierung ist an jene der Ärzteschaft gekoppelt. Diese hatte eine Laufzeit bis zum 30.06.2023, sodass zum 01.07.2023 eine neue Vereinbarung für Ärzte in Kraft trat. 

Die neue Vereinbarung zwischen GKV und Ärzteschaft wurde nach langen Verhandlungen beider Seiten kurz vor dem Auslaufen der alten Vereinbarung Ende Juni vom Bundesministerium für Gesundheit endgültig festgelegt. Für die Ärzte gelten nun neue Erstattungspauschalen, die monatlich erstattet werden, sowie einige weitere Regeln und Bedingungen, die für die Auszahlung der Pauschale erfüllt sein müssen. 

Alle Details der Ärzte-Vereinbarung finden Sie zum Nachlesen bei der KBV.

Welche Auswirkungen hat die Vereinbarung der Ärzteschaft auf die Physiotherapie?

Die Finanzierung der Physiotherapie orientiert sich an jener der Ärzte. GKV-Spitzenverband und die Physiotherapieverbände müssen nun die genauen Refinanzierungsbedingungen für Physiotherapeut:innen nochmals verhandeln. 

Fest steht: auch in der Physiotherapie wird von zwei verschiedenen Pauschalen (einmalig und monatlich) auf eine Pauschale mit monatlicher Auszahlung umgestiegen werden. Es muss also zukünftig nur noch eine Pauschale bei der GKV beantragt werden. 

In der Vereinbarung für die Ärzteschaft ist für Heilmittelerbringer:innen eine monatliche Pauschale von 192,80 € festgehalten, hinzu kommt eine Pauschale von 7,20 € pro Mitarbeitendem mit eHBA. 

Auch diese Beträge werden allerdings Bestandteil der Verhandlungen sein. Nach Angaben des GKV wird die Pauschale voraussichtlich in der genannten Höhe liegen.

Alle Therapeuten, die sich nach dem 30.6.2023 an die TI angeschlossen haben oder anschließen werden, erhalten zukünftig die neue Pauschale. Auch wenn die Höhe der neuen Pauschale noch nicht final bestätigt ist, ist bereits klar, dass diese rückwirkend ausgezahlt wird, sobald sie festgelegt ist. 

Für Praxen, die jetzt ihren Weg in die TI starten hat dies kaum Auswirkungen: die Refinanzierung kann nach wie vor erst beantragt werden, wenn die Praxis an die TI angeschlossen ist. Der gesamte Prozess der Anbindung inklusive Beantragung und Bestellung der Ausweise benötigt ohnehin Zeit. Diese können Sie nutzen und direkt von der neuen Pauschale profitieren.

Wer sich vor dem 01.07.2023 angeschlossen hat, erhält die bisherigen TI-Pauschalen. Die Rahmenbedingungen der bisherigen Finanzierungsvereinabrung können Sie hier nachlesen: TI: das ist die Finanzierungsvereinbarung für Physiotherapeut:innen 

Wie geht es jetzt weiter?

GKV-Spitzenverband und die Physiotherapieverbände müssen nun verhandeln, inwiefern sich die Vereinbarung der Ärzte auf die Physiotherapie übertragen lässt – und ggf. Rahmenbedingungen abweichend von jenen der Ärzte festlegen. 

Sobald die Ergebnisse vorliegen informieren wir Sie selbstverständlich und halten Sie bis dahin über alle neuen Entwicklungen auf dem Laufenden. 
 

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