So vermeiden Sie Fehler bei der Abrechnung

Konsequent gegen Absetzungen vorgehen: Welche Schritte Ihnen bei der Vermeidung des finanziellen Ausfalls weiterhelfen.

Es ist nicht leicht, den Überblick über alle Abrechnungsfragen und insbesondere die Vermeidung von Absetzungen zu behalten. Aber Expert:innen wie Susann-Kathrin König wissen Rat – und Therapeut:innen können selbst einiges tun, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Ein Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Arbeitsschritte:

1. Verordnungen sorgsam prüfen

Auch wenn eine Verordnung fehlerhaft ausgestellt wurde, sind Sie als Praxisinhaber:in in der Verantwortung. Für Sie gilt die Prüfpflicht, die mehrere Punkte umfasst. So müssen Sie zum Beispiel einen Blick darauf haben, ob die Diagnoseinhalte passen und die Anzahl der Behandlungen nicht überschritten wird. Rechnen Sie so rechtzeitig ab bzw. reichen Sie Ihre Verordnungen so ein, dass diese nicht verjährt sind, und achten Sie darauf, dass es zu keiner Doppelabrechnung kommt.

2. Korrekt korrigieren

Änderungen sind grundsätzlich mit Datum und einer Unterschrift der verantwortlichen Person (Ärzt:in oder Leistungserbringer:in) möglich. Aber achten Sie darauf: Änderungen, die durch Leistungeserbringer:innen durchgeführt werden dürfen, müssen zusätzlich mit „Änderung durch LE“ gekennzeichnet werden. Wichtig ist, dass trotz Korrektur alle Angaben lesbar bleiben. Von Fall zu Fall sind zudem verschiedene Besonderheiten zu berücksichtigen. Umfangreiche Informationen zum passenden Vorgehen bei Rezeptkorrekturen finden Sie in unserem Beitrag “Was muss ich bei Rezeptkorrekturen beachten?”

3. Auf Absetzungen richtig reagieren

Schieben Sie nichts auf die lange Bank: Ihre Absetzungen sollten Sie umgehend sichten und bearbeiten – behalten Sie dabei die verkürzten Verjährungsfristen der neuen Rahmenverträge im Auge. Sofern eine Korrektur möglich ist, sollten Sie diese umgehend vornehmen bzw. vom Arzt vornehmen lassen und das Rezept neu einreichen. Fällt Ihnen auf, dass der zuständige Kostenträger eine Absetzung zu Unrecht vorgenommen hat, gilt es, konsequent Widerspruch einzulegen.

Wichtig ist es, sich direkt um mögliche Korrekturen zu kümmern. Im Alltag kann es schnell einmal passieren, dass solche Verordnungen oder Kürzungsmitteilungen zu lange liegen bleiben und verfristen. Damit würden letzten Endes von Ihnen erbrachte Leistungen nicht vergütet werden.

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