Was muss ich bei Rezeptkorrekturen beachten?

Mit dem neuen Rahmenverträgen im vergangenen Jahr hat sich in Bezug auf die Korrektur einiges getan. Änderungen sind grundsätzlich mit Datum und einer Unterschrift der verantwortlichen Person (Ärzt:in oder Leistungserbringer:in) möglich, Änderungen durch Leistungserbringer:innen müssen zusätzlich mit "Änderung durch LE" gekennzeichnet werden. Wichtig ist, dass trotz Korrektur alle unrspünglichen Angaben lesbar bleiben.
Wir haben für jeden Heilberuf zusammengefasst, wer wann was korrigieren darf.
Korrekturmöglichkeiten in der Physiotherapie
Korrektur bis zum Behandlungsbeginn
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
Fehler im Personalienfeld bei Name, Geburtsdatum, Kostenträger oder Ausstellungsdatum | Arzt/ZA | Änderung nur möglich auf Muster 13 (blau-rot) |
Ausstellungsdatum ändern | Arzt/ZA | |
"Diagnose"/"ICD-10" fehlt oder ist erkennbar fehlerhaft (außer ZÄ) | Arzt/ZA | ICD-10 und/oder Klartext ICD10 therapierelevant |
Vertragsarztstempel fehlt | Arzt/ZA |
Korrektur bis zur Abrechnung
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
Fehler im Personalienfeld bei Versichertennr., Status, Kostenträgerkennung oder LANR | Leistungserbringer, ohne Information an Arzt | Änderung nur möglich auf Muster 13 (blau-rot) |
Änderung Hausbesuch auf "ja" | Arzt/ZA | |
Angabe Therapiebericht ändern | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Angabe "dringlicher Behandlungsbedarf" ändern | Arzt/ZA | |
"Behandlungseinheiten" oder"Verordnungsmenge" fehlt | Arzt/ZA | |
"Behandlungseinheiten" bei Heilmittelsplitting ändern | Arzt/ZA | |
Anzahl der Behandlungseinheiten ist laut Heilmittelrichtlinie überschritten | Leistungserbringer, ohne Information an Arzt | Anzahl auf Angabe laut Heilmittelkatalog reduzieren |
Heilmittel fehlt, ist falsch oder nicht verordnungsfähig | Arzt/ZA | |
Ergänzende Angabe zum Heilmittel ändern (auch Doppelbehandlungen) | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Ergänzendes Heilmittel korrigieren/hinzufügen | Arzt/ZA | |
Ergänzendes Heilmittel spezifizieren | Leistungserbringer, ohne Information an Arzt | Wirtschaftlichkeitsgebot |
Änderung von Einzel- auf Gruppentherapie (nicht ZÄ) | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Zustimmung des Patienten notwendig |
Änderung von Gruppen- auf Einzeltherapie (nicht ZÄ) | Leistungserbringer, mit Information an Arzt | |
Änderung der Angabe "Therapiefrequenz" | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt |
Korrektur auch nachträglich möglich
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
"Diagnosegruppe" / "Indikationsschlüssel" fehlt oder ist fehlerhaft | Arzt/ZA | |
"Leitsymptomatik" fehlt oder ist erkennbar falsch (nicht ZÄ) | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Korrektur der abgegebenen Leistung | Korrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig |
Keine Korrekturen nötig
Auf der Verordnung gibt es im Reiter „Hausbesuch“ eine Ankreuzmöglichkeit. Sollte die Angabe „Hausbesuch“ oder die Angabe zum Heilmittelbereich fehlen, müssen keine Korrekturen vorgenommen werden. Bei fehlenden Angaben zur Therapiefrequenz gelten die Empfehlungen des Heilmittelkatalogs. Bei Zahnärzten ist die Angabe des ICD-10 Codes optional (therapierelevant, wenn vorhanden). Bei Therapieziel, weiteren med. Befunden und Hinweisen ist keine Korrektur erforderlich.
Korrekturmöglichkeiten in der Logopädie
Korrektur bis zur Abrechnung
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
Fehler im Personalienfeld bei Name, Geburtsdatum, Kostenträger(kennung) oder Ausstellungsdatum | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum, Handschriftliche Änderung des Kostenträgers nicht zulässig |
Ausstellungsdatum ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Hausbesuch auf "ja" ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Angabe Therapiebericht ändern | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Angabe "dringlicher Behandlungsbedarf" ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum, innerhalb von 14 Tagen |
Diagnose oder ICD-10 Code fehlt oder ist fehlerhaft | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Datum, Maßnahmen, Leistungserbringer | Leistungserbringer | Korrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig |
Arztstempel und Artzunterschrift | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
"Diagnosegruppe" fehlt oder ist fehlerhaft | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Korrektur auch nachträglich möglich
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
"Behandlungseinheiten" fehlt oder fehlerhaft | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Heilmittel fehlt, ist falsch oder nicht verordnungsfähig | Arzt, Ergänzende Angaben im Einvernehmen mit dem Arzt | mit Arztunterschrift und Datum, Dokumentation auf der Rückseite der VO |
Angabe zu Doppelbehandlungen ändern | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Dokumentation auf der Rückseite der VO |
Änderung von Einzel- auf Gruppentherapie (nicht ZÄ) | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Dokumentation auf der Rückseite der VO, Zustimmung des Patienten notwendig |
Änderung von Gruppen- auf Einzeltherapie (nicht ZÄ) | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Dokumentation auf der Rückseite der VO, Zustimmung des Patienten notwendig |
Änderung der Angabe "Therapiefrequenz" | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Einverständnis des Arztes muss auf Vorderseite dokumentiert sein, mit Unterschrift und Datum des LE |
"Leitsymptomatik" fehlt oder ist erkennbar falsch | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Unterschrift des Versicherten | Leistungserbringer | Korrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig |
Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers | Leistungserbringer | Korrektur und Ergänzungen auf der Rückseite |
Keine Korrekturen nötig
Bei Therapieziel, weiteren med. Befunden und Hinweisen ist keine Korrektur erforderlich. Bei fehlenden Angaben zur Therapiefrequenz gelten die Empfehlungen des Heilmittelkatalogs.
Korrekturmöglichkeiten in der Ergotherapie
Korrektur bis zur Abrechnung
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
Fehler im Personalienfeld bei Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Kostenträger(kennung) oder Ausstellungsdatum | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum, Handschriftliche Änderung des Kostenträgers nicht zulässig |
Ausstellungsdatum ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Hausbesuch auf "ja" ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Angabe Therapiebericht ändern | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Angabe "dringlicher Behandlungsbedarf" ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum, innerhalb von 14 Tagen, außer bei Folgeverordungen |
Heilmittel fehlt, ist falsch oder nicht verordnungsfähig | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Angabe zu Doppelbehandlungen ändern | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Ergänzendes Heilmittel korrigieren/hinzufügen | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Änderung von Einzel- auf Gruppentherapie (nicht ZÄ) | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Dokumentation auf der Rückseite der VO, Zustimmung des Patienten notwendig |
Änderung von Gruppen- auf Einzeltherapie (nicht ZÄ) | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Dokumentation auf der Rückseite der VO, Zustimmung des Patienten notwendig |
Behandlungsrelevante Diagnose oder ICD-10 Code fehlt oder ist fehlerhaft | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Datum, Maßnahmen | Leistungserbringer | Korrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig |
Arztstempel und Artzunterschrift | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Korrektur auch nachträglich möglich
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
"Behandlungseinheiten" fehlt oder fehlerhaft | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Änderung der Angabe "Therapiefrequenz" | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Einverständnis des Arztes muss auf Vorderseite dokumentiert sein, mit Unterschrift und Datum des LE |
"Diagnosegruppe" fehlt oder ist fehlerhaft | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
"Leitsymptomatik" fehlt oder ist erkennbar falsch | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Unterschrift des Versicherten | Leistungserbringer | Korrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig |
Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers | Leistungserbringer | Korrektur und Ergänzungen auf der Rückseite |
Keine Korrekturen nötig
Bei Therapieziel, weiteren med. Befunden und Hinweisen ist keine Korrektur erforderlich. Bei fehlenden Angaben zur Therapiefrequenz gelten die Empfehlungen des Heilmittelkatalogs.
Korrekturmöglichkeiten in der Podologie
Korrektur bis zur Abrechnung
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
Fehler im Personalienfeld bei Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Kostenträger(kennung) oder Ausstellungsdatum | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum, Handschriftliche Änderung des Kostenträgers nicht zulässig |
Ausstellungsdatum ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Hausbesuch auf "ja" ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Angabe Therapiebericht ändern | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Angabe "dringlicher Behandlungsbedarf" ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum, innerhalb von 14 Tagen |
Heilmittel fehlt, ist falsch oder nicht verordnungsfähig | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | mit Arztunterschrift und Datum, Dokumentation auf Rückseite |
Behandlungsrelevante Diagnose oder ICD-10 Code fehlt oder ist fehlerhaft | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Datum, Maßnahmen, Leistungserbringer | Leistungserbringer | Korrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig |
Arztstempel und Artzunterschrift | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Korrektur auch nachträglich möglich
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
"Behandlungseinheiten" fehlt | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Änderung der Angabe "Therapiefrequenz" | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Einverständnis des Arztes muss auf Rückseitedokumentiert sein, mit Unterschrift und Datum des LE |
"Diagnosegruppe" fehlt oder ist fehlerhaft | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
"Leitsymptomatik" fehlt oder ist erkennbar falsch | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Unterschrift des Versicherten | Leistungserbringer | Korrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig |
Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers | Leistungserbringer | Korrektur und Ergänzungen auf der Rückseite |
Behandlungsdaten und LE-Initialen | Leistungserbringer |
Keine Korrekturen nötig
Bei Therapieziel, weiteren med. Befunden und Hinweisen ist keine Korrektur erforderlich, ebenso sollten die Behandlungseinheiten fehlerhaft sein. Bei fehlenden Angaben zur Therapiefrequenz gelten die Empfehlungen des Heilmittelkatalogs.
Rezepte immer zur Hand
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