Tipps zum TI-Anschluss: Diese Punkte sind entscheidend
Der Anschluss an die TI ist nicht kompliziert, besteht aber aus einigen Schritten und dauert seine Zeit. Wir fassen hier zusammen, was nötig ist, und haben dazu auch mit dem Bonner Therapeuten Michael Warmbold gesprochen, der sich kürzlich an die TI angeschlossen hat.
1. Die Entscheidung
2021 können sich Hebammen und Physiotherapeut:innen als erste Gruppe der Heilmittelerbringer:innen anschließen. Ab 2024 sollen auch die anderen therapeutischen Berufsgruppen diese Möglichkeit erhalten. Ab 1. Januar 2026 wird der Anschluss an die TI verpflichtend sein. Wer sich jetzt entscheidet, sammelt wertvolle Erfahrungen und gerät später nicht in Terminstress.
„Natürlich ist es so, dass die TI erst 2026 zur Pflicht für uns Physiotherapeut:innen wird. Korrekt ist auch, dass wir die TI im Moment noch gar nicht richtig einsetzen können und erst einmal Kosten auf uns zukommen. Aber ich finde es dennoch wichtig, damit jetzt zu starten, denn es sind schon einige Hürden zu überwinden. Es kann etwas dauern, bis alle Anträge gestellt sind und alles funktioniert. Deshalb rate ich, eher früher als später damit zu starten.“
Michael Warmbold
2. Die Praxissoftware
Wer sich an die TI anschließen will, braucht eine passende Praxissoftware. Dass die Software zum Anschluss in der Lage ist, ist im Moment noch keine Selbstverständlichkeit. Das zeigt die Erfahrung von Michael Warmbold, der sich kürzlich deshalb umorientieren musste.
„Erst einmal ist es wichtig, einen Softwareanbieter zu finden, der den Anschluss an die TI in der Praxissoftware sicherstellen kann. Der Anbieter meiner bisherigen Software konnte das noch nicht und war auch der Meinung, bis 2026 sei ja noch Zeit. Anfang des Jahres hatte das Unternehmen noch kein Interesse, sich damit zu beschäftigten. Deshalb bin ich im Januar zu Optica Viva gewechselt, eine Praxissoftware, die den Anschluss an die TI eben bereits sicherstellt. Ich habe den Probemonat genutzt, war zufrieden und bin dabeigeblieben.“
Michael Warmbold
Weitere Informationen zu Praxissoftware in der TI
3. SMC-B Ausweis und eHBA
Die TI ist stark gesichert. Deshalb müssen sich Therapeut:innen zwei Mal authentifizieren. Dazu brauchen sie zwei Karten: die Institutionskarte SMC-B und den eHBA. Mit der SMC-B weist sich die Praxis selbst gegenüber der TI als berechtigt aus. Eine Karte genügt für einen Standort. Hat die Praxis mehrere Standorte oder nutzt mobile Kartenterminals, müssen dafür jeweils eigene SMC-B-Karten beantragt werden.
„Die Karten habe ich auch gleich selbst beantragt, denn sie sind die Ausweise, die man braucht, um auf die Gesundheits-Datenautobahn zu kommen. Den eHBA beantragt man beim elektronischen Gesundheitsberuferegister, eGBR, der Bezirksregierung Münster und muss dazu seine Berufserlaubnisurkunde als Bild oder PDF einschicken. Dort wird auch die SMC-B-Karte beantragt. Man erhält dann vom eGBR eine Vorgangsnummer, mit der die Karte bei mehreren Anbietern bestellt werden kann.“
Michael Warmbold
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Ausweisen und ihrer Bestellung
4. Der Konnektor
Um die sichere Verbindung von der Praxis in die TI herzustellen, wird ein Konnektor benötigt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Bisher wurde das Gerät in der Praxis installiert und stellte von dort aus die sichere Verbindung zur TI her. Die andere, elegantere Möglichkeit ist: Der Konnektor steht mit vielen anderen in einem Rechenzentrum und verbindet sich von dort aus mit der TI. Die Praxis ist über eine sichere VPN-Verbindung mit dem Konnektor verbunden.
„Ich profitiere davon, dass der Konnektor im Rechenzentrum steht. Mit der Praxissoftware verbunden wurde das Gerät dann per Fernwartung. Der Support meines Anbieters hat sich mit meinem Computer verbunden und alles für mich erledigt, auch die KIM-Adresse eingerichtet. Ich selbst musste gar nichts machen.“
Michael Warmbold
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5. Das Kartenterminal
Das eHealth-Kartenterminal – auch eHKT genannt – erkennt und liest die in der TI eingesetzten Smartcards. Dazu zählen neben dem eHBA und der SMC-B auch die elektronische Gesundheitskarte der Patient:innen und die Krankenversicherungskarten von privat Versicherten. Für die Teilnahme an der TI sind spezielle Kartenterminals nötig, die von der gematik zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein müssen.
„Die Authentifizierung über das Terminal ist ganz einfach. Die SMC-B-Karte wird fest ins Terminal eingebaut, dazu bricht man den Chip aus der Karte, so wie das bei den SIM-Karten der Telefone funktioniert. Die eHBA-Karte muss von jedem Mitarbeitenden ins Terminal eingesteckt werden.“
Michael Warmbold
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Fazit
Wie lange der Anschluss an die TI dauert, ist individuell unterschiedlich. Michael Warmbold spricht von etwa einem halben Jahr, bis alles erledigt war. Wie gesagt: Kompliziert ist es eigentlich nicht, aber die einzelnen Schritte müssen nacheinander erledigt werden. Und das parallel zum anstrengenden Arbeitsalltag. Das Jahr 2026 scheint noch fern, doch die Erfahrung zeigt, dass es besser ist, sich eher früher als später mit dem Einstieg ins digitale Gesundheitswesen zu beschäftigen.