Digitalisierungsschub für die Praxis

Heilmittelerbringende gehören zu den tragenden Säulen der Patientenversorgung. Spätestens ab 2024 können sie sich freiwillig an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden, was ihre Arbeit dank digitaler Prozesse deutlich vereinfacht. Der Schlüssel dafür ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA).

therapeut im Behandlungszimmer tippt auf Tablet

Ein blaues Rezept mit der Verordnungsnummer 13 ist meist die einzige Informationsquelle, die für Heilmittelbehandlungen aus Arztpraxen kommt. Wer Rücksprache mit der- oder demjenigen halten möchte, der es verschrieben hat, brauchte für gewöhnlich einen längeren Atem. Doch das ändert sich bald. Denn nun können sich alle Spezialistinnen und Spezialisten aus den Bereichen Physiotherapie, und bald auch Ergotherapie, Logopädie sowie Podologie an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden – die „Datenautobahn“, die das gesamte Gesundheitswesen miteinander vernetzt. Wichtige Patienteninformationen sind mit nur wenigen Klicks direkt verfügbar. Das Ergebnis: Therapien werden effizienter, der bürokratische Aufwand sinkt.

Dafür sorgen verschiedene Anwendungen: Über das digitale Kommunikationssystem der TI Kommunikation im Medizinwesen (KIM) läuft der Austausch mit Ärztinnen und Ärzten deutlich schneller und ist per TI-Messenger (TIM) sogar ad hoc möglich. Vor allem profitieren die Therapeutinnen und Therapeuten von der elektronischen Patientenakte (ePA). Hier sind bald – mit der geplanten „ePA für alle“ – sämtliche relevante Informationen zur Patientin oder zum Patienten gespeichert und für alle Berechtigten abrufbar. Neben Befunden und Arztbriefen findet man in der ePA auch weitere TI-Anwendungen wie den elektronischen Medikationsplan, der eine Übersicht der derzeit verabreichten Arzneimittel beinhaltet. Zudem wird es speziell für Heilmittelerbringerinnen und -erbringer einen elektronischen Leistungsnachweis geben, den die Behandelten digital signieren können.

Der eHBA: Schlüssel zu den Vorteilen der TI 

Kurzum: Der dringend benötigte Digitalisierungsschub für das deutsche Gesundheitswesen kommt – und bringt auch Heilmittelbehandlungen voran. Gleichsam ist allerdings klar: In der Telematikinfrastruktur werden hochsensible Informationen geteilt, die nicht in die falschen Hände gelangen dürfen. Das wiederum legt zusätzliche Investitionen in IT-Sicherheit nahe. Müssen sich Therapeutinnen und Therapeuten die Erleichterungen in ihrem Arbeitsalltag also teuer erkaufen? Die Antwort lautet: nein. Investitionen in neue Hardware sind zwar notwendig, jedoch überschaubar, zumal sie auch anteilig von der GKV refinanziert werden. 

Grundsätzlich erfordert der TI-Anschluss einen Rechner mit stabiler Internetverbindung, einen Konnektor sowie ein – von der für die TI verantwortliche gematik – zugelassenes E-Health-Kartenterminal. Für die sichere Identifizierung innerhalb der TI braucht es zwei Karten: den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Der eHBA erbringt den Nachweis, dass die Logopädin wirklich Logopädin und der Physiotherapeut wirklich Physiotherapeut ist. Dadurch schützt der Heilberufsausweis nicht nur Patientendaten vor unberechtigten Zugriffen, sondern darüber hinaus die Therapeutinnen und Therapeuten vor hohen Papierbergen. Denn der eHBA ermöglicht eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), die für viele TI-Anwendungen verpflichtend und gleichbedeutend mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift ist. Das heißt: Ausdrucke und Postgänge verringern sich massiv, stattdessen gibt es medienbruchfreie, digitale Prozesse. Ebenso ist der eHBA Voraussetzung, um die SMC-B zu beantragen. Mit dieser wiederum weist sich die gesamte Praxis als Institution in der Telematikinfrastruktur aus.

Ein Blick in die Zukunft: Die TI 2.0

Langfristig wird die Hardware für den Zugang zur TI nicht mehr notwendig sein. So arbeitet die gematik im Hintergrund bereits an der TI 2.0. Als „Arena für digitale Medizin“ soll diese noch mehr Funktionalitäten bieten und gleichzeitig dank eines komplett digitalisierten Zugangs noch einfacher nutzbar sein. Die tragenden Säulen sind dabei digitale Identitäten. Sie sollen den eHBA und die SMC-B bald als Nachweise ergänzen. Behandelnde könnten sich dann ohne Kartenterminal und ohne Konnektor an der Telematikinfrastruktur ausweisen während ihre Zugangs- und Bearbeitungsrechte bestehen bleiben. Auch eine stärkere mobile Nutzung wird so ermöglicht, denn nicht einmal ein PC wäre noch notwendig. So wäre für die Therapeutinnen oder Therapeuten auch ein Zugriff per Tablet oder Smartphone beispielsweise bei häuslichen Einsätzen außerhalb der Praxen möglich.

Zunächst ist ein paralleler Betrieb der aktuellen TI und der TI 2.0 vorgesehen. Dies ermöglicht Leistungserbringenden schon heute eine hohe Planungssicherheit und stellt die Nutzbarkeit getätigter Investitionen sicher.

Hohe Sicherheit beim Bestellprozess

Bis es so weit ist, führen alle Wege in die TI über den Heilberufsausweis. Gerade weil dieser den Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten ermöglicht, hat Sicherheit bei seiner Bestellung hohe Priorität. Heilmittelerbringerinnen und -erbringer beantragen ihren eHBA im neu eingerichteten elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR). Dort erfolgt die Überprüfung der Berufserlaubnis, für die sich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller sicher identifizieren muss. Hat das eGBR die Berufserlaubnis bestätigt, versendet es eine Vorgangsnummer.

Mit dieser können Therapeutinnen und Therapeuten den eHBA bestellen. Einer der zugelassenen Anbieter ist die D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe. Auf einem eigenen Portal führt D-Trust durch den Bestellprozess, der eine weitere Identifizierung beinhaltet. Alles Weitere läuft dann automatisch. 

Mehr Informationen, ein Erklärvideo und Kontakt zum Support gibt es bei D-Trust: www.d-trust.net/heilberufe. Wie der gesamte Bestellprozess der Ausweise abläuft lesen Sie außerdem im Beitrag "Wie beantrage ich eHBA und SMC-B Ausweis?"

Wer sich im Rahmen des Optica TI-Pakets einen Anschluss an die TI sichert, wird nicht nur beim Anschluss selbst, sondern auch bei der Ausweisbeantragung und -Bestellung an die Hand genommen und Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess begleitet. 


Übrigens: Wer auch abseits der Telematikinfrastruktur und seines Arbeitsplatzes rechtsverbindlich digital unterschreiben möchte, kann über die D-Trust GmbH sign-me eHealth abonnieren. Diese sogenannte Fernsignatur ist browserbasiert, kommt ohne zusätzliche Hardware aus und lässt sich an jedem Endgerät auslösen – zum Beispiel also am Tablet oder Smartphone. Im Antragsprozess von D-Trust für den eHBA können Heilmittelerbringerinnen und -erbringer D-Trust per Häkchen erlauben, die Identifizierung für den eHBA für die Erstellung eines sign-me-Kontos zu nutzen. Nach Auslösung der eHBA-Bestellung kontaktiert D-Trust Sie bzgl. der weiteren Schritte. Mehr Informationen: www.d-trust.net/sign-me-ehealth
 

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