Optica Viva Version 9.0

Die neue Version erweitert Optica Viva um einen Videotherapie-Dienst.

Diese Funktionen sind neu

  • Integration des Videotherapiediensts WebPRAX
  • Weiterentwicklungen
  • Bugfixing

Videotherapie mit WebPRAX

Optica Viva bindet ab dieser Version den Videotherapiedienst WebPRAX mit kostenpflichtigen Videotherapielizenzen nahtlos ein. Mit dem Videotherapiedienst können ab sofort Videotherapietermine direkt aus Optica Viva heraus erstellt und durchgeführt werden. Es ist keine Buchung bei einem externen Videotherapiedienstanbieter mit einem zusätzlichen Tool mehr notwendig.

Videotherapiedienst aktivieren/deaktivieren und Videotherapielizenzen buchen/kündigen

Den Dienst aktivieren und deaktivieren Sie wie gewohnt unter Verwaltung > Dienste > Videotherapie. Dort können Sie auch die notwendigen Videotherapielizenzen buchen oder kündigen.

Um den Dienst aktivieren zu können, müssen die Nutzungsbedingungen beachtet und diesen zugestimmt werden.

Erst die Buchung einer Videotherapielizenz über den Button "Lizenz buchen" ermöglicht die Durchführung einer parallel stattfindenden Videotherapie in dieser Filiale, unabhängig davon welcher Therapeut diese durchführt. Es kann immer nur eine Lizenz gleichzeitig gebucht werden.

Gebuchte Videotherapielizenzen (Ressourcen) einsehen

Die gebuchten Videotherapielizenzen können Sie unter Verwaltung > Ressourcen einsehen. 

Unter Kalender > Ressourcen werden die gebuchten Videotherapielizenzen mit den hinterlegten Videotherapieterminen dargestellt.

Einwilligung zur Videotherapie einholen

Für die Durchführung der Videotherapie mit WebPRAX stellen wir in Optica Viva eine neue Vorlage "Einwilligung TML (WebPRAX)" bereit. Diese können Sie unter Einstellungen > Vorlagen selbstverständlich auch bearbeiten und unter Patient > Akte > Vorlage für den jeweiligen Patienten abrufen. Die vorliegende Einwilligung kann beim Patienten dokumentiert werden. Dies ist über den neuen Button "Videotherapie" > Zustimmung möglich.

Termin mit telemedizinischer Leistung und Videotherapiedienst planen

Rezepttermine können, wie bisher, als telemedizinische Leistung gekennzeichnet werden. Ist der Videotherapiedienst aktiv, eine Videotherapielizenz gebucht und mind. eine Videotherapielizenz für den Zeitpunkt des Termins frei, wird automatisch "Über Videotherapiedienst durchführen" gesetzt und der Termin bei WebPRAX hinterlegt.

Übersicht der Videotherapietermine

Alle Termine, die als telemedizinische Leistung durchgeführt wurden und werden, können Sie jetzt in der neuen TML-Übersicht unter Termine > Videotherapie einsehen. Dort können Sie auch Teilnahmebestätigungen für mehrere Termine gesammelt dokumentieren.

Zugangslink zum Videotherapietermin

Patienten erhalten einen individuellen Zugangslink, um an der Videotherapie teilzunehmen. Dieser Zugangslink muss für jeden Patienten einmalig generiert werden und ist dann für alle Teletherapie-Termine des Patienten gültig. Dies ist im Patienten unter dem Button "Videotherapie" > Zugangslink möglich. Sobald der Zugangslink generiert wurde, können Sie diesen als PDF oder per Email an den Patienten weitergeben.

Als PDF wird Ihnen der Zugangslink in einer neuen Vorlage "Infoblatt TML (WebPRAX)" zur Verfügung gestellt. Diese können Sie unter Einstellungen > Vorlagen bearbeiten und auch unter Patient > Akte > Vorlage für den jeweiligen Patienten abrufen.

Im Termin kann der Zugangslink erneut per Email an den Patienten versendet werden.

Ist beim Patienten die Erinnerung per E-Mail aktiviert, so erhält der Patient vor dem Termin eine Erinnerung per E-Mail, inklusive Zugangslink. Bei der Erstellung eines Terminzettels oder einer Terminbestätigung werden Videotherapietermine mit „Videotherapie“ oder „VT“ gekennzeichnet.

Videotherapietermine durchführen

Um die Videotherapie in WebPRAX durchzuführen, finden Sie in Optica Viva den Button "Videoraum betreten" im jeweiligen Termin oder auf dem Dashboard. Mit Klick auf den Button, gelangen Sie in einem neuen Tab direkt zum geplanten Videotherapietermin bei WebPRAX.

Weiterentwicklungen

  • Logopädie: Gültigkeit der Verordnungen mit 10 Einheiten oder mehr, immer 7 Monate, auch wenn BVB/LHB
  • KIM: Arzt ist optional in den Nachrichten

Bugs

  • Messreihen: Fehler bei der Speicherung von Einheitswerten mit mehr als 10 Zeichen gelöst


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