FAQ: Abrechnung in der Ergotherapie
Ausschreibung von Maßnahmen, Fristen und Korrekturmöglichkeiten: in diesem FAQ haben wir die Antworten auf die häufigsten Grundlagenfragen zur Abrechnung gesammelt.
10 Tipps, wie Sie eine Absetzung Ihrer Verordnung vermeiden können lesen Sie auch in unserem Beitrag "Wie kann ich selbst Absetzungen vermeiden".
Muss eine später erteilte Zuzahlungsbefreiung taggenau nachberechnet, d.h. gesplittet werden ?
Wenn sich die Behandlungen zwischen Pflichtig und Befreit überschneiden, muss die Zuzahlung taggenau berechnet werden.
Wie lange darf eine maximale Unterbrechung zwischen 2 Terminen sein?
Die Gesamtunterbrechungszeit zwischen 2 Behandlung darf max. 70 Kalendertage, gerechnet ohne die ersten 14 Kalendertage, betragen.
Bis wann muss mit einer Behandlung begonnen werden?
Das erste Rezept muss innerhalb von 28 Tagen (14 Tage bei dringlichem Behandlungsbedarf) begonnen werden. Die Behandlungsfrist bei der Folgeverordnung wird vom letzten Behandlungstag der Vorgängerverordnung berechnet.
Wie muss eine Wechsel zwischen Gruppen und Parallelbehandlung dokumentiert werden?
Hier können Sie z.B. unter Begründung eintragen, dass für eine Gruppe nicht ausreichend Teilnehmer anwesend waren.
Reicht es eine falsch eingetragene Maßnahme leserlich durchzustreichen und die richtige einzutragen, oder muss der Patient erneut unterschreiben?
Grundsätzlich muss ein Patient die Maßnahme die durchgeführt wurde quittieren. Dies ist auch bei einer Änderung so handzuhaben.
Wenn ein Arzt das Rezept mit Unterschrift u. Datum auf Hausbesuch ändert, gilt die Änderung ab Ausstellungsdatum oder ab Änderungsdatum?
Die Änderung muss nur vor Einreichung der Verordnung durchgeführt werden, dann kann der Hausbesuch abgrechnet werden. Das hat nichts mit dem Ausstellungsdatum zu tun.
Reicht ein ICD-10 Code ohne ausgeschriebene Diagnose aus?
Ja, es reicht auch der ICD-10-Code alleine aus.
Reicht die Unterschrift "i.A." vom Pflegepersonal, wenn ein Patient nicht selbst unterschreiben kann?
Kann ein Patient nicht eigenständig unterschreiben, muss angeben werden wer unterschrieben hat. Das heißt, der Name des Personals muss ergänzt werden, ein reines "i.A." reicht nicht aus.
Wenn ein Hausbesuch angekreuzt ist, der Patient aber doch kommt, muss die Angabe dann verändert werden? Was gilt umgekehrt?
Eine Begründung warum der Hausbesuch nicht durchgeführt wurde auf der Rückseite ist ausreichend. Der Arzt muss dies nicht ändern.
Ist kein Hausbesuch angekreuzt, darf kein Hausbesuch abgerechnet werden. Ausnahme ist wenn einmal die integration ins
häusliche Umfeld verordnet wurde.
Ist das Feld für Therapieberichte frei und der Therapeut schreibt trotzdem einen Therapiebericht, kann dieser abgerechnet werden?
Nein, der Therapiebericht muss verordnet sein, um abgerechnet werden zu können.
Müssen Arztstempel und Unterschrift auf dem Originalrezept sein, oder kann dies auch auf einem Fax sein?
Eine Korrektur mit Arztunterschrift und Änderungsdatum kann auch auf einer Fax-Kopie erfolgen.
Wenn der Patient beispielsweise auf Wärme oder Kälte verzichtet, muss man die Heilmittelverordnung beim Arzt umändern oder kann man diese passive Therapie einfach weglassen, bzw. nicht auf der Rückseite aufschreiben?
Es reicht vollkommen aus, wenn dies auf der Rückseite unter Begründung eingetragen wird. Diese Angabe muss nicht vom Arzt korrigiert werden.
Leitsymptomatik ohne Kreuz aber ausgeschrieben - reicht dies aus?
Wenn nur ein Klartext als Leitsymptomatik angegben ist, dann wird automatisch die individuelle Leitsymotomatik abgerechnet.
Darf ich einen Hausbesuch/Heimbesuch abrechnen, wenn meine Praxis sich im gleichen Haus befindet?
Wenn beide Adressen exakt gleich sind, kann kein Hausbesuch abgerechnet werden. Dies wird von den Kassen nicht akzeptiert. Die Adressen müssen sich unterscheiden, damit ein Hausbesuch abgerechnet werden kann.
BG: Wenn der Arzt bei Behandlungsbeginn ein Datum nennt, soll der 1.Termin an dem Datum stattfinden oder gilt dann die 14 Tage Frist auch?
Es gilt dann die 14 Tage Frist ab dem vorgegeben Datum.
Wie lasse ich eine Verordnung korrigieren?
Korrekturen müssen mit erneuter Arztunterschrift & Datum quittiert werden und nachverfolgbar sein. Am besten sollten Korrekturen lesbar durchgestrichen und neu daneben notiert werden, die Verwendung von Korrekturmitteln wie z.B. Tipp-Ex wird abgesetzt. Welche Angaben bis wann und von wem korrigiert werden dürfen, lesen Sie in unserem Beitrag: Was muss ich bei Rezeptkorrekturen beachten?