Augenoptik: Absetzungen ohne Vertrag
Setzt ein Kostenträger eine Verordnung mit der Begründung "ohne Vertrag" ab, liegt möglicherweise die passende Anerkenntniserklärung des jeweiligen Vertrages nicht vor. Ein aktuelles Beispiel aus der Augenoptik ist die Anerkennung des Vertrages mit den VdEK-Kassen.
Die Anekennung des Rahmenvertrags ist hier notwendig und die entsprechende Anerkenntniserklärung muss ausgefüllt werden.
Immer aktuell informiert mit dem Optica Newsletter
Neuigkeiten zur Heilmittelrichtlinie, ein Infoservice zu Absetzungen, Einladungen zu Webinaren und Messen: Wer sich jetzt für unsere „Praxis-News“ registriert, bleibt künftig per E-Mail up to date – und kann sofort auf alle Premium-Artikel zugreifen. Kostenlos.