Augenoptik: Absetzungen ohne Vertrag

Um Absetzungen mit der Begründung "ohne Vertrag" zu vermeiden, müssen Verträge offiziell anerkannt werden.

Setzt ein Kostenträger eine Verordnung mit der Begründung "ohne Vertrag" ab, liegt möglicherweise die passende Anerkenntniserklärung des jeweiligen Vertrages nicht vor. Ein aktuelles Beispiel aus der Augenoptik ist die Anerkennung des Vertrages mit den VdEK-Kassen. 

Die Anekennung des Rahmenvertrags ist hier notwendig und die entsprechende Anerkenntniserklärung muss ausgefüllt werden. 

Zur Anerkenntniserklärung

 

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