eKV ab 2023 verpflichtend in der Augenoptik

Der eKV wird zukünftig aufgrund des Schiedsspruchs zu den Rahmenempfehlungen gemäß § 127 Abs. 9 SGB V für Augenoptiker:innen verpflichtend.

Einige Krankenkassen wie beispielsweise die AOK Baden-Württemberg werden ab sofort Anfragen per Fax, die Versichertendaten enthalten, nicht mehr beantworten. Was müssen Sie aktuell über das Einreichen eines Kostenvoranschlags für eine Versorgung in der Augenoptik wissen?

1. Ist für das Hilfsmittel ein Kostenvoranschlag erforderlich? (Überprüfungen der Genehmigungsregelung im Vertrag) 

  • Wenn es genehmigungsfrei ist, dann kann das Rezept direkt abgerechnet werden (kein Kostenvoranschlag erforderlich). 
  • Wenn es genehmigungspflichtig ist, dann kann es ab sofort nur noch als elektronischer Kostenvoranschlag (eKVA). Die Übermittlung per Post oder Fax ist nicht mehr möglich. 

2. Was ist eigentlich ein elektronischer Kostenvoranschlag?

Der elektronische Kostenvoranschlag unterscheidet sich inhaltlich nicht vom herkömmlichen Kostenvoranschlag. Lediglich die Art, wie der Kostenvoranschlag an den zuständigen Kostenträger gesendet wird, ist eine andere. Der Kostenvoranschlag wird nicht mehr per Post oder Fax verschickt, sondern als elektronischer Kostenvoranschlag (eKV).

3. Welche Vorteile bietet der eKV dem herkömmlichen Übermittlungsweg per Post gegenüber? 

  • elektronischer Kostenvoranschlag: schneller grünes Licht von der Krankenkasse 
  • einfaches Zusammenführen aller Kundendaten und Dokumente
  • übersichtliche Verwaltung aller offenen, genehmigten und teil genehmigten eKV

4. Wie werden die Kostenvoranschläge derzeit elektronisch übermittelt?

Über 15.000 Leistungserbringer:innen nehmen z.Z. über MIP-Hilfsmittel-Management am Verfahren des elektronischen Kostenvoranschlages teil. Medicomp ist ein langjähriger Kooperationspartner von Optica und deckt als Plattform die meisten Krankenkassen (inkl. aller AOKen) ab. Es bieten sich grundsätzlich zwei Verfahrenswege für die Übermittlung der elektronischen Kostenvoranschläge an:

  • Über die Online-Plattform in MIP-Hilfsmittel-Management
  • Direkt aus der lokalen Branchensoftware des Leistungserbringers über die MIP-Hilfsmittel-Management-Schnittstelle

MIP-Hilfsmittel-Management bietet eine zentrale und geschützte Plattform zur verschlüsselten Kommunikation zwischen Kostenträgern wie der AOK und Leistungserbringer:innen und Sie profitieren von günstigen Konditionen.  

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