Vorurteil oder wahr? Fünf Fakten zur TI

Vorurteile über die Telematikinfrastruktur gibt es viele – wir klären auf.

Junge Therapeutin überprüft etwas am Tablet

Die Aspekte, die mit der TI und dem daraus folgenden Wandel des Gesundheitssystems zusammenhängen sind vielschichtig. Fest steht aber: Die TI ist schon da und wird die Branche der Heilmittelerbringer:innen in den kommenden Jahren grundlegend verändern. Sie stellt eine umfassende Neuerung für das deutsche Gesundheitswesen dar und wird viel diskutiert. Ein klärender Blick auf fünf Vorurteile, die sich im Lauf der Zeit gebildet haben.

"Die TI kommt nicht."

Doch, sie kommt.

Mag sein, dass die Digitalisierung des Gesundheitssystems länger dauert als geplant. Doch steht eines fest: Sie kommt – und damit auch die Telematikinfrastruktur (TI), die als ihre Basis dient. Der politische Wille ist da, wesentliche Akteure des Gesundheitswesens finden die Idee gut – auch in der Branche der Heilmittelerbringer:innen. Das hat beispielsweise Andreas Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands SHV, auf der TheraPro 2023 in Stuttgart noch einmal bekräftigt. Die TI ermöglicht die einfache und schnelle Kommunikation und einen sicheren Datenaustausch zwischen allen Akteuren des Gesundheitssystems. Bei der TI gelten für die verschiedenen Berufsgruppen unterschiedliche Termine. Sofern sie nicht ausschließlich Privatpatient:innen behandeln, sind Arztpraxen und Krankenhäuser bereits seit 2019 dazu verpflichtet, ebenso alle Apotheken. Seit Juli 2021 können sich als erste Gruppe der Heil- und Hilfsmittelberufe die Physiotherapiepraxen anschließen. Ab 2024 wird der Anschluss an die TI für alle möglich werden, ab Januar 2026 ist er dann verpflichtend.  

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"Installation und Betrieb der TI sind teuer."

Die Kosten werden übernommen.

Die Kosten für den Anschluss an die TI und für die monatliche Nutzung werden vom GKV-Spitzenverband erstattet. Das gilt auch für anfallende Umsatzsteuer, ein wichtiger Aspekt für alle Praxen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Die Praxen müssen vor der Erstattung lediglich in Vorleistung gehen. Wie viel Installation und Betrieb der TI kosten, hängt von der Größe der Praxis ab. Ein Beispiel: Für eine Praxis mit bis zu drei Physiotherapeut:innen (Vollzeitäquivalent) werden für Ausstattung und Betrieb der TI einmalig 3732,23 Euro fällig, monatlich kommen 86,11 Euro hinzu – jeweils exklusive Umsatzsteuer. Enthalten sind die benötigten Kartenterminals und die Adressen für die Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Doch werden ebendiese Kosten, wie gesagt, erstattet. Wofür die Praxen selbst sorgen müssen, ist eine TI-fähige Praxissoftware und ein VPN-Dienst eines dafür zugelassenen Anbieters, der dem sicheren Datentransport durchs öffentliche Internet dient. Außerdem nötig sind der Praxisausweis (SMC-B) und der elektronische Heilberufsausweis (eHBA): Zudem fallen noch Kosten für den Heilberufsausweis eHBA und für den Praxisausweis SMC-B an. Auch diese Kosten werden erstattet, bis auf die Hälfte der Kosten für den eHBA. In der Physiotherapie sind somit noch rund 200 Euro für den eHBA selbst zu zahlen.

Hier geht es zu aktuellen Informationen zur Refinanzierung der TI 


"Die TI ist nicht sicher."

Die TI ist so sicher wie es nur geht.

Zwar nutzt die TI das öffentliche Internet, doch werden die Verbindungen über ein sicheres Virtual Private Network (VPN) hergestellt, das ein Mitlesen verhindert. Den Zugang zu diesem „Datentunnel“ öffnet der sogenannte Konnektor, ein einem Router ähnliches, besonders abgesichertes Gerät, das in einigen Jahren durch eine cloudbasierte Softwarelösung ersetzt werden könnte. Zusätzlich authentifizieren sich Praxen und ihre Mitarbeiter:innen an der TI, um ihre Nutzungsberechtigung nachzuweisen. Jede Praxis nutzt dazu die SMC-B-Karte, die ins ebenfalls sichere Kartenterminal gesteckt werden muss; die Mitarbeiter:innen nutzen den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Nur durch beide Karten ist der Zugang zu den für die jeweilige Person freigegebenen Daten möglich. Die Datenhoheit bleibt immer bei den Patient:innen: Sie bestimmen, wer wann auf welche Daten zugreifen kann. Die Standards sind hoch: Die TI und ihr Sicherheitskonzept stammen von der gematik, die dazu mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zusammenarbeitet. 

Hier geht es zu weiteren Informationen zur Sicherheit in der TI 


"Macht die TI nicht alles nur komplizierter?"

Nein, durch die TI wird vieles einfacher.

Es ist nie leicht, sich von alten Gewohnheiten zu verabschieden. Gerade Arztpraxen hielten das Fax lange für die praktischste und schnellste Art, Informationen zu übermitteln. Doch abgesehen vom umständlichen Prozess – ausdrucken, übermitteln, abtippen – ist das Fax heute aus datenschutztechnischen Gründen für den Versand von personenbezogenen Daten gar nicht mehr zugelassen. Mit ihren digitalen Anwendungen ist die TI schneller, sicherer und einfacher. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist bei Ärzt:innen mittlerweile Standard. Dokumente werden mit KIM (Kommunikation im Medizinwesen) wie per Mail übermittelt. Eine Verschreibung landet als E-Rezept binnen Sekunden auf dem Smartphone der Patient:innen. Röntgenbilder, der elektronische Arztbrief und viele andere Daten, die nicht verloren gehen sollten, werden zentral in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert. All das ist erst der Anfang: Die TI wird künftig noch um zusätzliche hilfreiche Funktionen erweitert werden. 

Hier geht es zu Informationen über die Vorteile der TI 


"Bei neuen Technologien sollte man besser abwarten."

Besser ist es, früh Erfahrungen zu sammeln.

Die TI wird für alle kommen, spätestens Anfang 2026. Es lohnt sich aber, früher einzusteigen und somit gut vorbereitet zu sein. Denn wie sagte Osman Ahmad, Co-Geschäftsführer von die stadtpraxis im Interview: „Ich würde mit der Einrichtung der TI nicht bis zum 31. Dezember 2025 warten und dann hoffen, dass am 1. Januar 2026 auf wundersame Weise alles gleich funktioniert.“ 

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