Mit dem elektronischen Kostenvoranschlag (eKV) zu mehr Kundenzufriedenheit

Wie Hilfsmittelerbringer:innen den eKV möglichst effizient einsetzen und davon profitieren.

Wer heute Kostenvoranschläge für Hilfsmittel per Post oder Fax bei den Kostenträgern einreicht, muss damit rechnen, dass diese nicht mehr angenommen werden. Denn seit 1. Februar 2023 ist der elektronische Kostenvoranschlag (eKV) Pflicht. Für Hilfsmittelerbringer:innen bietet das auch Vorteile, denn der eKV reduziert den Aufwand und ermöglicht eine schnellere Versorgung der Kund:innen.

Für viele Hilfsmittelerbringer:innen ist der eKV schon vor der verpflichtenden Nutzung zum Standard geworden. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Im Gegensatz zum schriftlichen Kostenvoranschlag ist die Kommunikation mit den Krankenkassen einfacher und die Freigaben erfolgen wesentlich schneller. Somit können auch die Kund:innen schneller versorgt werden, was erheblich zur Kundenzufriedenheit beiträgt. Darüber hinaus spart der elektronische Kostenvoranschlag natürlich auch Papier-, Druck- und Portokosten und zahlt sich so noch mehr für Hilfsmittelerbringer:innen aus.

Um einen Kostenvoranschlag elektronisch einreichen zu können, müssen Hilfsmittelerbringer:innen eines der dafür vorgesehenen Portale im Internet nutzen. Der Nachteil daran: Nicht alle Portale arbeiten mit allen Kostenträgern zusammen, sodass unter Umständen mehrere Anbieter benötigt werden. Nutzen Hilfsmittelerbringer:innen eine Branchensoftware, um Kund:innen und Aufträge zu verwalten, müssen die Daten von dort händisch in das eKV-Portal übertragen werden.

Um diesen Aufwand zu vermeiden und die Nutzung des eKV so effizient wie möglich zu gestalten, sollten Hilfsmittelerbringer:innen eine Branchensoftware nutzen, die die Möglichkeit bietet, eKVs direkt aus den jeweiligen Vorgängen heraus bei möglichst vielen Kostenträgern einzureichen.

Optica Omnia: eKVs einfach, direkt und bequem einreichen

Eine Branchensoftware, die diese Funktion bietet, ist zum Beispiel Optica Omnia. Aus jedem Auftragsvorgang lassen sich hier eKVs direkt erstellen und ohne Umwege bei ca. 97 % aller Kostenträger einreichen. Nach der Erstellung eines eKVs wird dieser automatisch auf Vollständigkeit geprüft und dann über die MIP-Plattform der medicomp GmbH direkt an die jeweiligen Kostenträger weitergeleitet. Im Vorgangsnavigator von Optica Omnia können die Anwender:innen jederzeit den aktuellen Status des eKV einsehen. Ob dieser noch in Prüfung ist, genehmigt oder abgelehnt wurde, ist auf den ersten Blick zu sehen ohne die Software verlassen zu müssen.

Fazit: Die richtige Branchensoftware macht den eKV effizienter

Der ekV zeigt, wie vorteilhaft die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist – sowohl für Leistungserbringer:innen als auch für Patient:innen und Kund:innen. In Kombination mit der richtigen Branchensoftware lässt sich das ganze Potenzial der eKVs ausschöpfen. Unter dem Strich stehen dann weniger Aufwand und eine schnellere Versorgung. Eine Win-Win-Situation, die sich bei der täglichen Arbeit in jeder Hinsicht auszahlt.

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