TI-FAQ: Ausweise und Ausweisbestellung

Auf einen Blick: Fragen und Antworten rund um eHBA und SMC-B Ausweis.

Sie sind die "Passierscheine" der TI: die beiden Ausweise elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) und der Praxisausweis SMC-B. 

Der oder die Inhaber:in eines eHBA kann sich mit dem Ausweis in der TI authentifizieren, Dokumente digital signieren und Patientendaten verschlüsselt übertragen.  

Der SMC-B Ausweis wird auf die Praxis ausgestellt und sorgt dafür, dass Ihre Praxis innerhalb der TI eindeutig zugeordnet werden kann bzw. erkennbar ist. Diese Karte wird (ähnlich zu einer SIM-Karte) in das Kartenterminal der Praxis gesteckt.

In diesem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen zu beiden Ausweiskarten.

Ausgestellt werden die Ausweise vom elektronischen Gesundheitsberuferegister eGBR mit Sitz in Münster.

Alles zum Antragsverfahren finden Sie hier: Wie beantrage ich eHBA und SMC-B Ausweis?

Physiotherapeut:innen können die Ausweise bereits bestellen. Alle anderen Berufsgruppen können dies voraussichtlich ab 2024 tun. Wir halten Sie hierzu auf jeden Fall auf dem Laufenden. Gerne können Sie dazu unter optica.de/optimaldigital unsere TI-News abonnieren.

Sowohl der elektronische Heilberufsausweis als auch der SMC-B Ausweis (Praxisausweis) müssen beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden. Das Antragsverfahren läuft digital ab, der entsprechende Antrag muss über das NRW Serviceportal gestellt werden.

Ja, die Beantragung von eHBA und SMC-B Ausweis läuft für alle Heilmittelerbringer:innen gleich a

Bei der Frage ob jede:r Mitarbeiter:in einen  eHBA benötigt, ist das Nutzungsszenario entscheidend. KIM-Nachrichten können beispielsweise auch über den SMC-B Ausweis Ihrer Praxis ver- und entschlüsselt werden. Ein eHBA ist nur dann zwingend notwendig, wenn ein:e Therapeut:in etwas persönlich signieren möchte. Zusammengefasst braucht jede Praxis also mindestens einen eHBA, um den SMC-B Ausweis zu beantragen. Ob dieser eHBA im Alltag ausreicht oder jede:r Therapeut:in einen eigenen eHBA benötigt kann jede Praxis individuell entscheiden.

Für den Einstieg in die TI und um sich mit dem System vertrau zu machen ist die Beantragung eines eHBA-Ausweises erstmal ausreichend. 

Der Praxisausweis SMC-B ist nicht personengebunden, hier reicht ein Ausweis pro Praxis aus. Der eHBA ist personengebunden und dient auch als Sichtausweis. Er ist nicht übertragbar.

Nur Therapeut:innen können einen eHBA erhalten.

Die Beantragung eines Praxisausweises für eine der IKs ist ausreichend. Sollten Sie Therapeut:innen aus verschiedenen Berufsfeldern in Ihrer Praxis beschäftigen gilt dies jedoch nicht.

Je nach Fachanwendung wird in der Regel ein SMC-B-Ausweis (Praxisausweis) ausreichen. Möchten Sie allerdings die ePA eines oder einer Podologie-Patient:in bearbeiten, ist es sinnvoll, dies auch mit dem Praxisausweis, den Sie für ihre Podologie-IK beantragt haben, zu tun.

Die Zertifikate auf Ihrem eHBA haben aufgrund von Sicherheitsanforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik) eine maximale Laufzeit von 5 Jahren. Um Ihre Anwendungen des eHBA über diesen Zeitraum hinaus nutzen zu können, müssen Sie sich vor Ablauf der 5 Jahre einen neuen elektronischen Heilberufsausweis beantragen. Wir informieren Sie rechtzeitig (ca. 3 Monate vor Auslaufen Ihres eHBA) per E-Mail und schicken Ihnen einen Link zum vereinfachten Antragsprozess für eine Folgekarte.

Die Gültigkeit der Ausweise beträgt aktuell 5 Jahre ab Produktionsdatum.

Die Dauer der Beantragung inkl. Bestellung dauert ca. 1.5-3 Monate für beide Ausweise.

Die Kosten belaufen sich auf 420,17 Euro (exkl. USt.) für den eHBA und 390,76 Euro (exkl. USt.) für die SMC-B Karte. Die Kosten (ohne USt.) werden von den Kostenträgern erstattet. 

Nur Therapeut:innen, die sich mit einer Berufserlaubsinukunde ausweisen können, können den eHBA beantragen - also auch fachliche Leitungen, die in der Praxis angestellt sind. Sollte der Geschäftsführer keinen therapeutischen Hintergrund haben, wird der Ausweis auf die fachliche Leitung ausgestellt werden.

Für die SMC-B Karte gilt: Ein:e Therapeut:in, der oder die in dieser Praxis arbeitet, kann den Praxisausweis bestellen.

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