Mit Optica haben Sie den Rücken frei, sich ganz den Kunden und Patienten zu widmen, die Ihre Hilfsmittel benötigen. Ob Sie im Bereich Sanitätshaus, Orthopädietechnik, Orthopädie-Schuhtechnik, Hörakustik oder Augenoptik arbeiten, wir übernehmen die Abrechnung Ihrer Rezepte entsprechend den Vorgaben der Krankenkassen und nach §§ 300 und 302 SGB V. Für den elektronischen Kostenvoranschlag (eKV) bieten wir Ihnen eine komfortable Online-Lösung.
Damit Absetzungen für Sie zur Nebensache werden, korrigieren wir auf Wunsch grundsätzliche Fehler in Ihren Verordnungen, bevor wir sie an die Kostenträger weiterleiten. Zudem hilft unsere Absetzungsprüfung, Rezepte nachträglich zu heilen.
Wir überprüfen anhand der Verträge, denen Sie beigetreten sind, ob die von Ihnen ermittelten Preise mit den vertraglich vereinbarten übereinstimmen. Diesen für Optica-Kunden kostenlosen Preis-Check durchlaufen bei uns alle Hilfsmittelverordnungen.
Dazu greifen wir auf eine umfassende Vertragsdatenbank zu, die rund 4.000 gültige Verträge mit Preisen und Positionsnummern enthält, wie zum Beispiel den AOK Hilfsmittelvertrag.
Als BaFin-geprüfter Finanzdienstleister bieten wir eine sichere Abwicklung Ihrer Rezeptabrechnung, Liquidität und eine pünktliche Auszahlung – bei Sofortauszahlung bereits innerhalb von 48 Stunden.
Damit wir Ihre individuellen Anforderungen optimal erfüllen, können Sie bei uns zwischen drei Leistungspaketen wählen und diese auf Wunsch mit Zusatzleistungen ergänzen. Unsere Abrechnungen erfolgen immer zu den aktuellen Anforderungen der Krankenkassen. Alle personenbezogenen Daten sind gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschützt.
Wettbewerbsanalyse und entlastende Services: Statistiken: zum Beispiel Ihr Umsatz im Vergleich (Bundesländer/Deutschland, Vorjahr/laufendes Jahr); Rezept-Basis-Prüfung auf Vollständigkeit der nach §§ 300, 302 SGB V notwendigen Angaben inkl. Rücksendung; Hinterlegung der Kassenverträge, denen Sie beigetreten sind, in unserer Vertragsdatenbank • Rezeptversicherung: Ihre Rezepte sind bereits in Ihrem Betrieb, auf den Versandwegen und bei Optica auf unsere Kosten versichert • Maschinenlesbare Abrechnung nach §§ 300, 302 SGB V: Richtlinienkonforme Datenlieferung an Kostenträger; Scannen und Archivierung von Rezeptimages; übersichtliche, ausführliche Abrechnungsunterlagen
inklusive Übersichten zu Absetzungen und zurückgehenden Rezepten; Rezeptbegleitbelege und Versandaufkleber; Nachberechnungen an Kostenträger • Sofortauszahlung: auf Wunsch Sofortauszahlung innerhalb von 48 Stunden nach Rezepteingang (rund 90 Prozent Ihrer Gesamtforderung werden ausgezahlt) • Absetzungsprüfung*: Sichtung aller Absetzungen, Prüfung von bestimmten Absetzungsgründen, persönliche Kontaktaufnahme zur Heilung der Absetzung • Rezeptbedruckung: anhand vorgegebener Preise und Positionsnummern • Erfassung individueller Auftragsnummern und Rechnungsnummern
(*bieten wir nicht für Hörakustik und Augenoptik an)
Abläufe optimieren, Zukunftssicherheit gewinnen: Wir stellen eine neue Software vor, die Sanitätshäuser, Orthopädietechniker und Orthopädieschuhtechniker im gesamten Versorgungs- und Verkaufsprozess unterstützt.
Strenge Vorgaben für die IT-Sicherheit, höchste Anforderungen an abteilungsübergreifende Prozesse, Datenschutz und Berichtspflichten:
Mit Optica meistern Unternehmen aus den Bereichen Medizintechnik und Homecare sowie Vollsortimenter mit Filialnetz auch ganz spezielle Herausforderungen. Gerne analysieren wir Ihren Bedarf und erstellen für Sie ein passendes Angebot.
Abrechnung von Fallpauschalen und Dauerverordnungen oder die Verzahnung mit unternehmenseigener oder Branchensoftware sind nur zwei Beispiele für Lösungen, die wir an unternehmensspezifische Anforderungen anpassen. Wir arbeiten dabei eng mit Finanzverwaltungen und IT-Abteilungen zusammen und sorgen dafür, dass die Unternehmen sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.