Podologie: Neuer Heilmittelvertrag

Der neue Heilmittelvertrag sieht eine Übergangsregelung vor. Dies hat Auswirkungen für Verordnungen, die den Jahreswechsel 2020/2021 betreffen.

Podologie: neuer Heilmittelvertrag


Neue Positionsnummern und Preise ab 01.01.2021 Preisliste RVO 71 0 501

  • 78010 Podologische Behandlung klein       27,80 €
  • 78020 Podologische Behandlung groß      40,00 €
  • 78030 Podologische Befundung                 2,00 €
  • 79933 Hausbesuch/Wegegeld                     16,00 €
  • 79934 Hausbesuch/Soziale Einrichtung      9,00 €

Achtung:  Hausbesuchspositionsnummern 79901 & 79902 sind ab dem 01.01.2021 nicht mehr gültig.


Aufteilung Behandlung: alte und neue Positionsnummern

  • Altes Verordnungsformular: Behandlungen, die nicht bis zum 31.12.2020 abgeschlossen wurden können auch nach dem 01.01.2021 fertigbehandelt werden. 
  • Die Behandlungen ab dem 01.01.2021 müssen mit den neuen Positionsnummern taxiert und mit den neuen Heilmittelbezeichnungen ( auf der Rückseite ) quittiert werden.

Auch bei Behandlungen, die in 2020 mit dem alten Verordnungsformular beginnen, werden ab Behandlungstag 01.01.2021 mit den neuen Positionsnummern taxiert. Dabei ist alleine der zeitliche Faktor ausschlaggebend. In diesem Zusammenhang ist der nächste Punkt zu beachten. 


Regelleistungszeit ( Anlage 1 Seite 10 .3 Leistungsbeschreibung )
 

 Positionsnummer   78010   78020 
 Heilmittel  Podologische Behandlung klein   Podologische Behandlung groß 
 Therapiezeit   20 Minuten   35 Minuten 
 Vor- und Nachbereitung,
 Dokumentation 
 15 Minuten  15 Minuten
 Alte Positionsnummern  78001 Hornhautabtragung 2 Füße
 78002 Nagelbearbeitung 2 Füße
 78004 Hornhautabtragung 1 Fuß
 78005 Nagelbearbeitung 1 Fuß
 Podologische Komplexbehandlung 
 unter 20 Min 1 oder 2 Füße

 78003 Podologische Komplexbehandlung 
 

 


Wichtig: Ab Januar 2021 gilt nur noch die Regelleistungszeit unabhängig von der Anzahl der Füße. Bitte notieren Sie die Art der Maßnahme („K für kleine Komplexbehandlung bis 20 Min./„G“ für große Komplexbehandlung ab 20 Min.) für Behandlungen ab dem 01.01.2021 im Feld „Maßnahmen“ auf der Rückseite der Verordnung.

Verjährung

Eine Verordnung wird nach Ablauf eines Jahres nach dem letzten Behandlungsdatum ungültig.


Frequenz

Die Frequenzvorgabe des/der ausstellenden Arztes/Ärztin muss eingehalten werden. Änderungen nur nach Rücksprache mit dem Vertragsarzt. Dies muss auf der Rückseite dokumentiert werden.
 

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