Podologie: Neuer Heilmittelvertrag
Neue Positionsnummern und Preise ab 01.01.2021 Preisliste RVO 71 0 501
- 78010 Podologische Behandlung klein 27,80 €
- 78020 Podologische Behandlung groß 40,00 €
- 78030 Podologische Befundung 2,00 €
- 79933 Hausbesuch/Wegegeld 16,00 €
- 79934 Hausbesuch/Soziale Einrichtung 9,00 €
Achtung: Hausbesuchspositionsnummern 79901 & 79902 sind ab dem 01.01.2021 nicht mehr gültig.
Aufteilung Behandlung: alte und neue Positionsnummern
- Altes Verordnungsformular: Behandlungen, die nicht bis zum 31.12.2020 abgeschlossen wurden können auch nach dem 01.01.2021 fertigbehandelt werden.
- Die Behandlungen ab dem 01.01.2021 müssen mit den neuen Positionsnummern taxiert und mit den neuen Heilmittelbezeichnungen ( auf der Rückseite ) quittiert werden.
Auch bei Behandlungen, die in 2020 mit dem alten Verordnungsformular beginnen, werden ab Behandlungstag 01.01.2021 mit den neuen Positionsnummern taxiert. Dabei ist alleine der zeitliche Faktor ausschlaggebend. In diesem Zusammenhang ist der nächste Punkt zu beachten.
Regelleistungszeit ( Anlage 1 Seite 10 .3 Leistungsbeschreibung )
Positionsnummer | 78010 | 78020 |
Heilmittel | Podologische Behandlung klein | Podologische Behandlung groß |
Therapiezeit | 20 Minuten | 35 Minuten |
Vor- und Nachbereitung, Dokumentation | 15 Minuten | 15 Minuten |
Alte Positionsnummern | 78001 Hornhautabtragung 2 Füße 78002 Nagelbearbeitung 2 Füße 78004 Hornhautabtragung 1 Fuß 78005 Nagelbearbeitung 1 Fuß Podologische Komplexbehandlung unter 20 Min 1 oder 2 Füße | 78003 Podologische Komplexbehandlung
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Wichtig: Ab Januar 2021 gilt nur noch die Regelleistungszeit unabhängig von der Anzahl der Füße. Bitte notieren Sie die Art der Maßnahme („K“ für kleine Komplexbehandlung bis 20 Min./„G“ für große Komplexbehandlung ab 20 Min.) für Behandlungen ab dem 01.01.2021 im Feld „Maßnahmen“ auf der Rückseite der Verordnung.
Verjährung
Eine Verordnung wird nach Ablauf eines Jahres nach dem letzten Behandlungsdatum ungültig.
Frequenz
Die Frequenzvorgabe des/der ausstellenden Arztes/Ärztin muss eingehalten werden. Änderungen nur nach Rücksprache mit dem Vertragsarzt. Dies muss auf der Rückseite dokumentiert werden.