Kuren richtig abrechnen: Besonderheiten bei Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie
Kuren dienen schon seit Jahrhunderten der Vorsorge und Erhaltung der menschlichen Gesundheit. Im Gegensatz zu einer Reha wird eine Kur präventiv verschrieben, sie ist also für gesunde Menschen gedacht. Die Maßnahmen erfolgen ambulant oder stationär.
Eine Kur abzurechnen ist allerdings recht komplex. Das liegt unter anderem daran, dass es neben den offiziellen Listen der Krankenkassen auch kurortspezifische Leistungen gibt. Zusätzlich unterliegen Kuren nicht den Heilmittelrichtlinien.
Rahmenbedingungen für Kuren
Leistungserbringer-Code (LE-Code):
- Kuren: LE-Code 28
Wichtige Grundlagen für Kuren
- Bei Kuren sind mehrere Behandlungen pro Tag möglich
- Es gibt keine Vorgaben für Abkürzungen der Leistung
- Die Preislisten der Einrichtungen richten sich nach den Vorgaben der Heilbäderverbands, zu dem sie gehören
- Für die Abrechnung benötigt Optica Ihre individuellen Preislisten, die Kurverordnung und den Heilmittelscheck
Welche Heilmittelleistungen gehören zu Kuren?
Kurmittel umfassen die folgenden Berufsgruppen:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logopädie
- Podologie
Podologische und logopädische Behandlungen gehören bei Kuren allerdings zur Ausnahme.
Kuren-Verordnungen sicher abrechnen mit Optica
Mit unserem leistungsfähigen Abrechnungsservice leisten wir täglich einen Beitrag zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg, damit Sie Ihren Fokus auf die Ihre Patient:innen und die Weiterentwicklung Ihrer Praxis legen können. Dazu gehören Mehrfachprüfungen nach dem 4-Augen-Prinzip zur systematischen Senkung von Absetzungsquoten und Statistiken zur Optimierung der Deckungsbeiträge. Das besondere dabei: Sie brauchen nur Ihre Verordnungen einreichen, alles andere erledigen wir. Kein Abfotografieren, kein Ausfüllen von Kodier- oder Begleitbelegen, keine Extra-App für zusätzliche Erfassungen - diesen Komfort gibt es nur bei Optica.
Wichtige Dokumente und Formulare in der Abrechnung
Kurverordnung
- Vordruckmuster 25
- Verschriebene Heilmittel, Verordnungsmenge und die Anzahl pro Woche werden angegeben
- Die Kurstätte trägt das Datum und die jeweiligen Behandlungen in einer Zeile ein
Heilmittel-Scheck/Kurmittelscheck
- Genehmigung der Krankenkassen für ambulante Vorsorgeleistungen
- Krankenkassen prüfen vorab die Angaben des Muster-25-Rezepts
- Die Versicherten müssen der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt den Heilmittelscheck vor Beginn der Maßnahme vorlegen
Besonderheiten bei Kuren
Kurleistungen werden nicht überall gleich abgerechnet. Zwar gibt es eine Preisliste der Krankenkassen, die bei Vergütungserhöhungen entsprechend angepasst werden, allerdings kommen diese nicht in jedem Kurort zum Einsatz. Stattdessen gibt es für die unterschiedlichen Heilbäderverbände auch unterschiedliche Preislisten. Diese sind sehr regional und gelten dadurch auch nicht auf Länderebene.
Hinweis: Lassen Sie uns Ihre aktuellen Preislisten zukommen, wenn Sie Kuren mit Optica abrechnen.
Während in einer Praxis mehrere Behandlungen am selben Tag bei einem Patienten die Ausnahme sind, stellt das bei Kuren eher die Regel dar. Für Doppel- oder Mehrfachbehandlungen auf einer Kur wird keine ärztliche Anordnung benötigt.
Auch die Abkürzungen der Leistungen stellen bei Kuren eine Ausnahme dar. So gibt es hier keine expliziten Vorgaben. Allerdings ist es wichtig, dass die genutzten Abkürzungen logisch und verständlich sind, damit es nicht zu Absetzungen kommt.
Häufige Fragen
Was ist eine Kur?
Eine Kur ist eine medizinische Vorsorgemaßnahme. Sie dient dazu die Gesundheit der Patient:innen zu erhalten und Krankheiten vorzubeugen. Dabei kommen Therapien aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen zum Einsatz. Dazu gehören die Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie.
Gibt es einen bundesweiten Rahmenvertrag für die Abrechnung von Kuren?
Die Abrechnung von Kuren ist weder bundes- noch länderweit geklärt. Stattdessen sind die Leistungen vom jeweiligen Heilbäderverband abhängig.
Wie werden Leistungen auf der Kurverordnung richtig abgekürzt?
Es gibt keine bindenden Abkürzungen für Kurleistungen auf den Verordnungen. Allerdings ist das auch kein Freifahrtschein für Therapeut:innen, denn die benutzten Kürzel müssen logisch und verständlich sein.
Fazit
Im Vergleich zur Therapie in einer Heilmittelpraxis ist die Abrechnung von Kuren etwas komplexer. Insbesondere die Behandlungsfrequenz, die nicht festgelegten Abkürzungen die individuellen Preislisten je nach Heilbäderverband müssen beachtet werden.