E-Rezept, E-Verordnung, ePA – der Fahrplan in das digitale Gesundheitswesen
Die digitale Transformation ist ein zentrales Thema im deutschen Gesundheitswesen und betrifft alle Akteure der Branche – von Ärzt:innen und Apotheker:innen bis hin zu Hilfsmittelerbringer:innen und Sanitätshäuser. Mit der geplanten Anbindung der Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur (TI) sollen wesentliche Prozesse verschlankt und effizienter gestaltet werden. Ob elektronische Verordnung (eVerordnung), elektronisches Rezept (E-Rezept) oder die elektronische Patientenakte (E-Akte) – sie stellen nicht nur einen technischen Wandel dar, sondern auch eine strategische Weichenstellung für die Zukunft des deutschen Gesundheitswesen. Insbesondere für Orthopädietechniker:innen und Sanitätshäuser bieten diese Innovationen neue Möglichkeiten, die Versorgung ihrer Patienten effizienter, schneller und vernetzter zu gestalten.
Das E-Rezept – Weniger Papier, mehr Effizienz
Das elektronische Rezept (E-Rezept) macht das bisherige Verfahren des rosafarbenen Papierformulars zum Auslaufmodell. Das eRezept ersetzt das Muster 16 durch einen digitalen QR-Code, der die relevanten Informationen gespeichert hat. Wahlweise kann das eRezept ausgedruckt oder den Patient:innen auf eine App oder elektronische Gesundheitskarte (eGK) geschickt werden, damit diese das Rezept direkt in der Apotheke einlösen können. Das eRezept bietet klare Vorteile: So wird es sofort online an Patient:innen verschickt – ohne Zeitverlust durch z. B. Postversand. Nur autorisierte Apotheken können über die Telematikinfrastruktur (TI) die im QR-Code enthaltenen Informationen auslesen, was die Sicherheit und Diskretion erhöht. Auch Missverständnisse durch unleserliche Handschrift oder verloren gegangene Rezepte werden vermieden. Auch der gesamte Prozess der Abrechnung und Genehmigung wird schneller und effizienter, da die Daten digital und ohne Medienbrüche übermittelt werden.
Vom E-Rezept zur E-Verordnung
Die Umsetzung des E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist bereits ab Januar 2024 verpflichtend. Das gilt jedoch nicht für die Verordnung von Hilfsmittels: Diese müssen weiterhin auf Muster-16-Verordnungen in Papierform verschrieben werden. Leider kommt es trotzdem vor, dass Ärzt:innen irrtümlich das E-Rezept für Hilfsmittel ausstellen, was bei orthopädietechnische Betriebe und Sanitätshäusern zu Mehraufwand führt. Hilfsmittelerbringer:innen können E-Rezepte erst dann entgegennehmen und mit den Krankenkassen abrechnen, wenn sie an die TI angeschlossen sind. Dies ist für alle Leistungserbringer:innen in der Hilfsmittelversorgung ab dem 01. Januar 2026 verpflichtend. Die E-Verordnung für orthopädische Hilfsmittel wird ab dem 01. Januar 2027 eingeführt und ist ab dem 01. Juli 2027 für alle Versorger verpflichtend. Bis zur flächendeckenden Einführung dürfen Apotheken eine irrtümlich ausgestellte E-Verordnung für Hilfsmittel aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht abrechnen. Ein Rezept für Hilfsmittel muss bis zu diesem Zeitpunkt erneut und in korrekter Form ausgestellt werden. Für den Anschluss an die TI benötigen Hilfsmittelerbringer:innen und Gesundheitshandwerke den elektronischen Berufsausweis (eBA) und die Institutskarte (SMC-B). Noch in diesem Herbst planen die Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Rheinhessen (Mainz) als Pilotkammern, diese Karten an Gesundheitshandwerke auszugeben, bevor die restlichen Kammern nachfolgen.
Die elektronische Patientenakte: Vernetzung von Gesundheitsdaten
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll als zentrales Element des digitalen Gesundheitswesens die medizinische Versorgung verbessern. Sie bündelt alle wichtigen Gesundheitsdaten der Patient:innen digital an einem Ort – ob Arztbriefe, Laborwerte, Medikation oder Befunde. Die ePA wird ab 2025 automatisch allen gesetzlichen Versicherten ohne ihr Zutun von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Wer das nicht möchte, muss aktiv widersprechen. Der Austausch und die Nutzung von relevanten medizinischen Daten zwischen allen behandelnden Leistungserbringer:innen soll durch die ePA verbessert und die Versorgung unterstützt werden. Unnötige Doppeluntersuchungen oder das Anfordern von Dokumenten bei anderen Einrichtungen gehören dadurch der Vergangenheit an. Trotz der Tatsache, dass die Hilfsmittelbranche einen wichtigen Beitrag bei der Versorgung von Patienten:innen leisten, ist bislang ein Zugriff auf die ePA durch Hilfsmittelerbringer:innen nicht vorgesehen. Einige Verbände, wie der BVMed und der BIV-OT, setzen sich dafür ein, dass auch die Gesundheitshandwerke in die bereichsübergreifende Vernetzung einbezogen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um eine umfassende Integration in das digitale Gesundheitswesen zu ermöglichen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu stärken.
Chancen und Herausforderungen
Die Anbindung an die TI eröffnet der Hilfsmittelbranche zahlreiche Chancen, bringt jedoch auch einige Herausforderungen mit sich. Obwohl das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) festlegt, dass die Kosten für den TI-Zugang von den Berufsverbänden mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden sollen, ist die genaue Höhe der Kostenübernahme für die Hilfsmittelbranche noch nicht geklärt. Die Herausforderungen liegen jedoch auch weniger in den Investitionen, sondern vielmehr in der Implementierung und Anpassung der Arbeitsprozesse. Die Mitarbeitenden müssen in der Nutzung der neuen Systeme geschult werden, um die digitalen Möglichkeiten effektiv auszuschöpfen. Zudem erfordert die Umstellung auf digitale Abläufe eine sorgfältige Planung und die Bereitschaft aller, bestehende Prozesse zu verändern. Durch die TI erhalten die Gesundheitshandwerke jedoch die Chance, die Patientenversorgung sowie die Abrechnungsabwicklung effizienter zu gestalten und die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen zu verbessern. Die Integration in das digitale Gesundheitswesen eröffnet neue Möglichkeiten für eine verbesserte Kommunikation und Datenübertragung. Die digitale Transformation im Gesundheitswesen ist unausweichlich und bietet insbesondere für die Orthopädietechnik und Sanitätshäuser große Potenziale. Der "Fahrplan" in diese digitale Zukunft umfasst die Anbindung an die TI sowie die Einführung von eVerordnung und ggf. ePA. Wer sich frühzeitig auf diese Entwicklungen vorbereitet, kann seine Abläufe optimieren und den Anforderungen des modernen Gesundheitswesens gerecht werden. Es gilt, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und aktiv zu nutzen, um auch in Zukunft eine wichtige Rolle in der Patientenversorgung zu spielen. Die Digitalisierung ist der Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit. Wer heute in moderne Technologien investiert und seine Prozesse an die neuen digitalen Standards anpasst, wird langfristig von den Vorteilen profitieren und seine Wettbewerbsfähigkeit sichern können.
Zusammenfassung:
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen, mit eRezept, eVerordnung und elektronischer Patientenakte (ePA), zielt darauf ab, Prozesse zu verschlanken und die Versorgung effizienter zu gestalten. Das eRezept ist bereits ab diesem Jahr für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend und erleichtert den Abrechnungsprozess. Die eVerordnung für Hilfsmittel folgt ab 2027, und die ePA bündelt ab 2025 alle wichtigen Gesundheitsdaten. Die digitale Transformation im Gesundheitswesen ist unausweichlich und bietet insbesondere für Orthopädietechniker:innen und Sanitätshäuser große Potenziale. Wer sich frühzeitig auf die Telematikinfrastruktur (TI), eVerordnung und ePA vorbereitet, kann seine Abläufe optimieren und sich den Anforderungen des modernen Gesundheitswesens anpassen. So lässt sich eine effiziente und vernetzte Patientenversorgung realisieren, und die Akteure können weiterhin eine wichtige Rolle im zukünftigen Gesundheitswesen spielen.