Digitalisierungspflicht 2027 einfach umsetzen: so geht’s

Gut vorbereitet auf die Digitalisierungspflicht im nächsten Jahr: kompakt zusammengefasst erfahren Sie in diesem Webinar alles, was rund um die Telematikinfrastruktur und eine digitale Praxis für die Logopädie wichtig ist.

In diesem Webinar zeigen wir Ihnen, wie die Telematikinfrastruktur funktioniert, welche Rolle Ihre Praxissoftware dabei übernimmt und wie Sie die dafür nötigen Ausweise beantragen. Ein Praxisinhaber berichtet aus erster Hand, wie die TI-Einführung im Alltag gelingt, während der dbl aufzeigt, wie sich Ihre Investition refinanzieren lässt. Außerdem erhalten Sie einen Einblick in den aktuellen Stand der eVerordnung. Im anschließenden Q&A beantworten wir Ihre offenen Fragen live – damit Sie gut vorbereitet in die digitale Zukunft der Logopädie starten.

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Häufige Fragen aus der Veranstaltung

Am besten sofort, da der Prozess Zeit benötigt. Arbeiten Ihre Standorte noch analog, empfehlen wir, zunächst mit der Praxissoftware zu starten; parallel kann die Bestellung des TI-Pakets je Standort angestoßen werden.

Es reicht zunächst ein eHBA, für Inhaber:in oder fachliche Leitung. Mit diesem beantragen Sie den Praxisausweis. 

Die HSM-B (digital) und SMC-B (physisch) Karte werden noch für eine ganze Weile parallel ausgegeben – Sie haben also die Wahl. Warten lohnt sich dabei nicht: Wer jetzt eine physische Karte hat, kann sie bis zum Ende ihrer Laufzeit weiternutzen.

Der 1. Oktober 2027 ist die gesetzlich festgelegte, verbindliche Anschlussfrist für Heilmittelerbringer (§ 360 Abs. 8 SGB V, verschoben durch das BEEP-Gesetz vom November 2025). Anders als bei Ärzten, für die feste Honorarkürzungen bei Nichtanschluss gelten, sind für Heilmittelerbringer aktuell noch keine konkret bezifferten finanziellen Sanktionen öffentlich bekannt. Jedoch wird ab dem 1. Oktober 2027 auch die Nutzung von KIM z.B. für Therapieberichte verpflichtend, sodass diese ohne TI-Anschluss nicht mehr versendet werden können. 

Einen gesonderten Zuschuss speziell für einen "Hauptcomputer" gibt es nicht. Heilmittelerbringende erhalten stattdessen die monatliche TI-Pauschale (2025: 207,93 € Grundpauschale zzgl. 7,77 € je eHBA), die pauschal die Ausstattungs- und Betriebskosten der TI abdeckt. 

Damit auch die Anschaffung entsprechender Hardware keine finanzielle Belastung darstellt, schafft Optica mit dem WOW-Paket den entsprechenden Spielraum:

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Es sind noch Fragen offen?

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice oder lesen Sie weitere Fragen in unseren FAQs in Wissenswert nach. 

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