„Die Schiedsstelle hat ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt."

Der gesetzliche Auftrag durch das TSVG ist nach Ansicht der Verbände mit dem neuen Bundesrahmenvertrag nicht erfüllt. Deswegen haben sie Klage gegen den Schiedsspruch eingereicht. Wir haben mit Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer des ZVK, und Bettina Simon, Vorstandsmitglied beim DVE, darüber gesprochen.

Der neue, bundeseinheitliche Rahmenvertrag ist mit Ausnahme der Ergo- und Ernährungstherapie für die Heilmittelbereiche Podologie, Logopädie und Physiotherapie in diesem Jahr in Kraft getreten, zuletzt in der Physiotherapie zum 1. August 2021. Dabei konnte man sich weitgehend mit dem GKV-Spitzenverband über die Ziele der Verhandlungen einigen. Sie hatte das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgegeben: Abbau bürokratischer Hürden, mehr therapeutische Freiheiten, angemessene Vergütung sowie bundeseinheitliche Zulassungsverfahren. Wirtschaftliche Preise gibt es für Physio- und Ergotherapeut:innen sowie Logopäd:innen jedoch weiterhin nicht. Auch wenn durch die Schiedsstelle zum Teil eine Preisanpassung festgesetzt wurde, sehen die Verbände der Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie den gesetzlichen Auftrag durch das TSVG auch nach dem Schiedsspruch nicht erfüllt.

Wir haben mit Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer des Deutschen Verbands für Physiotherapie (ZVK) e. V. und Bettina Simon, Vorstandsmitglied beim Deutschen Verband Ergotherapie e.V. (DVE) über den Rahmenvertrag und den aktuellen Stand der Klage gegen den Schiedsspruch gesprochen. 

Welches positive Fazit ziehen Sie aus den Verhandlungen zum Rahmenvertrag?

Thorsten Vogtländer: Der Bundesrahmenvertrag vereinfacht vieles, denn Therapeut:innen müssen nicht mehr diverse Verträge mit teils sehr unterschiedlichen Regelungen auf Landesebene berücksichtigen. Mit Blick auf die Vergütung ist es begrüßenswert, dass die Bundesschiedsstelle im Bereich der Physiotherapie die Vergütung um 14,09 % angepasst hat – und das trotz Corona.

Bettina Simon: Positiv ist, dass wir mit dem GKV-Spitzenverband als zentrale Stelle verhandeln können und nicht mehr mit einzelnen Kassenverbänden auf regionaler Ebene. Damit einher ging das Ziel, einen einheitlichen Vertrag für ganz Deutschland zu verabschieden. Das ist uns im Bereich der Ergotherapie leider noch nicht gelungen. Im Großen und Ganzen konnten wir uns mit dem GKV-Spitzenverband zu den Formulierungen im Vertrag einigen. Negativ ist aber, dass wir zu den Preisen absolut nicht übereinkommen konnten. 

Warum war die Klage nötig geworden?

Bettina Simon: Der Schiedsspruch vom 18. Februar 2021 hatte grundsätzlich über alle offenen Fragen für den Vertragstext entschieden, nur nicht für die Preise. Die sind im Bereich der Ergotherapie immer noch auf dem Niveau von Juli 2019. Damit hat die Schiedsstelle ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt. Das ist der Grund für die Klage gegen den Schiedsspruch. Hinzu kommt, dass der andere maßgebliche Verband der Ergotherapie einen Antrag über die Enthebung der unparteiischen Schiedspersonen an das Bundesgesundheitsministerium gestellt hat. Deswegen kann es derzeit noch zu keinem neuen Schiedsverfahren kommen.  

Thorsten Vogtländer: Dem Schiedsspruch im Bereich der Physiotherapie ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob die neuen Preise im Sinne der gesetzlichen Anforderungen leistungsgerecht und angemessen oder lediglich eine Art Kompromisslösung sind. Mit der Klage gegen den Schiedsspruch beugen wir der Gefahr vor, dass man uns entgegenhalten könnte, die Berufsverbände vertreten die Auffassung, es handele sich jetzt bereits um angemessene Preise. Aktuell handelt es sich lediglich um einen Kompromiss mit dem Ziel, den neuen Bundesrahmenvertrag nach fast 18 Monaten Verhandlungen und zwei Schiedsverfahren endlich in Kraft treten zu lassen. Wichtig ist, dass es nun weitergeht. Langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen helfen keiner der Vertragsparteien wirklich weiter. Deswegen ist der erste Schritt mit der Festsetzung des Inkrafttretens des Bundesrahmenvertrags durch die Bundesschiedsstelle gut und wichtig. Was nicht unberücksichtigt bleiben sollte: Es handelt sich in der Summe um den höchsten deutschlandweit geltenden Preisabschluss in der Physiotherapie.

Wie ist die Stimmung in den Praxen?

Thorsten Vogtländer: Die Rückmeldungen aus den Physiotherapiepraxen sind durchweg positiv. Die Verhandlungen und deren Vorbereitungen haben sich mit Unterbrechung durch Corona über zwei Jahre hingezogen. Da herrscht über das Ergebnis und darüber, dass man einen weiteren Schritt vorangekommen ist, erst einmal spürbare Erleichterung.

Bettina Simon: Die Stimmung unter den Ergotherapeut:innen ist sehr niedergeschlagen. Es ist frustrierend, dass sie den Betrieb zwei Jahre unter verschärften Pandemiebedingungen mit erhöhten Materialkosten, Kurzarbeit und zum Teil Quarantäne aufrechterhalten haben und nun nicht von den gleichen Erleichterungen profitieren, wie die anderen Heilmittel. Das geht mitunter soweit, dass einige Praxisinhaber:innen daran denken, aufzuhören. Denn hinzu kommt der sich verschärfende Fachkräftemangel und freibleibende Stellen in den Praxen.

Wie geht es jetzt weiter?

Bettina Simon: Es gibt zwei Möglichkeiten: Zum einen können sich die Vertragspartner außerhalb der Schiedsstelle einigen und zum anderen kann ein neues Schiedsverfahren gestartet werden. Für beides stehen die Zeichen derzeit ungünstig. Aktuell warten wir auf die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums darüber, ob die Unparteiischen im Amt bleiben. Wenn die Schiedsstelle weiterarbeiten kann, können wir ein neues Schiedsverfahren anstreben. Ist dies nicht möglich, dauert es noch viel länger. Das beträfe dann auch die anderen Heilmittel, die zum Teil schon über weitere Themen, wie die Blankoverordnung, verhandeln. Die Schiedsstelle wäre diesbezüglich auch nicht handlungsfähig. Man sollte eine Neubesetzung deswegen möglichst vermeiden. 

Thorsten Vogtländer: Formal betrachtet beschäftigt sich aktuell das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit der Klage. Solche Verfahren ziehen sich erfahrungsgemäß über einige Jahre hin. Parallel dazu nehmen wir aber im ersten Halbjahr des neuen Jahres die Verhandlungen zu den Preisen wieder mit dem GKV-Spitzenverband auf. Denn die Vergütungsvereinbarung gilt nur bis zum 31. Juli 2022. Dann werden wir die Entscheidung der Schiedsstelle wieder in die Hand nehmen und die einzelnen preisbildenden Parameter weiter diskutieren. Das Ziel sind angemessene und leistungsgerechte Preise, denn: Die Praxen müssen ihre Mitarbeitenden nach den von der Schiedsstelle bestimmten Entgeltgruppen auch tatsächlich bezahlen können. Davon sind wir aber noch weit entfernt und das muss mit Leben gefüllt werden. Möglich ist das aber nur, wenn alle anderen preisbildenden Parameter die Wirklichkeit in unseren Praxen auch abbilden.  

Was sind Ihre Ziele mit Blick auf den Rahmenvertrag?

Bettina Simon: Wir haben gegen den Schiedsspruch geklagt, weil es mit diesem nicht möglich war, eine Preisliste fertig zu stellen. Deswegen muss er im nächsten Zug korrigiert und um eine Preisliste ergänzt werden. 

Thorsten Vogtländer: Mit Blick auf die Parameter, die zur Preisbestimmung führen, werden wir in den nächsten Verhandlungen weiter den Preis pro Minute und damit die Raum- und Sachkosten, die Jahresleistungszeit, das Abbilden des unternehmerischen Risikos und andere Faktoren in den Focus nehmen. Wir müssen dazu kommen, dass wir ein Preisniveau erreichen, welches die Vorgaben des TSVG erfüllt, so dass in den Folgejahren nur noch unterjährige Kostensteigerungen mit Blick auf die Sach-, Raum- und Personalkosten mit den Kostenträgern diskutiert werden müssen. Außerdem müssen unsere Praxen in der Lage sein, ihre Mitarbeitenden nach dem TVöD zu bezahlen. Solange das nicht der Fall ist, sind die Parameter nicht erfüllt. Neben der Vergütung geht es uns in den weiteren Verhandlungen aber auch um die Leistungsbeschreibung. Da ist zum Beispiel der tatsächliche zeitliche Aufwand, etwa für die Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation, aktuell weder in der Leistungsbeschreibung noch in der Preisvereinbarung abgebildet. 
 

 
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