Eilmeldung: Höhere Vergütung in der Ergotherapie

Wichtiger Abrechnungshinweis: Die neuen Preise sind ab 1. Januar gültig und können ab 15. Februar abgerechnet werden. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Änderungen.

Optica Eilmeldung

Stand: 30.12.21

Die Schiedsstelle hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember eine höhere Vergütung und weitere vertragliche Inhalte festgelegt. Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst. 

Endlich gibt es Neuigkeiten und Planungssicherheit für alle Ergotherapeut:innen. Nach langen Verhandlungen hat die Schiedsstelle in ihrer letzten Sitzung eine höhere Vergütung für ergotherapeutische Leistungen beschlossen, die zum 01.01.2022 in Kraft treten wird.  

Grundsätzlich wird die Vergütung um 5,85 % steigen, gültig wird diese Erhöhung zum 1. Oktober 2022. Für die Zeit davor, vom 1. Januar 2022 bis 30. September 2022 wurde ein befristeter Zuschlag von 11,7 % vereinbart. Dieser temporäre Zuschlag wird den Therapeut:innen als Ausgleich für die lange Dauer der Verhandlungen gewährt werden. 

Über die Vergütung hinaus hat die Schiedsstelle in ihrer Sitzung weitere vertragliche Inhalte festgelegt. So sind zukünftig neben den Regelleistungszeiten auch die Zeiten für Vor- und Nachbereitung und Dokumentation klar vertraglich geregelt und werden entsprechend vergütet. 

Auch die Zulassungsempfehlungen haben sich vereinfacht und wurden auf drei Seiten reduziert, hier wurde beispielsweise auf den Webstuhl als Pflichtausstattung verzichtet.
Darüber hinaus sind Fortbildungen künftig in einer eigenen Anlage des neuen Vertrags geregelt und sollen auch digital möglich sein. 

In einem nächsten Schritt werden nun die Rahmenbedingungen für Videotherapie verhandelt.

Die wichtigsten Vertragsinhalte auf einen Blick:

  • Vergütungssteigerung von 5,85% ab 01.10.2022
  • befristeter Zuschlag von 11,7 % von 01.01.2022 bis 30.09.2022
  • Vertragliche Regelung für Nachbereitung und Dokumentation
  • reduzierte Zulassungsempfehlungen
  • Fortbildungen sind digital möglich

Wichtiger Hinweis für die Abrechnung

Gemäß der neuen vertraglichen Regelung sind die neuen Preise für jede Behandlung ab dem 1. Januar 2022 gültig. Ausschlaggebend ist dabei der Tag der Therapie (Splittingverfahren). Abrechnungen für die neuen Preise können jedoch frühestens ab 15.02.2022 durch die Leistungserbringer:innen eingereicht werden. Vor dem 15.02.2022 sind die Rezepte noch nicht abrechnungsfähig.

Für Optica-Kunden gilt: Bitte beachten Sie, dass eine Verarbeitung Ihrer Rezepte in unserem Haus erst ab dem 10.02.2022 möglich ist. Bitte senden Sie also Rezepte, die zu den neuen Preisen abgerechnet werden sollen, erst ab diesem Zeitpunkt an uns. 

Mit uns bleiben Sie informiert

Sobald uns der Beschluss der Schiedsstelle vorliegt werden wir Ihnen natürlich alle weiteren Details zum Vertrag und seinen Anlagen geben. Wenn Sie unseren Wissenswert-Newsletter abonnieren, erhalten Sie alle Neuigkeiten zum Rahmenvertrag direkt in Ihr Postfach!

Jetzt abonnieren
 

!
Nutzen Sie schon eine Praxissoftware?