Arbeit am Wandel

Seit einem Jahr ist es um den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ruhig geworden. Warum das so ist, erklärt dessen Vorsitzender Andreas Pfeiffer.

Physiotherapeutische Behandlung einer jungen Frau am Rücken

Herr Pfeiffer, noch vor einem Jahr war sehr viel vom SHV zu hören, viel schien berufspolitisch in Bewegung geraten zu sein. Doch inzwischen ist es eher ruhig geworden. Woran liegt das?
Die Ruhe liegt im Wesentlichen darin begründet, dass der Gesetzgeber mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eine Menge an längst überfälligen Dingen geregelt hat, die es dann aber erst einmal zusammen mit dem GKV-Spitzenverband auszugestalten und abzuarbeiten galt. Und gilt! Denn der Prozess ist ja immer noch nicht zu Ende. Deshalb waren wir im vergangenen Jahr einfach sehr damit beschäftigt, zu verhandeln. Die Tatsache, dass das alles dann noch vor der neuen Schiedsstelle gelandet ist, hat die Sache natürlich ebenfalls nicht gerade beschleunigt. Man muss bedenken, dass nicht nur für uns dieser Prozess völlig neu ist, sondern auch für die Schiedsstelle.

Aber warum kommuniziert der SHV das nicht an die Öffentlichkeit? Es gab noch nicht einmal vor der Bundestagswahl einen Forderungskatalog an die Parteien.
Doch, den gab es natürlich und wir haben ihn auch gegenüber der Politik vertreten. Die Kommunikation in Richtung Öffentlichkeit ist dabei aber vielleicht wirklich etwas auf der Strecke geblieben. Etwas anderes ist es aber bei den Verhandlungen: Darüber kommunizieren wir nicht, weil wir als Spitzenverband nicht der Verhandlungspartner sind. Es verhandeln die einzelnen maßgeblichen Berufsverbände, die umfangreich informiert haben.

Und da kocht jeder wieder sein eigenes Süppchen, während man doch eine Weile den Eindruck hatte, die Heilmittelerbringer:innen würden jetzt endlich mehr an einem Strang ziehen wollen.
Diese Einschätzung teile ich nur zum Teil. Die Physiotherapieverbände haben sich zum Beispiel sehr gut untereinander abgestimmt und auch gemeinsam gekämpft. Nur bei den Logopäd:innen und den Ergotherapeut:innen ging im Laufe der Verhandlung die Einigkeit ziemlich verloren. Das ist sehr bedauerlich und liegt meines Erachtens daran, dass es der Gesetzgeber versäumt hat, eindeutig zu klären, wer ein maßgeblicher Berufsverband ist und mitverhandeln darf. Denn sich mit jedem Verband zu einigen, sei er auch noch so klein und unbedeutend, ist natürlich ziemlich schwer. Dies zu ändern, ist eine unserer Forderungen an die Politik.

Was fordern Sie noch?
Unsere grundsätzlichen Forderungen sind erstens die Novellierung der bekanntlich völlig veralteten Berufsgesetze, inklusive dem Thema Akademisierung. Zweitens die weitere Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Und drittens nach wie vor der Bürokratieabbau, zu dem letztlich auch unsere Forderung nach einem Direktzugang gehört.

Bislang hatten Sie mit Roy Kühne im Bundestag einen Politiker aus den eigenen Reihen, der ein wichtiger Fürsprecher für die Interessen der Heilmittelerbringer:innen war, der jetzt aber sein Mandat verloren hat. Wie groß ist dieser Verlust?
Das ist natürlich tragisch und sehr bedauerlich, weil Roy Kühne zum einen viel für die Sichtbarmachung von Heilmittelerbringer:innen und ihren Themen und Problemen getan hat und zum anderen durchaus auch vieles in den vergangenen acht Jahren erreicht hat. Ohne ihn wird es sicherlich nicht einfacher werden.

Noch eine Frage nicht an den Vorsitzenden des SHV, sondern an den Sprecher des Fachbeirats des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR): Wie geht es weiter mit dem Heilberufsausweis?
Das eGBR nimmt Anfang November seinen Pilotbetrieb und ab Januar 2022 den Regelbetrieb auf. Damit können dann endlich Heilberufsausweise ausgegeben werden, die die Voraussetzung für den Zugang zur Telematikinfrastruktur sind – wenn auch im ersten Schritt nur für Physiotherapeut:innen. Und darüber wird dann auch ab sofort die elektronische Patientenakte nutzbar sowie eine abgesicherte Kommunikation per E-Mail möglich sein. Das ist schon einmal extrem hilfreich für die interprofessionelle Zusammenarbeit, wenn es zum Beispiel darum geht, einen Arztbrief oder eine Dokumentation zu verschicken.

Und wann können wir dann mit der elektronischen Heilmittelverordnung rechnen?
Laut Gesetz soll sie nun ab Juni 2026 verpflichtend sein. Ich hoffe – und das ist ebenfalls eine Forderung an die Politik –, dass diese Zeitvorgaben nun auch endlich eingehalten werden. Wenn es nach uns gegangen wäre, wäre das übrigens deutlich schneller gegangen, denn wir versprechen uns von der elektronischen Heilmittelverordnung nicht zuletzt einen erheblichen Abbau von Bürokratie.

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