Eilmeldung: Verlängerte Anerkennungsfrist in der Physiotherapie

Wichtiger Hinweis für alle Physiotherapeut:innen: Verbände und das Gesundheitsministerium haben eine Verlängerung der Anerkennungsfrist bekannt gegeben.

Illustration Eilmeldung

Stand: 28.01.22

Am 27.01.2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Frist zur Anerkennung des neuen Rahmenvertrags in der Physiotherapie um drei Monate bis zum 30.04.2022 verlängert.

Grund dafür ist die Tatsache, dass laut GKV-Spitzenverband bis zum 24.01.22 erst knapp 60 Prozent aller zugelassenen Praxen den Vertrag anerkannt haben. Hätte man die bisher vorgesehene Frist zum 31.01.22 beibehalten, hätten viele Physiotherapiepraxen in Deutschland formal ihre Zulassung verloren und daraufhin neu beantragen müssen. 

Deshalb hat das BMG dem GKV-Spitzenverband mitgeteilt, dass eine verspätete Abgabe der Anerkenntniserklärungen bis zum 30.04.2022 toleriert werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Zulassung bleibt unangetastet, eine weitere Fristverlängerung nach dem 30.04.22 ist vom Gesundheitsministerium allerdings nicht vorgesehen.

Der GKV-Spitzenverband hat nun die Kassen informiert und gegenüber den ARGEn die Empfehlung ausgesprochen, die Zulassung für zugelassene Leistungserbringer:innen, die den Bundesrahmenvertrag bis zum ursprünglichen Fristende am 31.01.2022 noch nicht anerkannt haben, fortzuführen und auch die nach dem 31. Januar 2022 bis zum 30. April 2022 erbrachten Leistungen weiterhin unverändert zu vergüten.

Wie kann ich den Rahmenvertrag anerkennen?

Praxisinhaber:innen, die den Rahmenvertrag bisher nicht anerkannt haben, sollten dies jetzt zeitnah erledigen. Dazu müssen Sie die Anerkenntiserklärung bei der für Sie zuständigen ARGE einreichen, beispielsweise unkompliziert unter zulassung-heilmittel.de. In diesem Zusammenhang müssen Sie auch alle Leistungserbinger:innen und deren Qualifkationen, Arbeitszeiten und Tätigkeiten, sowie die Informationen Ihrer Praxis an die ARGE melden.

Eine Übersicht über die notwendigen Schritte finden Sie auch in der Infografik von Physio Deutschland

Hinweis für Optica Kund:innen: Bitte beachten Sie, dass wir die Anerkenntniserklärung nicht für Sie einreichen dürfen, sondern dass dies durch Sie selbst durchgeführt werden muss.

!
Nutzen Sie schon eine Praxissoftware?