Neuer Hebammenhilfevertrag ab November 2025 – Was jetzt wichtig wird

Was kommt auf Sie zu?
Der neue Vertrag löst die bisherige Fassung vom 7. Februar 2024 ab. Wichtig zu wissen: Abgerechnet werden dürfen ab dann nur noch Leistungen, die nach dem 1. November 2025 erbracht werden. Für alles, was davor geleistet wurde, gilt weiterhin die alte Regelung. Die sogenannten „Mischrechnungen“ sind weiterhin ausgeschlossen.
Taktung in 5-Minuten-Schritten: Mehr Struktur, mehr Klarheit
Zukünftig wird Ihre Arbeit in 5-Minuten-Einheiten abgerechnet. Natürlich immer dann, wenn Sie die Leistungen persönlich erbracht haben. Das gilt sowohl für die Betreuung vor Ort als auch bei Beratungen per Video oder Telefon. Mehrere Leistungen können nacheinander abgerechnet werden, aber nicht gleichzeitig.
Privatleistungen dürfen Sie übrigens weiterhin anbieten. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Vereinbarung im Vorfeld und dass diese nicht bereits über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind.
Klare Kontingente: Was ist wann und wie oft möglich?
Der neue Vertrag bringt genaue Vorgaben mit sich. Für alle Leistungsarten gibt es nun feste Kontingente. Die folgenden Fragen werden beantwortet:
- Wie viele Kontakte sind pro Tag erlaubt? (z. B. 2 Kurzberatungen)
- Wie viele Einheiten darf ein Kontakt maximal umfassen? (z. B. 12 Einheiten = 60 Minuten bei aufsuchender Betreuung)
- Wie viele Einheiten können Sie insgesamt am Tag abrechnen? (z. B. 18 Einheiten bei zwei Hausbesuchen)
- Und: Wie viele Gesamtkontakte sind über Schwangerschaft und Wochenbett hinweg möglich?
Wichtig: Wird eine Leistung über Mitternacht hinaus erbracht, zählt immer der Kalendertag, an dem sie begonnen wurde.
Diese Regeln gelten für alle Settings, also auch für Videogespräche, Telefonberatungen oder Hausbesuche.
Abrechnung mit Optica: In sicheren Händen
Bei Optica geben Sie Ihre Belege in sichere Hände und können sich voll und ganz auf Ihre Patientinnen konzentrieren. Wir kümmern uns um Ihre Abrechnung, schaffen finanzielle Freiräume und unterstützen damit Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Als Abrechnungs- und Finanzdienstleister mit 50 Jahren Erfahrung übernehmen wir für Sie die komplette Kassen- und Privatabrechnung. Und das mit einem Leistungspaket, das genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
§ 3 Leistungsvergütung für Dienste zu besonderen Zeiten
Wer nachts (21:00–06:00 Uhr), samstags ab 12:00 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen arbeitet, erhält weiterhin einen Zuschlag je nachdem, wann die Leistung begonnen wurde oder wann die Geburt stattgefunden hat.
§ 4 Anwendung der Endziffern bei Gebührenpositionen – mehr Übersicht im Alltag
Um die Abrechnung zu vereinfachen, haben alle Leistungen eine Endziffer.
- 0 = keine Spezifikation
- 1 = aufsuchend
- 2 = nicht aufsuchend (z.B. in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung erbracht)
- 3 = Videobetreuung
- 4 = Telefonkurzberatung
- 5 = Beleghebamme
- 6 = Selbstlerneinheit nach §5 Abs. 6 (z. B. digitale Kurse zur Geburtsvorbereitung)
§ 5 Begriffsbestimmung – für mehr Orientierung
Manche Begriffe wurden jetzt noch einmal ganz genau festgelegt. Das hilft bei der Planung und Abrechnung:
- Telefonische Kurzberatung im Sinne dieses Vertrages: Eine individuelle persönliche telefonische Beratung der Versicherten im Zusammenhang mit SS oder dem Wochenbett. Nicht umfasst sind: Terminvereinbarungen, Serienberatungen sowie allgemeine & nicht persönliche Hinweise (z. B. Sprachnachrichten).
- Frühe Wochenbett im Sinne dieses Vertrages: Beginnt mit dem Tag der Geburt (1. Lebenstag) und endet am 10. Lebenstag.
- Spätes Wochenbett im Sinne dieses Vertrages: 11. Lebenstag und endet mit der vollendeten 12. Lebenswoche.
- Selbstlerneinheiten im Sinne dieses Vertrages: Videos, die Inhalte eines Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurses anschaulich erklären und der Versicherten zum selbstständigen Lernen zur Verfügung gestellt werden.
§ 11 Wegegeld – nur bei Hausbesuchen
Wegegeld wird weiterhin nur für Hilfeleistungen zu Hause gezahlt, nicht aber für Kurse, Rufbereitschaften oder Tätigkeiten in der Klinik. Bis zu 25 km ist die Strecke abrechnungsfähig. Darüber hinaus nur in gut begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei einer geplanten Hausgeburt oder Hebammenmangel).
§ 12 Versichertenbestätigung – Unterschriften direkt nach der Leistung
Damit alles rechtlich korrekt abläuft, müssen Ihre betreuten Frauen die Leistung direkt im Anschluss unterschreiben. Unzulässig sind:
- Blanko-Unterschriften
- Nachträgliche Bestätigungen
- Vordatierte Dokumente
Falls doch mal etwas korrigiert werden muss: Bitte vollständig durchstreichen und neu ausfüllen.
Was bedeutet der neue Vertrag in Zahlen? Beispielrechnungen für die neue Vergütung
Der Softwareanbieter Hebamio hat eine praktische Exceltabelle erstellt, mit der eine Umrechnung von alter und potenzieller neuer Vergütung eines Beispieltages ganz einfach möglich ist.
Hebamio rechnet als Beispiel mit dem Tag einer ihrer Kundinnen, die am Beispieltag sechs Termine und vier Beratungen durchgeführt hat, für die sie insgesamt 78 Kilometer zurückgelegt hat. Bisher hat Sie dadurch Einnahmen von 354,42 € generiert (Preise seit 01.05.2025), ab 01.11.2025 würde der Betrag auf 409,92 € steigen, wenn ihre Arbeitsweise sich nicht verändert. Ein deutliches Plus also. Da der neue Vertrag längere Besuche besser vergütet, könnte die Hebamme alle Kontingente voll ausschöpfen und bspw. für jeden Wochenbettbesuch 90 Minuten benötigen. Würde so gearbeitet, wäre eine Steigerung von bis zu fast 54% möglich.
Auf seiner Website stellt Hebamio den Vergleichsrechner zum Download bereit.
Fazit: Mehr Planbarkeit, neue Herausforderungen – mit digitaler Unterstützung leichter zu meistern
Der neue Vertrag bringt viele klare Strukturen, definierte Leistungsrahmen und neue Dokumentationspflichten mit sich. Das bedeutet mehr Planbarkeit, aber auch mehr Verantwortung im Alltag. Um hier nicht den Überblick zu verlieren, lohnt sich eine frühzeitige Einarbeitung. Am besten mit digitalen Helfern wie einer Hebammensoftware, die Sie bei der Abrechnung, Dokumentation und Einhaltung der neuen Regeln zuverlässig unterstützt.
Und die Abrechnung ist mit Optica natürlich kein Problem: Wir haben alles im Blick und sind bestens vorbereitet, um nach dem neuen Vertrag abzurechnen.