Privatpreise festlegen und souverän begründen: fünf Praxistipps

Es lohnt sich, Ihre Privatpreise regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Mathias Gans erklärt, wie Sie neue Preise festlegen und souverän begründen.

Privatpreise festlegen und souverän begründen

So definieren Sie neue Privatpreise

1. Orientieren Sie sich an den Vergütungssätzen der Ärzt:innen

Die Vergütungssätze von Ärzt:innen für Privatleistungen liegen beim 1,8- bis 2,3-fachen der gesetzlichen Vergütung. Dieser Wert kann für Sie als Orientierung dienen.

2. Bewerten Sie Ihre derzeitigen Privatpreise

Möchten Sie den oben genannten Maßstab der ärztlichen Vergütung für Privatpreise anlegen, vergleichen Sie Ihre Privatpreise, mit dem 1,8-fachen Vergütungssatz der aktuellen GKV-Preise. Diese Bewertung sollten Sie regelmäßig durchführen, um Ihre Privatpreise ggf. an Preiserhöhungen in der GKV anpassen zu können.

3. Definieren Sie Ihre neuen Privatpreise

Der 1,8-fache Satz ist lediglich ein Orientierungswert. Ihre Privatpreise müssen Sie selbst definieren – in der Höhe, die Ihnen Ihre Leistung wert ist. 

Möglich ist zum Beispiel:

  • genau das 1,8-fache der GKV-Vergütung
  • ein anderer Steigerungsfaktor, beispielsweise das 1,5- oder 2,0-fache
  • ein runder Preis, der sich an einem Steigerungsfaktor orientiert: beim 1,8-fachen Satz beispielsweise 45 Euro statt 45,63 Euro
  • oder ein anderweitig definierter Preis

4. Informieren Sie gezielt über Ihre neuen Privatpreise

Insbesondere für aktuelle Privatpatient:innen benötigen Sie klare Formulierungen.

  • „Wir passen unsere Privatpreise an die gestiegene Vergütung durch die Krankenkassen an." Eine bessere Argumentation bekommen Sie so schnell nicht wieder. 
  • Überlegen Sie, wen Sie informieren müssen: Neue Kund:innen kennen Ihre bisherigen Preise nicht. Die neuen Preise sind nur für Ihre bisherigen bzw. Ihre aktuellen Kund:innen neu. Deshalb ist auch ein Aushang zur Preisanpassung in der Praxis nicht sinnvoll.
  • Verfassen Sie nur für die aktuellen Privatpatient:innen ein Informationsschreiben. Das aktuelle Rezept sollte noch komplett zu Ihren bisherigen Preisen abgerechnet werden.
  • Fällt Ihre Preisanpassung sehr hoch aus, weil Sie Ihre Privatpreise über viele Jahre hinweg nicht verändert haben? Dann können Sie Ihren aktuellen Privatpatient:innen für das nächste Rezept eine Reduktion vom neuen Vergütungssatz bieten.

5. Kommunizieren Sie verbindlich und einheitlich

Patient:innen werden Sie sowie Ihre Mitarbeiter:innen auf die neuen Privatpreise ansprechen. Vermeiden Sie widersprüchliche Aussagen: Machen Sie klare Vorgaben, was kommunziert werden soll und was nicht.

Fünf Tipps zur Kommunikation der neuen Preise

Erfahrungsgemäß bereiten Diskussionen mit Privatpatient:innen den Praxisinhaber:innen und dem Team immer wieder Kopfzerbrechen. Deshalb geben wir Ihnen fünf Tipps, wie Sie auf Fragen und Beschwerden rund um Ihre Privatpreise reagieren können.

1. Ein Preis für alle Privatpatient:innen

Relevant ist nicht, was der Patient oder die Patientin von der Krankenkasse zurück bekommt, sondern was Sie für Ihre Dienstleistung verlangen (wollen). Sprich: gleiche Leistung, gleicher Preis für alle Privatpatient:innen, egal ob PKV oder Beihilfe. 

2. Kommunizieren Sie freundlich, klar und kurz

Privatpatient:innen erhalten zu Beginn der Behandlung eine schriftliche Honorarvereinbarung, die sie unterschreiben müssen. Das ist völlig ausreichend. Sie oder Ihr Team sollten die Preise nicht ohne Anlass erklären, begründen oder sich dafür entschuldigen. Erst wenn ein Patient oder eine Patientin nachfragt, antworten Sie freundlich und bestimmt – mehr nicht.

3. Wenn die PKV nicht sämtliche Kosten übernimmt

Ihre Privatpatient:innen beschweren sich im Nachinein, dass Ihre PKV nicht sämtliche Kosten übernimmt? Behalten Sie im Hinterkopf, dass Sie die Patient:innen vor der Therapie über die Kosten informiert haben. Signalisieren Sie, dass Ihnen die nicht vollständige Kostenübernahme durch die PKV leid tut, Sie dafür aber nicht verantwortlich sind. Bieten Sie weitere Informationen zum Thema an. Sofern der Patient oder die Patientin disktutieren möchte, verweisen Sie ihn freundlich auf die Behandlungsvereinbarung, die er oder sie unterschrieben hat. 

4. Stimmen Sie Ihre Kommunikation mit dem gesamten Team ab

Entscheidend ist, dass Sie und Ihr Team einheitlich kommunizieren und argumentieren. Legen Sie fest, was gesagt werden soll und was nicht. Wenn sich ein:e Patient:in mit den Erklärungen Ihrer Teammitglieder nicht zufrieden gibt, wird die Beschwerde zur Chefsache.

5. Bewerten Sie die Rückmeldungen auf Ihre Privatpreise

Zählen Sie über einige Wochen die Privatpatient:innen, die Ihre Vergütungssätze akzeptieren und diejenigen, die sich darüber beschweren. In der Regel werden Sie feststellen, dass 80 bis 90 Prozent die Preise akzeptieren – also die ganz große Mehrheit. Lassen Sie sich von der Minderheit nicht verunsichern.

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