Rehasport- und T-RENA-Verordnungen richtig abrechnen

Rehasport und T-RENA korrekt abrechnen? Unser Leitfaden zeigt, worauf es bei Verordnungen, Preislisten und Genehmigungen ankommt – inklusive Praxistipps für Physiotherapie-Praxen.

  1. Rehasport vs. Funktionstraining: Begriffe & Kostenträger
  2. Die Rehasport-Verordnung (Muster 56): Ausfüllhilfe
  3. Verordnungsumfang & Teilabrechnung
  4. Besonderheiten bei Reha-Nachsorge: T‑RENA & IRENA
  5. Genehmigungsverzicht & Fristen
  6. Formulare & Dokumente: Was muss in der Praxis vorhanden sein
  7. Praxisfall & Empfehlungen
  8. Fazit

Physiotherapie-Praxen bieten heute vielfach Rehabilitationsangebote über Rehasport und Funktionstraining sowie Nachsorgeleistungen wie T‑RENA und IRENA an. Damit die Abrechnung dieser Leistungen reibungslos läuft und vollständig erstattet wird, sind gute Kenntnisse der unterschiedlichen Verordnungsarten, Preislisten, Genehmigungs- und Dokumentationspflichten unerlässlich.

Rehasport vs. Funktionstraining: Begriffe & Kostenträger

Rehasport dient der allgemeinen Förderung von Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität (§2 SGB IX). 
Funktionstraining ist stärker therapeutisch orientiert und soll Schmerzen lindern, Bewegungsfunktionen erhalten und den Alltag erleichtern.

Kostenträger sind insbesondere:

  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Deutsche Rentenversicherung (DRV)
  • Unfallversicherung (bei Unfallfolgen)
  • Private Krankenversicherung (abhängig vom Tarif)

Die Rehasport-Verordnung (Muster 56): Ausfüllhilfe

Die korrekte Ausstellung der Rehasport-VO (Muster 56) ist die Grundlage für eine erfolgreiche Abrechnung.

Wichtige Angaben auf der Rehasport-Verordnung:

  • Antrag auf Kostenübernahme (Rehasport/Funktionstraining ankreuzen)
  • Versicherungsdaten (Name, Nr., Status)
  • Arztangaben mit BSNR, LANR, Stempel & Unterschrift
  • Diagnose und Ziel der Maßnahme
  • Art & Umfang der Maßnahme (z. B. allgemeiner Rehasport, Herzgruppe)
  • Kostenübernahme durch Krankenkasse (Unterschrift, Stempel, Genehmigungsdatum)
  • Beginn innerhalb von 6 Monaten nach Genehmigung
     

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Verordnungsumfang und Teilabrechnung der Rehasport-Verordnung

  • Standard: 50 Einheiten Rehasport in 18 Monaten
  • Bei Chronischen Erkrankungen: 120 Einheiten innerhalb 36 Monaten möglich (muss verordnet sein)
  • Teilabrechnungen sind möglich und sinnvoll
  • Original-VO und Datenblatt mit Terminen/Unterschriften beifügen
  • Folgeeinträge besser mit andersfarbigem Stift
  • Nichtgenutzte Einheiten verfallen ohne Mehrkosten für Kostenträger
  • Wenn Herzsport abgerechnet werden soll, dann muss dies auf der 2. Seite im Bereich “Rehabilitationssport in Herzgruppen” angekreuzt sein.

Besonderheiten bei Reha-Nachsorge: T‑RENA & IRENA

Für die Programme T-rena und Irena gibt es jeweils eigene Muster. Diese rechnen wir gerne ab. 
Für Optica-Kund:innen gilt: Senden Sie uns die Verordnungen inklusive Preisen zu.

T‑RENA (Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge):

T-Rena steht für “Trainingstherapeutische Rehabilitiationsnachsorge” und wird über das Formular G48-02 verordnet und abgerechnet. Der Beginn liegt hier 4–6 Wochen nach einer Reha.

  • 26 Termine in 6 Monaten, Verlängerung möglich
  • Gruppentraining mit max. 12 Teilnehmer:innen

IRENA (Intensivierte Rehabilitationsnachsorge):

IRENA, die intensivierte Rehabilitiationsnachsorge enthält im Vergleich zu T-Rena mehr therapeutische Elemente und wird über das Formular G48-27/28 verordnet und abgerechnet.

Genehmigungsverzicht und Fristen

Bei einigen Krankenkassen entfällt die vorherige Genehmigung und der Rehasport kann sofort gestartet werden. Dies gilt für folgende Kostenträger: 

  • AOK Hessen
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
  • AOK Nordost
  • AOK Rheinland/Hamburg
  • IKK Südwest
  • Knappschaft
  • AOK Baden-Württemberg

Fristen: Maßnahmen sollten innerhalb von 6 Monaten nach Genehmigung gestartet werden.
 

 

Formulare und Dokumente: Was muss in der Praxis vorhanden sein?

  • Vollständig ausgefüllte Rehasport-Verordnung (Muster 56)
  • Datenblatt/Ergänzungsblatt mit Terminen und Unterschriften
  • Abtretungserklärung auf Rückseite der VO oder separat

Wichtig: Aus der Verordnung “Rehasport” geht nicht hervor, ob es sich um Rehasport oder Rehasport im Wasser handelt. Deshalb muss dies für eine korrekte Abrechnung bei der Quittierung mit angegeben werden.

Kreuzen Sie darüber hinaus im Abrechnungsbereich die Art des Rehasports an und geben Sie die Anzahl sowie den Einzelpreis an.
 

Praxisfall und Empfehlungen

  • Prüfen Sie bei Annahme der VO alle Pflichtangaben
  • Fehlende Angaben sofort beim Arzt nachfordern
  • Verordnungsmanagement führen (offene/abgerechnete Einheiten)
  • Folgeeinträge mit farbigen Stiften kennzeichnen
  • Patient:innen über Unterbrechungen und Meldepflichten informieren
     

Fazit

Die Abrechnung von Rehasport, Funktionstraining und Nachsorgeleistungen wie T‑RENA/IRENA ist komplexer als die klassischer Heilmittel. Unterschiedliche Preislisten, regionale Besonderheiten und die Einbindung der DRV erfordern genaue Kenntnisse. Mit korrekten Formularen, sauberer Dokumentation und klarem Verordnungsmanagement stellen Sie sicher, dass Ihre Praxis vollständig vergütet wird.