Rezepte und Digitalisierung: Was heute schon möglich ist

Patient:innen kommen mit Rezepten auf Papier zu Ihnen, bis zur ersten elektronischen Verordnung wird noch viel Zeit vergehen. Was und wie können Sie daran bereits heute digitalisieren?

Therapeutin arbeitet auf Ihrem Tablet

„Die Papiermenge ist im Gesundheitswesen extrem hoch“ bringt es Optica-Kunde Peter Hindelang auf den Punkt. Das liegt mit und vor allem daran, dass Rezepte und Verordnungen auf Papier ausgestellt werden: Alleine zu Lasten der GKV werden laut BPI jährlich rund 700 Millionen ärztliche Verordnungen ausgestellt. In Zukunft soll das E-Rezept bzw. die E-Verordnung die Papierform ablösen. Für Apotheken ist dieser Umbruch bereits im Gange, im Heilmittelbereich wird es aber noch einige Jahre dauern, bis die erste E-Verordnung ausgestellt werden kann. 

Was aber ist in Bezug auf Rezepte und Digitalisierung heute schon möglich oder wird bereits genutzt? 

Pflicht: Digitale Datenlieferung 

Bereits heute muss zusätzlich zum Papierrezept einen Datensatz mit allen für die Abrechnung relevanten Daten an den Kostenträger übermittelt werden. Hierfür wurden Schnittstellen für eine sogenannte digitalen Rezeptdatenlieferung entwickelt, beispielsweise zwischen Abrechnungszentrum und Kostenträger, aber auch ausgehend von der Praxissoftware eines bzw. einer Therapeut:in. Dazu müssen die Daten des Rezepts entsprechend digital erfasst sein.

Gang und Gebe: Rezeptscanning und Texterkennung

Abrechnungsdienstleister wie Optica arbeiten seit Jahren zuverlässig mit Scannern und Texterkennungssoftware (OCR-Texterkennung), die Belege digital erfasst und die Angaben darauf auslesen kann.

Neben der Option, die ausgereiften Scanning- und Texterkennungswerkzeuge eines Abrechnungszentrums zu nutzen, gibt es mittlerweile die Möglichkeit, dies auch selbst mithilfe einer App mit Text/-Bilderkennung zu versuchen. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit diesem Vorgehen ein großer Zeitaufwand verbunden ist.

Digitale Daten direkt auf der Verordnung: das Muster 13E

Vielleicht ist Ihnen auch schon der Strichcode aufgefallen, der seit einiger Zeit auf Muster 13 Verordnungen zu finden ist. Dabei handelt es sich um das sogenannte Muster 13E. Das „E“ steht dabei für genau diesen zweidimensionalen Barcode, auf dem bereits viele relevanten Rezeptdaten (u.a. zu Verordnung, Patient:in und Ärzt:in) hinterlegt sind. Mit einem handelsüblichen Barcode-Scanner können diese Daten dann ausgelesen und an Ihre Praxissoftware (z.B. Optica Viva) übertragen werden, sodass nur noch erbrachte Leistungen von Hand getippt werden müssen. 

Das vereinfacht und verkürzt nicht nur das Erfassen der Rezeptdaten (egal, ob Sie später selbst abrechnen oder die Daten an ein Abrechnungszentrum übermitteln), es werden gleichzeitig auch Fehler vermieden, die beispielsweise durch Tippfehler entstehen, wenn „mal eben nebenbei schnell“ die Verordnung erfasst wird. 

Die Zukunft: Das E-Rezept bzw. die elektronische Verordnung

Wie wird das E-Rezept im Heilmittelbereich aussehen, wie gehe ich in der Praxis damit um? Diese und viele weitere Fragen rund um die elektronische Verordnung im Heilmittelbereich sind noch offen. Aktuell wird gemeinsam mit Heilmittelerbringer:innen daran gearbeitet. 

Wie das E-Rezept funktioniert lesen Sie in unserem Beitrag „Schaufenster gematik: Weg mit den kleinen Zetteln“

Optica Viva: Rezeptdaten einfach erfassen

Optica Viva unterstützt die Übertragung von Rezeptdaten aus dem Strichcode des Muster 13 E: Der Dienst „Barcodescanner“ kann von allen Optica Viva Nutzer:innen kostenfrei aktiviert werden. Dann müssen Sie nur noch einen kompatiblen Barcodescanner anschließen, Ihre Verordnung abscannen und schon stehen Ihnen die Daten in Optica Viva zur weiteren Nutzung bereit. 

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