Rückblick auf die Optica Omnia Roadshow 2024: Einblicke in die Zukunft der Digitalisierung im Hilfsmittelbereich

Themen und Highlights der Roadshow
Die diesjährige Optica Omnia Roadshow bot eine bedeutende Plattform für den Austausch und die Informationsvermittlung rund um die Digitalisierung in der Hilfsmittelbranche. Optica lud hochrangige Gast-Referent:innen ein, darunter Janine Neumeister von d-trust, die umfassend über elektronische Ausweiskarten informierte, sowie Axel Sigmund und Thomas Münch vom BIV-OT, die das „Pilotprojekt eVerordnung“ vorstellten. Das Highlight der Veranstaltung war die Präsentation der Branchensoftware Optica Omnia, die Hilfsmittelbetrieben mit ihren innovativen Funktionen den Weg in die digitale Zukunft erleichtert.
Während der lebendigen Diskussionsrunde zur Telematikinfrastruktur (TI) im Hilfsmittelmarkt wurden mehrere Schlüsselthemen beleuchtet:
- Zeitplan und Verpflichtungen: Ab 2026 wird die TI für alle Unternehmen im Hilfsmittelmarkt verpflichtend. Dies bedeutet, dass bis dahin alle erforderlichen Maßnahmen zur TI-Integration abgeschlossen sein müssen.
- eVerordnung: Die elektronische Verordnung wird eine zentrale Rolle in der TI spielen, indem sie den Austausch von Verschreibungen und Verordnungen digitalisiert und vereinfacht.
- Sicherheit und Datenschutz: Ein wichtiger Aspekt der TI ist die Sicherstellung der Datensicherheit und des Datenschutzes. Die TI erfüllt höchste Standards, um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten zu gewährleisten.
- Integration und Interoperabilität: Die Fähigkeit der TI, nahtlos mit bestehenden Systemen und Geräten zu interagieren, ist entscheidend. Dies umfasst die Interoperabilität zwischen verschiedenen IT-Systemen und die Standardisierung von Schnittstellen.
Erste Maßnahmen für Hilfsmittelerbringer:innen zur Vorbereitung auf die TI
Obwohl die Telematikinfrastruktur (TI) erst 2026 für Hilfsmittelerbringer:innen verpflichtend wird, sollten Betriebe jetzt schon mit den Vorbereitungen beginnen, um alle erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig abzuschließen. Die notwendigen personenbezogenen Berufsausweise (eBA) und betriebsbezogenen SMC-B-Ausweise werden bereits ab 2024 in einem mehrstufigen Antragsprozess ausgestellt. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wurde Betrieben empfohlen, sich frühzeitig darum zu kümmern. Zudem sollte die IT-Infrastruktur überprüft und gegebenenfalls aufgerüstet werden, was die Anschaffung neuer Hardware und TI-fähiger Software beinhalten könnte. Unter dem nachfolgenden Link können Sie mehr über die verpflichtende Einführung der Telematikinfrastruktur in der Hilfsmittelbranche erfahren.
Brennende Fragen zur Telematikinfrastruktur
Während der Diskussionsrunde kamen auch einige brennende Fragen zur Sprache:
- Mitarbeiterausweise: Eine häufig gestellte Frage war, ob jede(r) Mitarbeiter:in einen eigenen Ausweis für die Nutzung der TI benötigt.
Um die TI nutzen zu können, wird ein SMC-B-Ausweis benötigt. Dieser darf jedoch erst ausgestellt werden, wenn im Betrieb mindestens ein elektronischer Berufsausweis (eBA) vorliegt. Grundsätzlich hat jede(r) Mitarbeiter:in Anspruch auf einen eBA, allerdings reicht es aus, wenn auch nur ein(e) Mitarbeiter:in im Betrieb einen eBA besitzt, um den betriebsbezogenen SMC-B-Ausweis beantragen zu können, der den Zugang zur TI ermöglicht. - Kostenübernahme: Eine weitere wichtige Frage betraf die Kosten für die Umsetzung der TI. Im Rahmen einer Refinanzierungsvereinbarung zwischen Verbänden und GKV werden die Kosten der TI für Nutzung und Anschaffung der Hardware voraussichtlich erstattet.
Hinter den Kulissen des Pilotprojekts „eVerordnung Hilfsmittel“
Ein weiteres heiß diskutiertes Thema war die elektronische Verordnung (eVerordnung) im Hilfsmittelbereich. Das Pilotprojekt „eVerordnung Hilfsmittel“ des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) zielt darauf ab, einen vollständigen, digitalen Versorgungsprozess im Hilfsmittelbereich zu erproben. Teilnehmer:innen der Optica Omnia Roadshow 2024 konnten sich selbst ein Bild vom gesamten Prozess der Einlösung und Verarbeitung einer eVerordnung im Hilfsmittelbereich mittels Branchensoftware machen.
Erwartungen und Vorteile der eVerordnung
Die Erwartungen an die eVerordnung sind hoch. Durch die Digitalisierung sollen die Prozesse effizienter, transparenter und schneller werden. Insbesondere die Reduzierung der Durchlaufzeiten für Rezepte und Dokumente sowie eine höhere Automatisierung sind zentrale Vorteile. Darüber hinaus soll die eVerordnung die Kommunikation zwischen Mediziner:innen, Kostenträgern und Leistungserbringenden verbessern und somit eine nahtlose Versorgung der Patienten gewährleisten.
Brennende Frage: Korrektur von E-Rezepten
Eine häufig gestellte Frage betrifft die Korrektur von E-Rezepten. Fehlerhafte E-Rezepte können nicht korrigiert, sondern müssen neu ausgestellt werden. In einem solchen Fall kommen die Vorteile der Telematikinfrastruktur doch wieder zur Geltung: Über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist eine sichere und schnelle Kommunikation mit Ärzten möglich, um ein neues Rezept auszustellen.
Optica Omnia: Die zukunftsfähige Branchensoftwarelösung für Ihren Betrieb
Das Stimmungsbild Hilfsmittelmarkt 2023 zeigt: Für 70% der Hilfsmittelerbringer:innen ist der Einsatz einer Branchensoftware unmittelbar an den Erfolg des Betriebes geknüpft. Dafür braucht es neben einer ganzheitlichen Kundenversorgung eine kompatible und einfache Lösung, welche die Prozesse vollständig abbildet – Optica Omnia übernimmt genau das für Sie.
Die Branchensoftware Optica Omnia als Schlüssel zur Digitalisierung und Automatisierung im Betrieb
Um die Digitalisierung im Betrieb zu ermöglichen, ist eine geeignete Branchensoftware unerlässlich. Daher stellten die Optica-Expert:innen abschließend die innovative Softwarelösung Optica Omnia vor. Diese Software zeichnet sich durch zahlreiche Funktionen aus, die speziell darauf ausgelegt sind, Prozesse in der Hilfsmittelbranche zu optimieren und zu vereinfachen. Dank der Cloud-Technologie bietet Optica Omnia geräteübergreifende Datensynchronisierung und -sicherung. Teilnehmer:innen der Roadshow konnten sich selbst von der modernen und intuitiven Oberfläche der Software überzeugen, die zudem alle aktuellen Stammdaten und Vertragspreise beinhaltet. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die kontinuierliche Weiterentwicklung von Optica Omnia gelegt, die dadurch den Anforderungen der Anwender:innen und der Branche gerecht werden will.
Fazit und Ausblick auf die TI
Die Optica Omnia Roadshow 2024 hat den Fortschritt der Digitalisierung im Hilfsmittelbereich eindrucksvoll veranschaulicht. Mit der Verpflichtung zur TI-Integration bis 2026 müssen Betriebe frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen, um alle Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Die vorgestellte Branchensoftware Optica Omnia bietet hier eine zukunftsfähige Lösung mit innovativen Funktionen, die Prozesse optimiert, administrative Aufwände reduziert und durch Cloud-Technologie eine sichere und geräteübergreifende Datensynchronisierung ermöglicht. Die Roadshow hat nicht nur praktische Einblicke in die TI und die eVerordnung gegeben, sondern auch aufgezeigt, wie Optica Betriebe bei ihrer digitalen Transformation unterstützt. Mit Blick auf die Zukunft sind Betriebe nun aufgefordert, die notwendigen Schritte einzuleiten, um erfolgreich in die digitale Ära starten zu können.
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