Update zur eVerordnung in der Hilfsmittelbranche: Meilensteine bis 2027

Teil 8 unserer 11-teiligen Serie für die Bundesfachschule für Orthopädietechnik: Dieser Artikel gibt ein Update zur eVerordnung in der Hilfsmittelbranche: Welche Meilensteine stehen bis 2027 an? Welche Herausforderungen bringen diese mit sich? Und welche Rolle spielt dabei das Pilotprojekt eVerordnung?

Orthopädieschuhtechniker prüft eine eVerordnung auf dem Tablet

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen geht weiter. Mit der geplanten Einführung der elektronischen Verordnung (eVerordnung) und der Anbindung der Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur (TI) steht die Hilfsmittelbranche vor einer umfassenden Veränderung. Die eVerordnung für Hilfsmittel wird bis Juli 2027 für alle Versorger verpflichtend eingeführt und bringt eine tiefgreifende Umstellung der bisher papierlastigen Arbeitsprozesse. Sanitätshäuser und orthopädische Betriebe müssen neue Abläufe integrieren, welche sowohl die Agilität und Effizienz steigern als auch administrative Fehlerquellen reduzieren sollen. Dieser Artikel beleuchtet den aktuelle Stand der eVerordnung und dem Pilotprojekt, das zur erfolgreichen Implementierung beitragen soll. 

Ein Überblick: Was ist die eVerordnung und welche nächsten Meilensteine stehen an?

Die eVerordnung ist eine digitale Lösung, die den Prozess der Verordnung von Hilfsmitteln in Zukunft deutlich schneller, transparenter und komfortabler als bisher gestalten soll. Dabei werden alle relevanten Akteure, wie Ärzt:innen, Leistungserbringer:innen und Krankenkassen über die digitale Infrastruktur direkt miteinander verbunden. Um dies zu ermöglichen, müssen Leistungserbringer:innen in der Hilfsmittelversorgung an die TI angeschlossen sein, was ab dem 01. Januar 2026 verpflichtend ist. 

Für den Anschluss an die TI benötigen Hilfsmittelerbringer:innen und Gesundheitshandwerke den elektronischen Berufsausweis (eBA) und die Institutskarte (SMC-B). Diese Karten dienen als digitale Identitätsnachweise, die den sicheren Datenaustausch im Gesundheitswesen gewährleisten. Die Pilotkammern Dortmund, Düsseldorf und Rheinhessen (Mainz) starten im November mit der Kartenausgabe für die zwei ersten Gesundheitshandwerke Orthopädietechniker (OTler) und Hörakustiker. Die restlichen 50 Handwerkskammern folgen voraussichtlich im März 2025. Nicht-verkammerte Hilfsmittelerbringer:innen erhalten beide Ausweise durch das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), deren Ausgabe zum Jahreswechsel geplant ist. 

Die E-Verordnung für orthopädische Hilfsmittel wird ab dem 01. Januar 2027 eingeführt und ist ab dem 01. Juli 2027 flächendeckend für alle Versorger verpflichtend ist. Die Verordnungen werden dann zukünftig von den zuständigen Ärzt:innen digital ausgestellt und den Patient:innen in Form eines QR-Codes zur Verfügung gestellt. Der Genehmigungsprozess und die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt ebenfalls auf elektronischem Weg über ein Softwaresystem. Dieser medienbruchfreie Prozess sorgt für einen schnelleren und effizienteren Austausch von medizinschen Informationen zwischen Arztpraxis, Patient:innen, Leistungserbringer:innen und Kostenträgern. Auch verloren gegangene oder unvollständige Papierdokumente gehören damit der Vergangenheit an. Die Digitalisierung führt zu einer deutlichen Reduktion des Verwaltungsaufwands, da das physische Dokument nicht mehr archiviert und manuell weitergeleitet werden müssen. 

Das Pilotprojekt zur Einführung der eVerordnung

Um die flächendeckende Einführung der eVerordnung bestmöglich vorzubereiten, wurde ein umfassendes Pilotprojekt ins Leben gerufen. Das Projekt wird vom Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) gesteuert und zielt darauf ab, die technischen und organisatorischen Anforderungen der eVerordnung zu testen und zu optimieren – damit der Übergang von der Papierform zur digitalen Verordnung reibungslos verläuft. Beteiligte Projektpartner sind unter anderem Sanitätshäuser, Leistungserbringer:innen, Krankenkassen sowie Softwareanbieter wie dem Optica Abrechnungszentrum.

Im Rahmen des Pilotprojekts wird bereits die eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel (Muster 16) in einer Testphase durchgeführt. Der gesamte Prozess – von der Ausstellung der Verordnung über den Kostenvoranschlag bis hin zur Abrechnung – wird intensiv geprüft und optimiert, was bereits zu positiven Ergebnissen geführt hat.

Refinanzierung der TI-Anbindung

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) legt fest, dass die Kosten für die TI-Anbindung von den Berufsverbänden mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden sollen. Obwohl die Verträge über die Höhe der Kostenübernahme bereits Anfang des Jahres geschlossen werden sollten, sind die Verhandlungen vertagt worden. Die genauen Rahmenbedingungen der Refinanzierung sind somit noch nicht festgelegt, aber es wird erwartet, dass wie in anderen Bereichen des Gesundheitswesens eine umfassende Kostenübernahme erfolgt. Der BIV-OT hat gegen die Verzögerung der Verhandlungen deutlichen Widerspruch eingelegt, um sicherzustellen, dass der Anschluss an die TI fristgerecht und reibungslos bis zum 01. Januar 2026 gelingt.

Abschließend lässt sich sagen, dass die eVerordnung ein zentraler Baustein für die Digitalisierung der Hilfsmittelversorgung ist und erhebliche Erleichterungen für alle Beteiligten mit sich bringen wird. Das Pilotprojekt sorgt dafür, dass der Übergangsprozess von der Papierform zur eVerordnung reibungslos verläuft und potenzielle Herausforderungen frühzeitig erkannt und adressiert werden können.

Zusammenfassung:

Die Einführung der elektronischen Verordnung (eVerordnung) und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) wird die Hilfsmittelbranche umfassend verändern. Die eVerordnung wird den Prozess der Verordnung von Hilfsmitteln und Abrechnung digitalisieren und effizienter gestalten. Ab Januar 2027 wird sie für Hilfsmittel eingeführt und ab Juli 2027 wird die eVerordnung für alle Versorger verpflichtend. Dies soll den Austausch zwischen Ärzt:innen, Patient:innen, Leistungserbringer:innen und Krankenkassen beschleunigen und den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Das Pilotprojekt zur eVerordnung für Hilfsmittel auf Initiative der Gesundheitshandwerke erprobt den gesamten Prozess für die eVerordnung – von der Verordnung durch Ärzt:innen bis hin zur Kostenübernahme mit der gesetzlichen Krankenkasse – und hat bereits positive Ergebnisse erzielt. Zur Refinanzierung sollen die Kosten für die TI-Anbindung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, jedoch sind die Verhandlungen über die Höhe der Kostenübernahme noch nicht abgeschlossen.

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