Wochenrückblick KW 22: GKV-Sparpaket unter Druck, eVO-Zeitplan konkretisiert sich
Die Berichterstattung im Gesundheitswesen stand in dieser Woche ganz im Zeichen des voranschreitenden Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Während das Bundeskabinett den Entwurf formal verabschiedete, mehren sich auf politischer wie fachlicher Ebene die Widerstände. Parallel konkretisierten eine Kleine Anfrage im Bundestag sowie eine Stellungnahme von Physio Deutschland die Debatte um die elektronische Heilmittelverordnung. Daneben lieferten neue Koalitionsverträge aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie aktuelle Ausbildungsdaten aus NRW wichtige Signale für die Zukunftsfähigkeit der Therapieberufe.
GKV-BStabG: Kabinett beschließt – Bundesrat und Verbände bremsen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen. Für Heilmittelerbringer sind dabei drei Punkte besonders kritisch: die Wiedereinführung der strikten Grundlohnsummenbindung mit zusätzlichem Abschlag, die Streichung der Mehraufwandspauschale für Blankoverordnungen sowie die Erhöhung der Zuzahlung auf 15 Euro pro Verordnung samt geplanter Dynamisierung. Der SHV nennt das Gesetz einen erheblichen Rückschritt: Wer die Heilmittelversorgung schwäche, gefährde die Stabilität des gesamten Systems – Heilmittel verhindern nachweislich teure Folgekosten wie Operationen oder Pflegebedürftigkeit.
Rückenwind kommt aus unerwarteter Richtung: Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt den Ländern, das Sparpaket an zentralen Stellen zurückzunehmen – die angestrebte Einsparsumme von rund 16 Milliarden Euro wäre auf diesem Weg nicht realisierbar. Am 11. Juni wird der Entwurf erstmals im Bundestag beraten, einen Tag danach entscheidet der Bundesrat. Die Wirtschaftsweisen liefern derweil den finanzpolitischen Hintergrund: Ohne Reformen drohen die Gesamtsozialabgaben bis 2030 auf 45,4 Prozent zu steigen. Für Heilmittelerbringer ist das eine zweischneidige Botschaft – die volkswirtschaftliche Dringlichkeit von Reformen ist unbestritten, die Richtung der Einsparungen bleibt es nicht.
Elektronische Verordnung: Bundestag fragt nach, Verbände positionieren sich
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zur Digitalisierung der Heilmittelverordnung geantwortet. Der GeDIG-Referentenentwurf sieht vor, dass Heilmittelerbringer ab dem 1. Juni 2029 verpflichtet werden, Verordnungen elektronisch abzurufen; die TI-Anbindung soll bereits ab dem 1. Oktober 2027 verpflichtend sein. Bemerkenswert: Die Bundesregierung räumt ein, dass ihr keine belastbaren Zahlen zur Häufigkeit fehlerhafter Verordnungen vorliegen – obwohl genau das seit Jahren ein zentrales Bürokratieproblem für Praxen darstellt.
Physio Deutschland begrüßt die Digitalisierungsrichtung grundsätzlich, sieht das Verschiebedatum Juni 2029 jedoch als deutlich zu spät an. Gefordert werden eine verlässliche Refinanzierung der Investitions- und Betriebskosten sowie eine frühzeitige Einbindung der Physiotherapie bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte. Ebenfalls ein Signal in Richtung Digitalisierung: Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) hat die Marke von 100.000 Anträgen überschritten – ab sofort können auch nicht-handwerkergeführte Hilfsmittelerbringer wie Sanitätshäuser und HomeCare-Anbieter Institutionskarten (SMC-B) beantragen.
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Neue Koalitionsverträge: Was BW und RLP für Heilmittelberufe bedeuten
In Baden-Württemberg (Grüne/CDU) und Rheinland-Pfalz (CDU/SPD) wurden im Mai die neuen Koalitionsverträge verabschiedet. Beide Länder nehmen Heilmittelerbringende als relevanten Teil der Versorgung wahr – Themen wie ambulante Versorgung, interprofessionelle Zusammenarbeit, Digitalisierung und Fachkräftesicherung finden sich in beiden Verträgen. Rheinland-Pfalz will sich auf Bundesebene für faire Vergütung einsetzen und prüft weiterhin die Möglichkeit eines Direktzugangs für Heilmittelerbringende. Baden-Württemberg plant eine finanzielle Übergangsregelung zur Schulgeldfreiheit an privaten Berufsfachschulen, bis eine bundesrechtliche Lösung vorliegt. Konkrete landesspezifische Maßnahmen für einzelne Therapieberufe fehlen in beiden Verträgen jedoch – viele entscheidende Rahmenbedingungen bleiben Bundessache.
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