Wochenrückblick KW 5: Vertragsentwicklungen, Vergütungs- anpassungen und digitale Steuerung
Logopädie: Rahmenvertrag vor Abschluss der Anpassungen
Im Bereich der Logopädie befinden sich die Verhandlungen zu den Vertragsanpassungen auf der Zielgeraden. In konstruktiver Atmosphäre konnten auf Grundlage fachlicher Impulse und konkreter Lösungsvorschläge sämtliche aussichtsreichen Punkte aus der Klage vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg berücksichtigt werden. In der Folge ist die Rücknahme der Klage vorgesehen.
Für die Praxis besonders relevant ist der Wegfall der 40-Euro-Bearbeitungsgebühr bei heilbaren Absetzungen. Zudem wurde bereits zuvor vereinbart, dass Online-Fortbildungen künftig mit der vollen Punktzahl anerkannt und Präsenzformaten gleichgestellt werden. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem Betrachtungszeitraum 2020. Einzelne aus der Mitgliedschaft gewünschte Punkte, etwa zur Gruppentherapie im zahnärztlichen Bereich, konnten aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Das Inkrafttreten der Anpassungen ist – vorbehaltlich der formalen Schritte – zum 1. Mai vorgesehen und soll künftig eine einheitliche Vertragsauslegung sowie weniger unberechtigte Absetzungen ermöglichen.
Vergütung: Postbeamtenkrankenkasse passt Preise an
Nach den Anpassungen in der GKV und der DGUV erhöht nun auch die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) ihre Vergütungen. Zum 1. Februar 2026 steigen die Preise für Versicherte der Mitgliedergruppe A. Die neuen Sätze orientieren sich überwiegend an den Höchstsätzen der Beihilfe, ergänzend an den GKV-Vergütungen. Maßgeblich für die Abrechnung ist das jeweilige Behandlungsdatum.
Für Praxen besteht weiterhin Wahlfreiheit bei der Honorargestaltung: Leistungen können entweder nach den neuen Preislisten oder im Rahmen einer Privatbehandlung abgerechnet werden. Voraussetzung ist in diesem Fall ein schriftlicher Behandlungsvertrag sowie eine transparente Information der Versicherten über mögliche Eigenanteile.
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Beihilfe: Bremen und Rheinland-Pfalz erhöhen Höchstbeträge
Im Bereich der Beihilfe haben Bremen und Rheinland-Pfalz zum 1. Februar 2026 eine Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen angekündigt. In Bremen erfolgt die Anpassung automatisch, da sich das Land seit Jahresbeginn an der Bundesbeihilfeverordnung orientiert. Änderungen auf Bundesebene wirken sich damit unmittelbar auf die Landesregelung aus.
Die aktualisierten Beihilfevorschriften stehen den Mitgliedern in den jeweiligen geschützten Bereichen zur Verfügung.
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