Frühförderung richtig abrechnen: Besonderheiten bei Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie
Die Frühförderung ist ein interdisziplinäres, ganzheitliches Unterstützungssystem für Kinder von der Geburt bis zur Einschulung, die in ihrer körperlichen, geistigen, sprachlichen, emotionalen oder sozialen Entwicklung beeinträchtigt oder davon bedroht sind.
Ziel ist es, die Entwicklungschancen des Kindes zu verbessern, die Familie zu stärken und eine möglichst umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Für therapeutische Praxen und Verwaltungsmitarbeitende stellt insbesondere die Abrechnung von Frühförderungsleistungen eine Herausforderung dar. Der Grund: Es existiert kein bundesweit einheitlicher Rahmenvertrag. Stattdessen gelten landesspezifische Regelungen, die zusätzlich durch individuelle Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern, Krankenkassen und Sozialträgern ergänzt werden
Rahmenbedingungen der Frühförderung
Leistungserbringer-Code (LE-Code):
- Frühförderung: LE-Code 68
- Sonderfall Hessen: LE-Code 29
Wichtige Grundlagen
- Jedes Bundesland hat eigene Regelungen zur Frühförderung
- In der Regel wird nur der gesetzliche Anteil über die Krankenkasse abgerechnet
- Der Sozialträger-Anteil (z. B. Landratsamt) wird separat durch die Einrichtung abgerechnet
- Einrichtungen arbeiten mit individuellen Preislisten, die direkt mit Landratsämtern und Krankenkassen vereinbart werden.
- Für die Abrechnung benötigt Optica Ihre individuellen Preislisten
Welche Leistungen gehören zur Frühförderung?
Frühförderung umfasst sowohl medizinisch-therapeutische als auch heilpädagogische Leistungen.
Medizinisch-therapeutische Leistungen
- Physikalische Therapie
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logopädie
Die Abrechnung erfolgt über die jeweilige Krankenkasse
Heilpädagogische Leistungen
- Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und der Persönlichkeitsentfaltung mit pädagogischen Mitteln
Die Abrechnung erfolgt mit dem zuständigen örtlichen Sozialträger (z. B. Landratsamt)
Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) und Frühförderstelle (IFF): Abgrenzung
| Merkmal | Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) | Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFF) |
|---|---|---|
| Schwerpunkt | Ärztlich geleitete Diagnostik und Behandlung komplexer medizinischer Probleme | Heilpädagogische und therapeutische Maßnahmen |
| Alter | Bis zum 18. Lebensjahr | Bis zur Einschulung |
| Leitende Funktion | Ärztlich | Interdisziplinär |
| Anwendungsbereich | Kinder mit komplexem medizinischem Versorgungsbedarf | Kinder mit (drohenden) Entwicklungsstörungen |
| Zusammenarbeit | Ärzte, Psychologen, Therapeuten an einem Ort | Therapeuten und Heilpädagogen |
Ablauf der Frühförderung
- Vorstellung des Kindes
Eltern stellen ihr nicht eingeschultes Kind beim Kinderarzt, jugendpsychiatrischen Dienst oder einer Beratungsstelle vor (z. B. Sehen, Hören, Bewegen, Sprechen).
- Diagnosestellung
Ärztliche Einschätzung: Das Kind ist behindert oder von Behinderung bedroht und benötigt eine Komplexleistung.
Die Feststellung des Anspruchs erfolgt durch das Grundsicherungs- und Sozialamt.
- Zuständigkeit klären
Ist ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) oder die Frühförderstelle (IFF) zuständig?
- Eingangsdiagnostik
Ermittlung der Entwicklungsdefizite und Festlegung des Therapiebedarfs.
- Förder- und Behandlungsplan
Erstellung eines individuellen Plans; bei heilpädagogischem Schwerpunkt durch die IFF.
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Wichtige Dokumente und Formulare in der Abrechnung
Offenes Beratungsangebot
Positionsnummer: 0201001 (Beratungspauschale)
- In den meisten Bundesländern übernehmen Krankenkasse und Sozialträger die Kosten
- Beispiel Thüringen: 50 % Krankenkasse / 50 % Landratsamt
Förder- und Behandlungsplan
- Ersterstellungsplan: 0209932
- Folgeplan: 0209942
- In vielen Bundesländern erfolgt die Kostenübernahme gemeinsam durch Krankenkasse und Sozialträger
- Beispiel Thüringen: 50/50-Aufteilung
Fördernachweis für heilpädagogische Leistungen
Positionsnummern (z. B. Thüringen):
- 0209999 – 100 %
- 0209997 – 50 %
Die Abrechnung erfolgt über den zuständigen Sozialträger.
Einzelleistungsnachweis – medizinisch-therapeutische Leistungen
Positionsnummern (Beispiel Thüringen):
Physiotherapie
- Einzel: 0201502
- Gruppe: 0202502
- Hausbesuch (mobil): 0209916
Logopädie
- Einzel: 0201503
- Gruppe: 0202503
- Hausbesuch (mobil): 0209918
Ergotherapie
- Einzel: 0201504
- Gruppe: 0202504
- Hausbesuch (mobil): 0209920
Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse.
Sonderregelungen in Hessen
Zuschlag für Mehraufwand 01.01.2025 – 31.12.2025
Seit dem 01.01.2025 kann in Hessen eine Mehraufwand-Pauschale von 3,45 € abgerechnet werden.
Wichtige Hinweise zur Abrechnung
- Ersatzkassen:
- Abrechnung mit 7-stelliger Positionsnummer
- Rezeptkopie erforderlich
- Therapie auf Original-VO, Pauschale über Kopie
- Primärkassen:
- Keine Rezeptkopie notwendig
- Pauschale auf der Rezeptrückseite quittieren
Eine gemeinsame Abrechnung verschiedener Leistungsgruppen auf einem Rezept ist nicht möglich
Zuschlag für Mehraufwand ab 01.01.2026: neue Positionsnummer
Zum 01.01.2026 gelten für die Mehraufwandspauschale neue Positionsnummern für Primär- und Ersatzkassen:
Physiotherapie: 27427 und 27428
Ergotherapie: 57427 und 57428
Logopädie: 37247 und 37428
-427 bezeichnet den Zuschlag Frühförderung und -428 den Hausbesuch inkl. Wegegeld.
Ab 01.01.2026 ist zudem eine gemeinsame Abrechnung verschiedener Leistungsgruppen über eine Verordnung möglich - es müssen keine Kopien mehr gemacht werden.
Häufige Fragen
Was ist Frühförderung?
Frühförderung ist ein interdisziplinäres Unterstützungssystem für Kinder von Geburt bis Einschulung, die in ihrer körperlichen, geistigen, sprachlichen, emotionalen oder sozialen Entwicklung beeinträchtigt oder gefährdet sind. Ziel: Entwicklungschancen verbessern, Familie stärken und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Wer rechnet welche Leistungen in der Frühförderung ab?
Medizinisch-therapeutische Leistungen (Physio, Ergo, Logo): Krankenkasse
Heilpädagogische Leistungen: zuständiger Sozialträger (z. B. Landratsamt)
Gibt es einen bundesweiten Rahmenvertrag für die Abrechnung von Frühförderung?
Nein. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen, und zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse können zusätzlich individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
Gibt es Sonderregelungen für einzelne Bundesländer?
Hessen: Ab 01.01.2025 Mehraufwand-Pauschale 3,45 €
Thüringen: 50/50-Aufteilung bei Beratungsangebot und Förder-/Behandlungsplan
Bayern: Verbesserte Fördermittel für SPZ und Frühförderstellen
Welche Formulare sind für die Abrechnung von Frühförderung wichtig?
Offenes Beratungsangebot: Positionsnummer 0201001, z. B. Thüringen 50/50 Kasse / Sozialträger
Förder- und Behandlungsplan: Erstplan 0209932, Folgeplan 0209942
Fördernachweis: 0209999 (100 %), 0209997 (50 %)
Einzelleistungsnachweis: Physio, Ergo, Logo jeweils Einzel-, Gruppen- und Hausbesuch-Codes
Fazit
Die Abrechnung von Frühförderung erfordert fundierte Kenntnisse über landesspezifische Regelungen, Positionsnummern und die Trennung zwischen Krankenkassen- und Sozialträgerleistungen. Wer die relevanten Formulare korrekt einsetzt, die individuellen Vereinbarungen berücksichtigt und die Abrechnung sauber trennt, schafft eine sichere Grundlage für eine reibungslose Abrechnung im Praxisalltag.