Blankoverordnung in der Ergotherapie: Aktueller Stand, Erfahrungen aus der Praxis und Zukunftsperspektiven

Die Blankoverordnung ist seit einiger Zeit fester Bestandteil der ergotherapeutischen Versorgung und eröffnet Therapeut:innen erweiterte Handlungsspielräume in der Gestaltung von Therapieprozessen. Mehr Flexibilität, stärkere Klient:innenorientierung und eine bedarfsgerechtere Versorgung stehen dabei im Mittelpunkt – zugleich wirft die praktische Umsetzung weiterhin Fragen auf.

Um eine fundierte Einschätzung zum aktuellen Stand der Blankoverordnung zu erhalten, haben wir Irini Tsangaveli, Ergotherapeutin (M.Sc.), befragt. Sie ist seit 2024 Vorstandsmitglied für Versorgung und Kostenträger im Deutschen Verband der Ergotherapie (DVE) und war zuvor viele Jahre in einer Praxisgemeinschaft tätig. Im Interview ordnet sie Erfahrungen aus der Praxis ein und gibt einen Überblick über Chancen, Herausforderungen und zukünftige Perspektiven der Blankoverordnung in der Ergotherapie.

Frau Tsangaveli, wie erleben Sie aktuell die Umsetzung der Blankoverordnung in der ergotherapeutischen Praxis?

Die Umsetzung der Blankoverordnung in der ergotherapeutischen Praxis wird durchweg sehr positiv bewertet. Die neuen Regelungen bieten erhebliche flexible Gestaltungsmöglichkeiten, etwa bei Therapiedauer, Frequenz und individuell angepasster Behandlung, was von vielen Therapeut:innen als bedeutender Vorteil gesehen wird. Endlich können die Therapeut:innen klientenzentriert und wirklich bedarfsorientiert den ergotherapeutischen Therapieprozess gemeinsam mit den Klient:innen gestalten, was zu einer effektivieren Therapie führt.

Welche Entwicklungen oder Tendenzen beobachten Sie seit der Einführung, und wie schätzen Sie den bisherigen Stand der Umsetzung bundesweit ein?

Die anfänglichen Unsicherheiten bei Therapeut:innen sowie Ärzt:innen, die im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Versorgungsmodells erwartbar waren, haben sich deutlich reduziert. Rückmeldungen unserer Mitglieder zeigen, dass zunehmend Klient:innengruppen, insbesondere aus der Diagnosegruppe PS 3 (wahnhafte und affektive Störungen sowie Abhängigkeitserkrankungen), aber auch aus der Diagnosegruppe PS 4 (dementielle Syndrome), eine Blankoverordnung erhalten. Dabei handelt es sich um Personen, die zuvor keinen Zugang zu einer ergotherapeutischen Versorgung hatten, obwohl eine medizinische Notwendigkeit bestand und der Versorgungsauftrag somit nicht erfüllt wurde. Aktuell liegen uns keine präzisen Daten oder eine vollständige Übersicht über den Stand der Umsetzung vor. Nach Einschätzung von Vertreter:innen der Krankenkassen dürfte der Anteil der Blankoverordnungen in den Bereichen SB 1, PS 3 und PS 4 derzeit bei etwa 60 Prozent liegen. 

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Wo sehen Sie derzeit die größten Herausforderungen oder Stolpersteine bei der Anwendung der Blankoverordnung im Praxisalltag?
Gibt es typische Fehler oder Missverständnisse, die in der Kommunikation zwischen Ärztinnen, Therapeutinnen und Patient*innen immer wieder auftreten?

Nach wie vor stellt es für Therapeut:innen eine Herausforderung dar, dass im Alltag die Flexibilität, die die Blankoverordnung mit sich bringt und vor allem so einen großen Vorteil bei der Behandlung bietet, da man viel individueller und klient:innenorientierter arbeiten kann, nicht immer umsetzbar ist. Sicherlich spielt dabei eine wichtige Rolle, dass es nach wie vor die zwei verschiedenen Versorgungsmodelle gibt: die Erweiterte Versorgungsverantwortung mit dem Vertrag nach §125a SGB V (Blankoverordnung) und die doch sehr starren Rahmenbedingungen und beispielsweise die vorgegebenen Frequenzen bei dem Vertrag nach §125 SGB V. Darüber hinaus melden uns die Mitglieder nach wie vor zurück, dass immer wieder Ärzt:innen wenige bis gar keine Informationen zu den Möglichkeiten einer Blankoverordnung haben und die Verordnung dieser auch ablehnen. Ob dies nun aus medizinischen Gründen geschieht oder aber aufgrund von fehlenden Kenntnissen, ist dabei nicht immer nachvollziehbar. Auch die Zuordnung zwischen SB 1 und SB 2 führt im Alltag mitunter zu Schwierigkeiten, da für die Diagnosegruppe SB 1 eine Blankoverordnung ausgestellt werden kann, für SB 2 jedoch nicht.

Welche Rückmeldungen erhalten Sie von Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis?

Die Rückmeldungen unserer Mitglieder sind durchweg positiv. 

Spiegelt sich dort eher eine Zufriedenheit mit der neuen Handlungsfreiheit wider – oder überwiegt noch die Unsicherheit im Umgang mit den neuen Regelungen?

Nein, die anfängliche Unsicherheit hat sich gelegt und es spiegeln sich eindeutig eher die Zufriedenheit und die Chancen mit der neuen Handlungsfreiheit wider. 

Inwiefern hat die Blankoverordnung Ihrer Meinung nach bereits Einfluss auf die Qualität der ergotherapeutischen Versorgung genommen?

Ich bin der Ansicht, dass die Blankoverordnung bereits einen erheblichen Einfluss auf die Qualität der ergotherapeutischen Versorgung genommen hat. Mitglieder berichten uns, dass Klient:innen ihre Therapiezielsetzungen deutlich effektiver und oft auch schneller erreichen oder bei Bedarf in eine Therapiepause geschickt werden können.

Dank der flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Therapiedauer, der Frequenz und der Auswahl des Heilmittels ist eine gezieltere und individuellere Behandlung möglich. Besonders in der Handtherapie berichten unsere Mitglieder von schnelleren Therapieerfolgen und der Möglichkeit, Behandlungen früher abzuschließen.

Dies führt vor allem angesichts der begrenzten Zahl freier Therapieplätze zu einer spürbaren Entlastung der Praxen und ermöglicht es, dem Versorgungsauftrag durch schneller frei werdenden Kapazitäten besser nachzukommen.

Gibt es Anzeichen dafür, dass Therapien individueller und zielgerichteter gestaltet werden können – oder sehen Sie hier noch Nachbesserungsbedarf?

Ja, eindeutig. Aktuell sehe ich keinen Nachbesserungsbedarf, vielmehr die Notwendigkeit, die Blankoverordnung auf weitere Diagnosegruppen auszuweiten – beispielsweise, wie vertraglich mit den Verhandlungspartner:innen bereits festgehalten, um den pädiatrischen Bereich zu erweitern.

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Wie bewerten Sie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren – also Ärztinnen, Therapeutinnen, Krankenkassen und Verbänden – im Rahmen der Einführung der Blankoverordnung?

Die Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband sowie der Austausch mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gestalten sich insgesamt sehr konstruktiv. Wie vertraglich vereinbart, stehen wir mit dem GKV-Spitzenverband in regelmäßigem Austausch. Auch die Kommunikation mit den Vertreter:innen der Krankenkassen sowie mit den Anbietern von Praxisverwaltungssystemen verläuft gut, sodass wir zeitnah auf mögliche Herausforderungen reagieren können.

Welche Aspekte dieser Kooperation funktionieren gut, und wo sehen Sie noch Verbesserungsmöglichkeiten?

Aktuell sehe ich keine konkreten Verbesserungsmöglichkeiten. Wir verstehen uns als konstruktiven Verhandlungspartner und stehen daher stets in engem Austausch mit den verschiedenen Akteur:innen – sei es dem GKV-Spitzenverband, einzelnen Krankenkassen, der KBV oder den Anbietern von Praxisverwaltungssoftware. 

Durch die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit verfolgen wir gemeinsam das Ziel, tragfähige Lösungen zu entwickeln und unsere Mitglieder dabei bestmöglich beratend zu unterstützen.

Welche Maßnahmen plant oder erwägt der DVE, um Praxen und Therapeut*innen bei der Umsetzung der Blankoverordnung gezielt zu unterstützen?

Der DVE hat seine Mitglieder:innen von Beginn an bei der Umsetzung der Blankoverordnung beratend unterstützt. Bereits früh wurden zahlreiche WebTalks angeboten, um den Vertrag vorzustellen. Auch in den vergangenen eineinhalb Jahren fanden regelmäßig weitere WebTalks mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten rund um die Blankoverordnung statt.

Das Thema Blankoverordnung war zudem Bestandteil unseres jährlich stattfindenden Kongresses – stets im Austausch mit Kassenvertreter:innen und im bewährten Format „Auf einen Kaffee mit den Kassen“. Darüber hinaus stellt der DVE verschiedene Infomaterialien, sogenannte Merkblätter zu diesem Thema bereit, veröffentlicht regelmäßig Artikel in der Fachzeitschrift „Ergotherapie und Rehabilitation“ und bietet ergänzende Informationen auf der DVE-Homepage im Mitgliederbereich an. Selbstverständlich gehören auch Seminare und Fortbildungen in der DVE-Akademie zum Angebot. Auch im DVE-Podcast wurde das Thema Blankoverordnung mehrfach behandelt und praxisnah erläutert. Unser Team aus der Mitgliederberatung steht außerdem jeden Tag allen Mitgliedern zur Verfügung, um bei allen Fragen, die so im Alltag aufkommen, zu unterstützen. 

Gibt es seitens des DVE bereits bestehende oder geplante Schulungen, Informationsangebote oder weitere Initiativen, die zur erfolgreichen Umsetzung der Blankoverordnung beitragen sollen?

Ja, dieses Jahr haben wir mehrmals in der DVE-Akademie eine allgemeine Fortbildung zur Blankoverordnung angeboten. Ab dem kommenden Jahr werden wir den thematischen Schwerpunkt etwas verändern und den Fokus stärker auf den therapeutischen Prozess legen – insbesondere darauf, wie sich dieser im Rahmen der klient:innenorientierten Umsetzung der Blankoverordnung verändert.

Wenn Sie ein persönliches Zwischenfazit ziehen müssten: Wie fällt Ihr bisheriges Urteil zur Blankoverordnung aus – sowohl aus Sicht der Therapeutinnen als auch der Patientinnen?

Mein Urteil fällt durchweg positiv aus. Endlich können wir als Therapeut:innen und Expert:innen unserer Profession selbst mitentscheiden, wie eine effektivere und klient:innenorientiertere Therapie gestaltet werden kann. Sowohl meine eigene Einschätzung als auch die Rückmeldungen unserer Mitglieder und Kolleg:innen aus der Praxis zeigen deutlich, dass auch die Klient:innen die stärker klient:innenorientierte und somit wirksamere Therapiegestaltung sehr schätzen.

Und wie blicken Sie auf die zukünftige Entwicklung – glauben Sie, dass sich das Modell langfristig durchsetzen und bewähren wird?

Ich bin der Überzeugung, dass sich das Modell der erweiterten Versorgungsverantwortung langfristig durchsetzen wird – was bleibt uns auch anderes übrig? Angesichts der aktuellen politischen Diskussionen rund um das Primärversorgungssystem führt meines Erachtens kein Weg daran vorbei, dass alle Berufsgruppen ihre jeweiligen Kompetenzen einbringen, um eine bedarfsgerechte und effizientere Versorgung der Klient:innen sicherzustellen.

Die erweiterte Versorgungsverantwortung (Blankoverordnung) stellt dabei einen wichtigen, wenn auch noch vorläufigen Zwischenschritt auf dem Weg hin zum Direktzugang dar. Die vorhandenen Ressourcen – sowohl finanzielle als auch personelle – müssen endlich angemessen und effizient eingesetzt werden. Denn auch Ärzt:innen sind in der Versorgung der Klient:innen bereits stark belastet.

Bei eindeutig vorliegenden Indikationen sollte es daher möglich sein, direkt eine:n Therapeut:in aufzusuchen, ohne vorherigen ärztlichen Verordnungsprozess. Ebenso stellt sich die Frage, weshalb Ärzt:innen über die Frequenz oder Dauer einer Therapie entscheiden sollen. Therapeut:innen sind die Expert:innen in ihrem Fachgebiet, und ihre Kompetenz sollte angesichts zunehmend knapper Ressourcen in allen Berufsgruppen und Versorgungsbereichen stärker genutzt werden.

Letztlich geht es um die bestmögliche Versorgung der Klient:innen und die Erfüllung des gemeinsamen Versorgungsauftrags, den Therapeut:innen ebenso wie Ärzt:innen, der GKV-Spitzenverband und alle weiteren Akteur:innen im Gesundheitswesen gemeinsam tragen.

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