Abrechnungstipps für Podologen: Neue Regeln bei der Nagelspangenbehandlung sicher anwenden

Seit Juli und Oktober 2025 gelten neue Vergütungs- und Abrechnungsregelungen in der Podologie. Dieser Beitrag zeigt, welche Positionsnummern jetzt relevant sind, wie Behandlungseinheiten korrekt kombiniert werden und worauf Sie bei der Abrechnung in der Praxis besonders achten sollten.

Mit den Anpassungen der Vergütung zum 1. Juli 2025 sowie den strukturellen Änderungen zum 1. Oktober 2025 hat sich die Abrechnung in der Podologie – insbesondere bei der Nagelspangenbehandlung – spürbar verändert. Für Podolog:innen bedeutet das: bestehende Routinen prüfen, Abrechnungsprozesse anpassen und neue Spielräume gezielt nutzen.

Gerade im Bereich der Nagelspangenversorgung wurden Positionen neu definiert und die Abrechnungssystematik vereinfacht – bei gleichzeitig höherer Flexibilität.

Neue Positionsnummern seit 01.10.2025

Für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.10.2025 gelten ausschließlich folgende Positionsnummern:

  • 78610 – Behandlungseinheit (55,90 € inkl. Material)
  • 78620 – Aufschlag (nur bei UI2 oder bei Kindern bis einschließlich 14 Jahre)

Diese ersetzen die bisherigen Positionen:

  • 78210
  • 78220
  • 78230
  • 78300
  • 78400

Wichtig für die Praxis:
Für Verordnungen, die bis zum 30.09.2025 ausgestellt wurden, müssen die alten Positionsnummern weiterhin verwendet werden – auch über den Stichtag hinaus. Entscheidend ist also immer das Ausstellungsdatum der Verordnung.

Zentrale Änderung: Behandlungseinheiten flexibler abrechnen

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Abrechnungssystematik selbst. Die bisherige Positionsnummer 78210 (z. B. für einteilige Nagelkorrekturspangen wie die Ross-Fraser-Spange) umfasste mehrere Teilleistungen, durfte jedoch nur einmal je Verordnung abgerechnet werden.

Mit der neuen Positionsnummer 78610 ergibt sich nun ein entscheidender Vorteil: Hier ist eine Abrechnung bis zu zweimal täglich pro Patient und Verordnung möglich. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende therapeutisch nachvollziehbare Begründung.

Praxisbeispiel:

  1. Behandlungseinheit: Vorbereitung des Nagels
  2. Behandlungseinheit: Setzen der Nagelspange

Diese Änderung ermöglicht eine deutlich realistischere Abbildung des tatsächlichen Behandlungsaufwands und schafft mehr Transparenz in der Abrechnung.

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Behandlungseinheiten korrekt kombinieren

Ein häufiger Unsicherheitsfaktor im Praxisalltag ist die korrekte Zuordnung und Kombination der Behandlungseinheiten. Zu den Behandlungseinheiten zählen:

  • 78100
  • 78110
  • 78610
  • 78520

Beispiel für eine Verordnung mit 4 Behandlungseinheiten:

  • 1 × 78100 oder 78110
  • 2 × 78610
  • 1 × 78520

Zusätzlich abrechenbar:

  • 78510 oder
  • 78620 (bei entsprechender Indikation)

Wichtig:
Die Gesamtanzahl der verordneten Behandlungseinheiten darf dabei nicht überschritten werden. Die Kombination innerhalb dieser Einheiten ist jedoch flexibel gestaltbar – je nach medizinischer Notwendigkeit.

Typische Abrechnungsfehler vermeiden

Mit den neuen Regelungen entstehen auch neue Fehlerquellen. Zu den häufigsten gehören:

  • Verwendung alter Positionsnummern bei Verordnungen ab Ausstellungsdatum 01.10.2025
  • Fehlende Begründung bei mehrfacher Abrechnung der 78610 am selben Tag
  • Falsche Kombination oder Überschreitung der Behandlungseinheiten
  • Nichtberücksichtigung abrechenbarer Zuschläge (78510 / 78620)

Achten Sie daher besonders auf diese Punkte, um Absetzungen zu vermeiden. 

Ein weiterer häufiger Fehler ist das Eintragen der Lokalisation der zu behandelnden Zehs: diese muss vom Therapeuten auf der Rückseite unter Begründung eingetragen werden. Die Angabe des Arztes in der Diagnose reicht hier nicht aus. Wichtig außerdem: Führen Sie nicht mehr Kontrollen als Behandlungseinheiten durch.

Tipp aus der Praxis:
Eine klare Dokumentation der einzelnen Behandlungsschritte ist entscheidend – sowohl für die Abrechnungssicherheit als auch für eventuelle Prüfungen.

Auswirkungen auf Praxisorganisation und Wirtschaftlichkeit

Die neuen Abrechnungsregeln bieten nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen:

  • Mehr Flexibilität im Behandlungsablauf: 
    Leistungen können differenzierter geplant und abgebildet werden
     
  • Bessere Vergütungsabbildung: 
    Der tatsächliche Aufwand wird genauer berücksichtigt
     
  • Erhöhter Schulungsbedarf: 
    Teams sollten gezielt in den neuen Positionsnummern und Kombinationsmöglichkeiten geschult werden
     
  • Anpassung der Praxissoftware: 
    Abrechnungssysteme müssen auf die neuen Positionen umgestellt sein – bei Optica Viva ist dies automatisch angepasst worden.

Fazit: Abrechnung gezielt optimieren

Die Reform der Podologie-Abrechnung seit 2025 – insbesondere bei der Nagelspangenbehandlung – bringt eine moderne und flexiblere Struktur mit sich. Die neue Positionsnummer 78610 steht dabei im Zentrum der Veränderungen und ermöglicht eine leistungsgerechtere Abrechnung.

Für Podolog:innen gilt: Wer die neuen Regelungen sicher beherrscht, kann nicht nur Fehler vermeiden, sondern auch wirtschaftliche Potenziale besser ausschöpfen.

Eine sorgfältige Dokumentation, ein klares Verständnis der Behandlungseinheiten und die richtige Anwendung der neuen Positionsnummern sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.


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