Abkürzungen in der Podologie richtig nutzen und korrekt dokumentieren
Die Podologie verfügt über eine klar definierte Systematik an Abkürzungen – insbesondere bei Behandlungen und Nagelspangenleistungen. Eine korrekte Anwendung ist entscheidend für eine sichere Abrechnung.
Welche Abkürzungen verwendet werden dürfen ist im GKV-Vertrag für Podologie festgelegt: Anlage 1a und 1b des Vertrages listen alle erlaubten Kürzel auf. Diese dürfen auch bereits in der ersten Zeile verwendet werden (Anlage 3).
Die wichtigsten Abkürzungen für podologische Behandlungen
Grundleistung Podologische Behandlung
- Eing. Bef. = Podologische Eingangsbefundung
- pod. Beh. kl. = Podologische Behandlung klein
- pod. Beh. gr. = Podologische Behandlung groß
Wichtig: die Podologischen Befundung (78030) muss nicht auf der Rückseite dokumentiert werden.
Hausbesuche
Bei Hausbesuchen wird zwischen dem Besuch in einer sozialen Einrichtung/Heim und dem Besuch im privaten Zuhause der Patient:innen unterschieden:
- HB gr. = Hausbesuch Zuhause
- HB kl. = Hausbesuch in sozialer Einrichtung
Wiederholungszeichen dürfen genutzt werden, wenn Folgebehandlungen identisch durchgeführt werden. Sobald es einen Wechsel oder eine Änderung der Maßnahmen gibt, müssen die Heilmittel zunächst wieder ein Mal nach den oben beschriebenen Regel dokumentiert werden.
Nagelspangenbehandlung: Aktuelle Regelung beachten
Für die Nagelspange müssen Podolog:innen besonders auf die vereinheitlichte Dokumentation seit dem 01.10.2025 achten. Die Anfertigung, z.B. von Ross Fraser, muss dabeinicht auf der Rückseite dokumentiert werden. Diese Leistung erbringen Sie ohne den oder die Patient:in, sodass diese nicht als Behandlungseinheit gezählt.
Abkürzungen bei einer Nagelkorrekturspange
- EBF groß = Erstbefundung groß
- EBF klein = Erstbefundung klein
- Kontrolle = indikationsspezifische Kontrolle Sitz- und Passgenauigkeit
- Abschluss = Behandlungsabschluss
Regelung für Verordnungen bis 30.09.25
Anp. Ross-Fraser = Anpassung einteilige uni- und bilateralen Nagelkorrekturspange
Nachregulierung = Nachregulierung einteilige uni- und bilateralen Nagelkorrekturspange
Anp. mehrteilig = Setzten mehrteilige bilaterale Nagelkorrekturspange
Anp. einteilig = einteilige Kunststoff- oder Metall-Nagel korrekturspange
Neue Regelung für Verordnungen ab 01.10.2025
- Nsp. Beh. = Nagelspangenbehandlung (für alle Systeme)
- + 15 Min. = Aufschlag für besonderen Aufwand (bis zu 2x pro Termin)
Dokumentation: Das ist zu beachten
- Podologische Befundungen müssen nicht auf der Rückseite dokumentiert werden
- Leistungen ohne Patientenkontakt zählen nicht als Behandlungseinheit
- Wiederholungszeichen sind bei identischen Behandlungen erlaubt
- Bei Änderungen muss die Maßnahme neu dokumentiert werden
Häufige Fehler in der Praxis
- Veraltete Kürzel bei Nagelspangen
- Unvollständige Dokumentation von Zusatzaufwand
- Vermischung von Behandlungs- und Herstellungsleistungen
Fazit: Einheitliche Kürzel sorgen für Sicherheit
Wer die aktuellen Vorgaben kennt und konsequent umsetzt, reduziert das Risiko von Absetzungen deutlich. Besonders bei neuen Regelungen lohnt sich ein regelmäßiger Abgleich mit den Vertragsgrundlagen.
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Häufige Fragen zu Podologie-Abkürzungen
Welche Abkürzungen sind in der Podologie erlaubt?
Zu den wichtigsten Abkürzungen zählen z. B. „pod. Beh. kl.“ (kleine Behandlung), „pod. Beh. gr.“ (große Behandlung) und „Nsp. Beh.“ (Nagelspangenbehandlung).
Was gilt für Nagelspangenbehandlungen ab Oktober 2025?
Seit dem 01.10.2025 wird die Nagelspangenbehandlung einheitlich mit „Nsp. Beh.“ dokumentiert. Zusatzaufwand kann mit „+ 15 Min.“ ergänzt werden.
Müssen Befundungen dokumentiert werden?
Die podologische Befundung mit der Positionsnummer 78030 muss nicht auf der Rückseite der Verordnung dokumentiert werden.
Sind Wiederholungszeichen in der Podologie erlaubt?
Ja, bei identischen Behandlungen können Wiederholungszeichen genutzt werden.