Unser Service für Sie: die aktuellen Preislisten für die Podologie

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Illustration, die eine Preisliste sowie Stapel von Rezepten aus Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie zeigt.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2024

Seit dem 01.01.2021 gilt der neue bundeseinheitliche Rahmenvertrag mit bundeseinheitlichen Preisen in der Podologie. Durch diesen Vertrag gehören Unterschiede zwischen Kassenarten oder Bundesländern, zum Beispiel bei Hausbesuchen, seitdem der Vergangenheit an. Die in diesem Beitrag aufgeführten Preise sind in dieser Form seit dem 01.07.2022  bzw. ab dem 01.07.2024 gültig. 

Unterschiede zwischen Kassenarten oder Bundesländern, zum Beispiel bei Hausbesuchen gehören nun der Vergangenheit an. Es gilt seitdem für alle Bundesländer und alle gesetzlichen Kassen die einheitliche die GKV-Vergütungsvereinbarung zum Podologie-Rahmenvertrag. Diese Preise verhandeln die maßgeblichen Podologie-Verbänden mit dem GKV-Spitzenverband. Dabei sind  regelmäßige Neuverhandlungen und Aktualisierungen (in der Regel jährlich) vorgesehen, um die Wirtschaftlichkeit der podologischen Behandlungen sicherzustellen. 

Ist der Zeitpunkt gekommen, so lösen die neu verhandelte Preise für Podologie die bestehende GKV-Vergütungsliste ab und die neuen Preise gelten für alle ab dem Gültigkeitsdatum erbrachten Leistungen – und damit auch für podologische Leistungen auf bereits begonnenen Verordnungen. Für Verordnungen, die in einen solchen Wechselzeitraum fallen, gilt dann in der Regel das sogenannte “Splitting”: Die Verordnung wird entsprechend aufgeteilt vergütet. Gleichzeitig ändert sich auch der Zuzahlungsbetrag entsprechend, sodass Sie noch ausstehende Beträge bei Patient:innen möglicherweise nachberechnen müssen.

Preislisten Podologie - was ist zu beachten?

Bei der Abrechnung mit den Kostenträgern sollten Podolog:innen die folgenden Punkte für eine korrekte Preisermittlung zu beachten:

  • Positionsnummer und Anwendung: Welche Anwendung wurde verordnet und welche Positionsnummer ist für die Abrechnung relevant?
  • Richtwert für die Regelleistungszeit: Gibt es für die Positionsnummer Vorgaben bzw. Richtwerte dafür, wie lange die Behandlung dauern soll?
  • Bruttobeträge je Behandlungszahl: Welchen Bruttobetrag kann ich für die Behandlung, je nach Anzahl der Termine, abrechnen?
  • Zuzahlung: Gibt es eine Zuzahlung oder ist die Anwendung zuzahlungsfrei? 

Die aktuelle Preisliste in der Podologie

Wir haben die aktuelle GKV-Preisliste für Podolog:innen aufgeschlüsselt und alle notwendigen Informationen zu Positionsnummer, Anwendungen und Preisen für ein oder mehrere Behandlungen für Sie notiert.

Zu jeder Leistung wird in der Preisliste die Vergütung für eine Behandlung bis hin zu zwölf Behandlungen aufgelistet, inklusive Vor- und Nachbereitungszeit. Auch die jeweils für eine bestimmte Anzahl von Behandlungen fällige Zuzahlung ist in der jeweiligen Preisliste für Podologie abgebildet. 

Übrigens: In Optica Viva sind die aktuell gültigen Preislisten ebenfalls hinterlegt. 

Aktuelle Preislisten direkt in Optica Viva

Optica Viva sorgt mit automatischen Preislistenupdates für Entlastung bei der Abrechnung. So können Sie sich sicher sein, immer von den aktuellen Preisen zu profitieren. 

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Zuzahlung für gesetzlich Versicherte in der Podologie

Pro Verordnung von podologischen Leistungen fällt für GKV-Versicherte eine Zuzahlung von 10 € plus 10 % der Gesamtkosten als Gebühr an. Dieser Betrag wird von der Podologie-Praxis im Auftrag der Krankenkasse eingezogen und bei der Abrechnung mit der Gesamtvergütung verrechnet. Leisten müssen diese Zuzahlung alle Versicherten, die nicht explizit davon befreit sind. Zuzahlungsfrei sind dabei Minderjährige, Schwangere und Patient:innen mit einem sogenannten Befreiungsausweis der Krankenkasse. Wechselt der Zuzahlungsstatus eines Patienten oder einer Patientin nach der ersten Behandlung, werden lediglich 10% der Kosten aller abgegebenen Behandlungen ab diesem Zeitpunkt berechnet.

Sicher abrechnen mit Optica

Weniger Aufwand, mehr Sicherheit: Unsere maßgeschneiderten Leistungspakete richten sich nach ihren Bedürfnissen. Das Besondere: Sie brauchen nur Ihre Verordnungen einreichen, alles andere erledigen wir. Kein Abfotografieren, kein Ausfüllen von Kodier- oder Begleitbelegen, keine Extra-App für zusätzliche Erfassungen. Alle unsere Leistungspakete können außerdem durch Zusatzleistungen ergänzt und auf Ihren tatsächlichen Bedarf ausgerichtet werden.

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