Heilmittel-Verbände fordern Verschiebung der TI-Pflicht

Bis zum 1.1.2026 müssen Heilmittelerbringer:innen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Das sei kaum noch zu schaffen und ohne die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) fehle der Mehrwert, beklagen jetzt einige Verbände. Sie fordern eine Verschiebung der TI-Pflicht.

Die Frist zur TI-Anbindung von Heilmittelerbringer:innen ist gesetzlich geregelt: Zum 1.1.2026 müssen sie gemäß § 360 Abs. 8 SGB V auf die Datenautobahn des Gesundheitswesens eingebogen sein. Die Grundlage dafür schuf das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), das im Juni 2021 in Kraft trat. Nun fordern maßgebliche Heilmittelverbände das Bundesgesundheitsministerium zur Verschiebung der Frist auf bis die Einführung der eVO absehbar ist. Offiziell soll sie zwar zum 1.1.2027 kommen, doch zeichnen sich bereits erhebliche Verzögerungen ab. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V., der Deutsche Bundesverband für Logopädie e. V., der Deutsche Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie, der Deutsche Verband Ergotherapie sowie der Bundesverband für Podologie e. V. bemängeln, dass der TI vorher der Mehrwert fehle und somit die Gefahr einer niedrigen Akzeptanz trotz des zukünftigen Nutzens bestünde. 

Technische Probleme bei der Anbindung sorgen für Verzögerungen

Grundsätzlich ist die Branche den Vorteilen der TI gegenüber aufgeschlossen: So locken Bürokratieabbau, eine bessere interdisziplinäre Zusammenarbeit und effizientere Abläufe. „Die TI bietet großes Potenzial für eine zielgerichtete Patientenversorgung“, sind die Verbände in einem gemeinsamen Statement überzeugt. Dennoch seien bis zum jetzigen Zeitpunkt nur wenige Praxen an die TI angebunden. Laut eGBR wurden bis zum 30. April 2025 beispielsweise nur 120 Praxisausweise (SMC-B) durch Ergotherapeut:innen beantragt. „Davon ausgehend, dass es mehr als 12.000 Praxen gibt, erscheint es nicht mehr realistisch, dass diese bis zum Jahresende angeschlossen sind. In den weiteren Heilmittelbereichen verhält es sich wohl ähnlich“, so die Verbände in einer gemeinsamen Erklärung für Optica. Dabei erschweren technische Probleme die freiwillige Anbindung: Erst seit April können Angehörige der Logopädie, der Ergotherapie und der Podologie den elektronischen Heilberufeausweise (eHBA) flächendeckend beantragen, der für die TI-Anbindung benötigt wird. „Zudem sind beispielsweise in der Logopädie und der Ergotherapie die Kostenerstattungen mit dem GKV-Spitzenverband zwar verhandelt, aber noch nicht abschließend unterzeichnet“, heißt es weiter.

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Fehlender Mehrwert gefährdet Aufgeschlossenheit gegenüber der TI

Ein spürbarer Mehrwert der TI entsteht nach Ansicht der Verbände erst mit der elektronischen Heilmittelverordnung. Aktuell sei mit KIM nur eine TI-Anwendung nutzbar. „Wenn die Politik an der Anbindungsfrist zum 1. Januar 2026 festhält, besteht die Gefahr, dass die TI im Heilmittelbereich insgesamt eine niedrige Akzeptanz erfährt und der zukünftige Nutzen verkannt wird“, so die Verbände. Auch wenn die ePA nun ausgerollt wird, ist sie bei den meisten Versicherten erst einmal zum Start leer. Dies wird sich erst in den kommenden Monaten und Jahren ändern.

Praxis-Tipp: Grundlagen für den Anschluss an die TI vorbereiten

Die Verbände raten Praxisihaber:innen, aktuell nichts zu überstürzen. Vielmehr sollten sie sich umfassend über die Voraussetzungen für den TI-Anschluss informieren. „Die Praxen müssen jetzt die Grundlagen für den Anschluss an die TI vorbereiten. Dafür müssen Entscheidungen getroffen werden, ob und welche Praxisverwaltungssoftware genutzt wird, ob man selbst abrechnet oder einen Abrechnungsdienstleister nutzt und wie Praxisprozesse digital abgebildet werden sollen“, so die Verbände. Sind diese Entscheidungen getroffen und umgesetzt, ist es nur noch ein vergleichbar kleiner Schritt in die TI. Sie birgt das Potenzial, die Arbeitsabläufe in den Heilmittelpraxen zu verbessern und die TI als zukunftsfähiges Datennetz für eine zielgerichtete, schnelle und zweckmäßige Kommunikation im Sinne der Patient:innen zu erfahren. Das setzt aber voraus, dass analoge Prozesse nicht einfach eins zu eins in digitale Workflows umgewandelt werden. Sie müssen vielmehr sinnvoll neu gedacht, optimiert und an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. So reduziert sich der Verwaltungsaufwand nachhaltig und es öffnen sich Räume für eine bessere Patientenversorgung.

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Politik in der Pflicht: Keine TI-Pflicht ohne eVO

Damit durch eine vorzeitige TI-Anbindung nicht nur Aufwand und Kosten entstehen, sehen die Verbände die Politik in der Pflicht. So müsse der TI-Anschluss mit sinnvollen, praxisnahen Anwendungen verbunden sein, um seine Potenziale im Praxisalltag auch entfalten zu können. „Es gilt, die elektronische Verordnung, die für die Heilmittelerbringer:innen die zentrale Anwendung der TI darstellt, endlich auf den Weg zu bringen.“, so die Forderung der Verbände. Dabei steht es Heilmittelerbringer:innen weiterhin frei, sich auch jetzt schon auf den Weg zu machen und auf die Datenautobahn des Gesundheitswesens einzubiegen – weiterhin freiwillig und ohne vorzeitige TI-Pflicht, wenn es nach den Verbänden geht.

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