Wegweiser: Förderprogramme zur Digitalisierung von Praxis und Betrieb

Die Digitalisierung Ihrer Praxis oder Ihres Betriebs zahlt sich aus: mehr Zeit für die Patientenversorgung, effizientere Abläufe und ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell. Die Investitionskosten sind für viele Praxen und Betriebe im Gesundheitswesen jedoch eine echte Hürde. Dieser Wegweiser führt Sie durch die aktuellen Förderprogramme für Digitalisierung 2026: von bundesweiten Förderkrediten über Länderprogramme bis zum Optica WOW-Paket.

Junge Frau mit Tablet recherchiert Förderprogramme zur Digitalisierung im Gesundheitswesen im

Stand: Juli 2026

Für die Digitalisierung Ihres Unternehmens gibt es 2026 mehrere Förderwege: den bundesweiten KfW-ERP-Förderkredit Digitalisierung, länderspezifische Zuschussprogramme (u. a. in Hamburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) sowie das Optica WOW-Paket mit TI-Bonus und kostenlosen Viva-Lizenzen. Welche Förderung für Sie infrage kommt, hängt von Ihrem Bundesland und Ihrer Unternehmensgröße ab.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens eröffnet Heilmittelpraxen, Sanitätshäusern und dem Gesundheitshandwerk Wachstumspotenzial, effizientere Prozesse sowie eine bessere Patientenversorgung. Voraussetzung ist die Investition in TI-konforme Hard- und Software, die Einführung digitaler Gesundheitsanwendungen oder innovative Geräte mit individuell auf die Patient:innen abgestimmten virtuellen Trainingsprogrammen. Das alles kostet viel Geld. Verschiedenste Förderprogramme für Digitalisierung unterstützen Leistungserbringer:innen dabei mit attraktiven Konditionen – von Zuschüssen über zinsvergünstigte Kredite bis zu Beratungsförderungen. Wir zeigen, wie Sie die für Ihre Praxis oder Ihren Betrieb passende Förderung finden.

Warum sich die Investition in Digitalisierung lohnt

Menschen sind Gewohnheitstiere: Allzu gerne bleiben sie in ihrer Komfortzone, die behaglich eingerichtet ist und mit vorhersagbaren Abläufen Ergebnisse liefert, mit denen man gut leben kann. Da ist es aber nur so lange gemütlich, bis einem der Blick über den Tellerrand die neueste Anschaffung der Nachbarn unter die Nase reibt. Denn der Wunsch nach Verbesserung ist nicht minder fest im Menschen verwurzelt. So ist der Fortschritt unaufhaltsam. Im Gesundheitswesen ist die Digitalisierung mit der Telematikinfrastruktur längst fester Bestandteil des Alltags: Sie eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, die Patientenversorgung sowie die Praxis- und Betriebsführung zu optimieren, Kosten einzusparen und weiter zu wachsen. So ermöglichen etwa innovative Trainingsgeräte in der Physiotherapie die Ausweitung der angebotenen Trainingseinheiten durch individuell auf die Patient:innen zugeschnittene virtuelle Übungen, bei denen Therapeut:innen nicht mehr selber anleiten müssen. „Die Patient:innen können im freien Training mit digitalen Innovationen auch ohne die Arbeitszeit der Physiotherapeut:innen trainieren", so Daniel Woyke, Geschäftsführer von Ihre Ärzteberatung und MyPhysioClub. So lasse sich durch Investition in innovative Geräte die Trainingsfläche ohne zusätzliche Mitarbeitende um einen attraktiven Selbstzahlerbereich unter therapeutischer Aufsicht erweitern und zusätzliche Einnahmen entstehen. „Dabei steigert ein digitales Arbeitsumfeld gleichzeitig den Wert als Arbeitgeber:in sowie den Praxiswert generell, geht es irgendwann auch um die Nachfolgeplanung", so Woyke. Die Investition in innovative Technologien ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des eigenen Betriebs.

Tipp 1: Praxis- und Betriebsinhaber:innen sollten über neue technologische Möglichkeiten in ihrem Arbeitsgebiet stets informiert bleiben, etwa durch Messen, Verbandsmitgliedschaften oder Fachzeitschriften, und ihren Einsatz für sich prüfen.
 

Patientenansicht in Optica Viva

Optica Viva: Ihre Software für eine papierlose Praxis

Ob am Empfang, in der Behandlung oder in der Verwaltung: Sie entscheiden, wie Sie arbeiten. Ihr Arbeitsalltag verdient eine Organisationsstruktur, die Sie unterstützt, nicht ausbremst. Optica Viva bildet Ihre individuellen Behandlungskonzepte digital ab und schafft Transparenz von Terminen über Doku bis hin zu Finanzen und Abrechnung – cloudbasiert und mit nahtloser TI-Integration.

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TI-Anbindung stemmen und refinanzieren 

Die gute Nachricht vorab: Die Kosten für die TI-Anbindung müssen Sie nicht allein tragen, der Gesetzgeber verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen zur Refinanzierung. Steht einmal auf dem Wunschzettel, welche digitalen Neuerungen den eigenen Betrieb zukunftssicher aufrüsten sollen, stellt sich trotzdem die Frage, wer das eigentlich alles vorfinanziert. Besonders drängend war diese Frage bei politisch auferlegten Innovationen wie Hard- und Software für die Telematikinfrastruktur (TI): Heilmittelerbringer:innen sowie Sanitätshäuser und das Gesundheitshandwerk mussten seit dem 1. Januar 2026 entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an die TI angebunden sein. Wer diesen Schritt noch nicht abgeschlossen hat, sollte ihn zeitnah nachholen – nicht zuletzt, weil die TI die Grundlage für kommende Anwendungen wie die elektronische Patientenakte und die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) bildet.

„Viele Praxen und Betriebe rüsten deswegen auf und sie bewegt die Frage, welche Förderprogramme für Digitalisierung sie in Anspruch nehmen können, um die Kosten nicht allein schultern zu müssen", weiß Sindy Goltzsch, Gebietsleiterin Nordost bei Optica. Die Betriebe würden gerne in die TI starten, sagt sie, die Anfangsinvestitionen bedeuteten gerade für kleinere Unternehmen aber eine große finanzielle Hürde. Gesetzlich ist festgelegt, dass die Kosten für die TI-Anbindung von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) refinanziert werden und die Anschaffung von Konnektoren, Kartenlesegeräten, Praxis- und Heilberufsausweisen und Institutionenkarten abdecken. Für Heilmittelerbringer:innen ist das bereits konkret umgesetzt: Physiotherapeut:innen können ihre Kosten zunächst vorstrecken und anschließend über das Antragsportal des GKV-Spitzenverbands zurückfordern. Für den Hilfsmittelbereich (Sanitätshäuser, Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik und weitere Gesundheitshandwerke) steht die konkrete Vereinbarung dazu noch aus; sie soll voraussichtlich bis Ende 2026 final geklärt werden. Der gesetzliche Anspruch auf Refinanzierung besteht für diese Berufsgruppen also bereits, die praktische Umsetzung folgt aber erst mit der noch ausstehenden Vereinbarung. 

Tipp 2: Aufrüstung zur Anbindung an die TI refinanzieren – und zusätzliche Förderwege wie das Optica WOW-Paket nutzen.

Weitere Informationen zur Refinanzierung der TI-Anschaffungskosten

Optica WOW-Paket: TI-Bonus und Viva-Lizenzen kombinieren

Wer sich für OpticaTI und Optica Viva in Kombination entscheidet, sichert sich mit dem Optica WOW-Paket bis zu 988 Euro Preisvorteil: 400 Euro TI-Bonus, der bei Vertragsschluss direkt mit den Kosten für die TI-Anbindung verrechnet wird, sowie bis zu drei Optica-Viva-Lizenzen für sechs Monate kostenlos – eine Praxisinhaber-Lizenz und bis zu zwei Therapeuten-Lizenzen. Diesen finanziellen Spielraum können Sie direkt in weitere Digitalisierungsvorhaben Ihrer Praxis reinvestieren, etwa in eine Firewall, Tablets oder Drucker. Sichern Sie sich diesen Vorteil, solange Sie OpticaTI und Optica Viva noch nicht kombiniert haben.

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Welche Digitalisierungsvorhaben werden gefördert?

Ist die TI-Anbindung geschafft, eröffnen sich weitere Chancen: Auch für zusätzliche Digitalisierungsschritte gibt es Fördermittel, mit denen sich Investitionen deutlich günstiger stemmen lassen. Der Weg dorthin ist allerdings nicht immer offensichtlich. Gefördert werden aus Töpfen von Bund und Ländern Innovationsberatungsleistungen sowie Finanzierungen in Form von zinsvergünstigten Krediten und Tilgungszuschüssen. Allen Fördermitteln für Digitalisierung gemeinsam ist, dass sie nur tatsächliche Innovationen unterstützen: „PCs, Drucker oder Scanner fallen heute in der Regel nicht mehr unter Innovationspotenzial und werden als Basisausstattung angesehen", weiß Daniel Woyke aus zahlreichen Förderungen von Digitalisierungsvorhaben im Gesundheitsbereich, die er bereits begleitet hat. So gehe es vor allem um digitale Anschaffungen, die dem Betrieb oder der Praxis zukünftiges Wachstum und effizientere Abläufe ermöglichen.

Möchte man Innovationen aus diesen Töpfen finanzieren, besteht die große Herausforderung darin, dass sich Programme und Konditionen von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden und sich zudem jährlich ändern können. „Förderprogramme zur Digitalisierung werden gestrichen, neue kommen hinzu. Deswegen ist der Gang zur Hausbank mit dem Kostenvoranschlag für die geplante Anschaffung unterm Arm unerlässlich", empfiehlt Daniel Woyke. Diese berät, prüft, in welchen Kreditformen sich das Vorhaben abbilden lässt, splittet entsprechend auf, unterstützt bei der Antragstellung und leitet die bewilligten Fördermittel der Landes- und Förderbanken schließlich auch weiter. Direkte Antragstellungen sind bei diesen Banken in der Regel nicht möglich: Sie verwalten die von Bund und Ländern bereitgestellten Förderungen und geben sie an die Hausbanken weiter.

Tipp 3: Mit Kostenvoranschlag für geplante Innovation zur Hausbank gehen und Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben prüfen lassen.

Landesförderungen 2026 im Überblick

Ein Blick auf ausgewählte, aktuell besonders relevante Länderprogramme zeigt, wie unterschiedlich die Konditionen ausfallen können:

Hamburg: Hamburg Digital Check

Der Hamburg Digital Check bezuschusst Beratungsleistungen zur Digitalisierung mit 50 Prozent der Kosten, maximal 7.500 Euro. Antragsberechtigt sind rechtsselbstständige kleine und mittlere Unternehmen sowie freie Berufe mit Betriebsstätte in Hamburg.

Hessen: DIGI-Check und neue Förderung 2026

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bietet mit dem DIGI-Check einen rund 30-minütigen Online-Fragebogen an, der den digitalen Reifegrad Ihrer Praxis ermittelt und passende Handlungsempfehlungen sowie Ansprechpersonen liefert. Für 2026 ist zudem eine neue Förderung für freie Berufe mit Betriebsstätte in Hessen vorgesehen, die digitale Transformation und die Verbesserung der IT-Sicherheit unterstützt – ab einer Ausgabenhöhe von 4.000 Euro.

Sachsen-Anhalt: Digital Innovation

Das Förderprogramm Digital Innovation richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und unterstützt Personal- und Sachausgaben sowie erforderliche Investitionen und Dienstleistungen mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent, maximal 70.000 Euro. Der Mindestförderbetrag liegt bei 3.000 Euro.

Sachsen: Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021–2027

Der EFRE-Digitalisierungszuschuss unterstützt die Transformation digitaler Prozesse mit gestaffelten Fördersätzen: Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 60.000 Euro. Mittlere Unternehmen erhalten bis zu 35 Prozent, begrenzt auf 60.000 Euro der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden Planung, Konzeption, Vorbereitung und technische Realisierung sowie die Anschaffung von Hard- und Software und Schulungen. Das Programm ist mit weiteren Förderungen wie Digitalisierungsdarlehen oder dem SAB-Sachsenkredit kombinierbar. Die Antragsfrist für 2026 ist bereits abgelaufen – wer 2027 planen möchte, sollte das Programm im Blick behalten.

Weitere Landesprogramme finden Sie in der Linkliste am Ende des Artikels.

Ein Blick auf das Programm Ihres Bundeslandes lohnt sich in jedem Fall. Oft entscheidet der Zeitpunkt der Antragstellung darüber, ob die Förderung noch verfügbar ist.

Förderkredit der KfW nutzen

Wenn Ihr Digitalisierungsvorhaben finanzielle Unterstützung benötigt, kommt auch ein Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) infrage. Die KfW vergibt den ERP-Förderkredit Digitalisierung, mit dem Unternehmen Digitalisierungsvorhaben finanzieren können – etwa neue Hard- und Software oder den Einsatz künstlicher Intelligenz. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines Förderzuschusses.

Optica Omnia: die clevere Software für Sanitätsfachhandel und Gesundheitshandwerk

Optica Omnia ist eine Branchensoftware, die Sie entlang des gesamten Versorgungsprozesses unterstützt. Maßgeschneiderte Funktionen unterstützen Sie bei der Verwaltung und optimieren die Versorgung Ihrer Kund:innen. Unsere innovative Softwarelösung basiert auf der zukunftssicheren Cloud-Technologie mit den höchsten Sicherheitsstandards. Optica Omnia spiegelt echte Arbeitsabläufe in der Verwaltung mit den vielen Besonderheiten des Sanitätsfachhandels und der Orthopädietechnik bzw. Orthopädieschuhtechnik wider – damit Sie und Ihr Team umfassend entlastet werden.
 

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Gut informiert zur passenden Förderung

Wer sich vorab gut informiert, vermeidet teure Fehler und verpasste Fristen – gerade weil sich Förderlandschaften von Jahr zu Jahr verändern, lohnt sich der Aufwand für die Recherche doppelt. Grundsätzlich stehen die Förderprogramme zur Digitalisierung allen Selbstständigen und Freiberuflern im Gesundheitsbereich zur Verfügung. Auch für Existenzgründer:innen gibt es zahlreiche Förderungen. Auf dem Weg zum Fördermitteltopf für das eigene Digitalisierungsvorhaben empfiehlt es sich, Wissen zu sammeln. Verbände und Innungen bieten dabei beratende Unterstützung an und helfen zum Teil auch bei der Antragsstellung. Zudem gibt es die Möglichkeit, Innovationsberatungen in Anspruch zu nehmen, die ebenfalls förderfähig sind. Hier geht es darum, strategisch herauszufinden, welche digitalen Optimierungen die Performance des Betriebs oder der Praxis verbessern können. Auch die eigene Recherche im Internet gibt Aufschluss über Digitalisierungsfördermittel.

Dabei gibt Sindy Goltzsch noch mit auf den Weg: „Unterschreiben Sie möglichst keine Verträge über Anschaffungen, bevor der Antrag bewilligt wurde. In einigen Fällen reicht zwar auch die Eingangsbestätigung des Antrags, aber rückwirkend gibt es keine Fördermittel für Digitalisierung! Und stellen Sie großzügig Anträge über Ihre Digitalisierungsvorhaben, denn einkaufen gehen Sie ja erst mit dem positiven Bescheid!"

Ob TI-Anbindung, Landesförderung oder Beratungszuschuss: Mit der passenden Kombination aus öffentlicher Förderung und dem Optica WOW-Paket für Heilmittelpraxen lassen sich die Investitionskosten für die Digitalisierung Ihrer Praxis oder Ihres Betriebs spürbar senken. Es lohnt sich, jetzt einen Blick auf die für Sie infrage kommenden Programme zu werfen.

Förderprogramme im Überblick: Bund und Länder 

Bitte beachten Sie, dass dies keine abschließende Liste darstellt und eine professionelle Beratung nicht ersetzt.

Bundesweite Förderprogramme zur Digitalisierung:

Digitalisierungs-Förderprogramme der Bundesländer:

Häufig gestellte Fragen rund um Fördermittel zur Digitalisierung

Neben dem bundesweiten KfW-ERP-Förderkredit Digitalisierung gibt es länderspezifische Zuschussprogramme, etwa in Hamburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Zusätzlich unterstützt das Optica WOW-Paket mit einem TI-Bonus und kostenlosen Viva-Lizenzen

Ja. Die Frist zur TI-Anbindung ist seit dem 1. Januar 2026 verstrichen, Physiotherapiepraxen erhalten die Kosten dafür weiterhin vollständig über die GKV refinanziert.

Das Optica WOW-Paket kombiniert einen TI-Bonus von 400 Euro mit bis zu drei kostenlosen Optica-Viva-Lizenzen für sechs Monate – bei Kombination von OpticaTI und Optica Viva ergibt sich ein Preisvorteil von bis zu 988 Euro.

In einigen Bundesländern ja – in Sachsen lässt sich der EFRE-Zuschuss beispielsweise mit einem Digitalisierungsdarlehen oder dem SAB-Sachsenkredit kombinieren. Die genauen Regeln unterscheiden sich je Programm und Bundesland.

Das ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die Antragsfrist für den EFRE-Zuschuss in Sachsen für 2026 ist beispielsweise bereits abgelaufen – Interessierte sollten das Programm für 2027 im Blick behalten und sich frühzeitig bei der jeweiligen Landesförderbank informieren.

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