Änderungen am Hebammenhilfevertrag zum 01.04.2026: Mehr Vergütung und gezielte Entlastungen

Ab 2026 bringt der Hebammenhilfevertrag spürbare Änderungen für Beleghebammen: höhere Vergütung, neue Abrechnungsregelungen und praxisgerechtere Dokumentation. Erfahren Sie, welche Anpassungen konkret greifen, wie sich die Stundenvergütung verändert und welche Leistungen nun gezielt honoriert werden.

Hebamme vermisst Füße eines Neugeborenen

Mit den Anpassungen des Hebammenhilfevertrags zum Jahr 2026 werden zentrale Stellschrauben der Vergütung und Abrechnung neu justiert. Aufbauend auf dem bereits zum 01.11.2025 in Kraft getretenen Vertrag ergeben sich insbesondere für Beleghebammen relevante Verbesserungen – aber auch Kontinuitäten.

Dieser Beitrag beleuchtet die Änderungen im Detail, ordnet sie fachlich ein und zeigt anhand konkreter Gebührenpositionen und Rechenbeispiele, welche Auswirkungen sich für den Alltag ergeben.

Ausgangssituation: Systemwechsel bereits 2025

Die aktuelle Änderungsvereinbarung baut auf einem grundlegenden Systemwechsel auf. Bereits mit dem neuen Hebammenhilfevertrag ab November 2025 wurde die Vergütungssystematik umfassend reformiert. Statt pauschaler Vergütungen steht seitdem der tatsächliche Zeitaufwand im Mittelpunkt: Leistungen werden im 5-Minuten-Takt abgerechnet.

Damit verbunden war eine deutliche Erhöhung der Stundenvergütung sowie eine stärkere Differenzierung nach Betreuungssituation. Ziel dieser Neuausrichtung ist es, die reale Arbeitsbelastung von Hebammen besser abzubilden und insbesondere die intensive Betreuung während der Geburt angemessener zu honorieren.

Gleichzeitig wurde der neue Vertrag von Beginn an kritisch begleitet: Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass die Umstellung neben Chancen auch erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. So berichteten Berufsverbände und Hebammen von wirtschaftlichem Druck, insbesondere im klinischen Bereich. Trotz angehobener Stundensätze – etwa 74,28 € außerklinisch und rund 59,40 € für Beleghebammen – gleichen diese laut Kritik die Kostenentwicklung der vergangenen Jahre nicht aus.

Vor allem Beleghebammen sahen sich benachteiligt: In vielen Fällen verdienen sie weniger als zuvor, teils mit Einkommenseinbußen von rund 20 %. Zudem wird die zeitbasierte Abrechnung als zusätzlicher organisatorischer Aufwand empfunden, da sie eine sehr genaue Dokumentation erfordert

Was ändert sich konkret? Die Änderungen im Überblick

Mit der Änderungsvereinbarung 2026 werden gezielt Anpassungen vorgenommen, die insbesondere auf die Kritikpunkte aus der Praxis reagieren. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vergütung im klinischen Bereich sowie die konkrete Ausgestaltung der Leistungsabrechnung.

Kern der Änderungen ist die Ausweitung und Konkretisierung einzelner Leistungsbereiche, insbesondere im Hinblick auf die 1:1-Betreuung unter der Geburt. Mit dem neuen Vertrag wurde die Vergütung für diese Form der Betreuung auf 74,28 € pro Stunde erhöht. Eine Beleghebamme erhält die entsprechende Pauschale, wenn sie im Zeitraum von zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach der Geburt durchgehend ausschließlich eine Versicherte betreut.

Neu ist, dass diese Zulage nun auch in weiteren Betreuungssituationen greift. Sie kann beispielsweise auch dann abgerechnet werden, wenn die Schwangere erst kurz vor der Geburt im Kreißsaal eintrifft oder wenn im Rahmen eines Schichtwechsels eine andere Hebamme die Eins-zu-eins-Betreuung übernimmt. Dadurch wird die Zulage in mehr Fällen gewährt und mehr Versicherte profitieren von einer kontinuierlichen, leitliniengerechten Betreuung durch eine einzelne Hebamme in der entscheidenden Phase der Geburt.

Ein weiterer Bestandteil der Änderungen ist die Aufnahme von Leistungen zur ambulanten Abklärung eines akuten Behandlungsbedarfs. Bisher waren solche Leistungen weder im alten noch im neuen Hebammenhilfevertrag geregelt und wurden in der Regel über das Krankenhaus abgerechnet. Die Änderungsvereinbarung sieht nun vor, dass Beleghebammen diese ambulanten Leistungen befristet bis zum 31. Dezember 2027 direkt mit den Krankenkassen abrechnen können. Diese Übergangsregelung soll ausreichend Zeit schaffen, um bestehende Vertragsstrukturen mit Krankenhäusern anzupassen und die Vergütung künftig direkt über diese zu regeln. Gleichzeitig wird so sichergestellt, dass die Versorgung der Versicherten während dieser Phase weiterhin gewährleistet bleibt.

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Darüber hinaus wurden auf Basis der ersten Praxiserfahrungen die Anforderungen an die Leistungsdokumentation überarbeitet. Rückmeldungen von Hebammen aus dem Arbeitsalltag sind in die Anpassung der Formulare eingeflossen. In der Folge entfallen beispielsweise bestimmte Dokumentationspflichten bei telefonischen Beratungen. Auch spezifische Anpassungswünsche von Beleghebammen konnten berücksichtigt werden, was die Dokumentation insgesamt praxisnäher und handhabbarer macht.

Aus den Änderungen bei der Dokumentation ergibt sich auch eine leichte Veränderung in den Quittierungsbögen: 

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Insgesamt handelt es sich nicht um eine grundlegende Neuausrichtung, sondern um eine gezielte Nachjustierung des bestehenden Systems mit Fokus auf Praxistauglichkeit und wirtschaftliche Stabilisierung.

Rechenbeispiel: Geburt im klinischen Setting

Um die Auswirkungen der neuen Vergütungsstruktur greifbarer zu machen, lohnt sich ein konkreter Blick auf eine typische Betreuungssituation im Kreißsaal. Betreut eine Beleghebamme eine Frau über einen Zeitraum von drei Stunden während der aktiven Geburtsphase, ergibt sich folgende Abrechnung:

  • Dauer der Betreuung: 3 Stunden

  • Abrechnungseinheiten: 36 (im 5-Minuten-Takt)

  • Stundensatz: ca. 59,40 €

  • Gesamtvergütung: ca. 178,20 €

Dieses Beispiel zeigt: Die Vergütung orientiert sich direkt an der tatsächlich geleisteten Zeit. Je länger und intensiver die Betreuung, desto höher fällt die Vergütung aus. Damit unterscheidet sich das System deutlich von früheren Pauschalen, bei denen lange Geburtsverläufe oft wirtschaftlich schlechter abgebildet wurden.

Gleichzeitig bringt das System auch Herausforderungen mit sich:

  • Bei paralleler Betreuung mehrerer Frauen verändert sich die Vergütungsstruktur

  • Die Gesamtvergütung kann steigen, die verfügbare Zeit pro Frau sinkt jedoch

  • Die Verantwortung für alle betreuten Frauen bleibt unverändert hoch

In der Praxis entsteht dadurch ein Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Effizienz und qualitativ hochwertiger Betreuung. Hebammen müssen zunehmend abwägen, welche Betreuungsform unter den gegebenen Rahmenbedingungen sowohl fachlich sinnvoll als auch wirtschaftlich tragfähig ist.

Was sich nicht ändert

Trotz der umfassenden Anpassungen bleibt der grundsätzliche Rahmen des Hebammenhilfevertrags bestehen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Leistungsspektrum: Die bekannten Bereiche wie Vorsorge, Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung bleiben unverändert bestehen.

  • Einbindung in die GKV: Freiberufliche Hebammen bleiben weiterhin Teil des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen werden nach wie vor als Sachleistungen erbracht und bundesweit einheitlich vergütet.

  • Dokumentation und Abrechnung: Die grundlegenden Anforderungen bleiben bestehen. Auch wenn einzelne Regelungen präzisiert wurden, ist eine sorgfältige und vollständige Dokumentation weiterhin unerlässlich.

Insgesamt handelt es sich somit nicht um einen grundlegenden Systemwechsel, sondern um eine gezielte Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen.


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