Altersvorsorge als Teamarbeit

Für den sorglosen Lebensabend reicht die gesetzliche Rente oft nicht mehr aus, dagegen wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) immer attraktiver. Für Praxisinhaber:innen besonders interessant: Mit der bAV können Sie Ihre Mitarbeiter:innen an die Praxis binden und eventuell sogar neue Kolleg:innen gewinnen.

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Sie galt lange als unantastbar, als das Sicherheitsnetz des deutschen Sozialsystems: die gesetzliche Rente. Bis heute verlassen sich mehr als 30 Millionen Angestellte in Deutschland darauf – und das, obwohl längst klar ist, dass die Beiträge in Zukunft Jahr für Jahr schrumpfen werden. Es gibt schlicht immer weniger Beitragszahler, die für die Renten von immer mehr Menschen aufkommen müssen.

Eine zusätzliche Vorsorge fürs Alter wird daher immer wichtiger. Neben privaten Rentenversicherungen und Geldanlagen bieten viele Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen die Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) an. Traditionell spart das Unternehmen dabei Vermögen an und bezahlt daraus später eine Rente für die Mitarbeiter:innen. Das konnten sich kleinere Firmen und Praxen allerdings oft nicht leisten. Inzwischen hat sich die bAV weiterentwickelt – und erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Einem Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge ist die Zahl der Beschäftigten mit betrieblicher Altersversorgung von 14,6 Millionen im Jahr 2001 auf 21 Millionen im Jahr 2019 gestiegen.

Damit gilt die bAV als dritte Säule der Altersversorgung in Deutschland. Grundsätzlich kann eine Betriebsrente entweder von der Praxisleitung alleine oder von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in gemeinsam aufgebaut werden. Das nennt man Entgeltumwandlung, weil ein Teil des Gehalts dabei in eine Zusage auf spätere Versorgungsleistungen umgewandelt wird. Der Arbeitnehmer zahlt also in diesem Fall nicht selbst in eine private Vorsorge ein, sondern überlässt dem Arbeitgeber einen Teil seines Gehalts, das dieser dann in einen Vorsorgevertrag, zum Beispiel bei einer Versicherung oder einer Pensionskasse, einzahlt.

Vorteile für den Arbeitgeber

Das wiederum bringt auch dem Arbeitgeber Vorteile: Zum einen werden die Aufwendungen meist aus dem unversteuerten Bruttogehalt entnommen, zum anderen sind sie als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Als Praxisinhaber:in mit einigen Mitarbeiter:innen sparen Sie also einen Teil der Lohnnebenkosten, weil die umgewandelten Gehaltsteile nicht sozialversicherungspflichtig sind, und Sie können die Ausgaben zudem von der Steuer absetzen.

Die betriebliche Altersversorgung kann aber noch mehr: In Zeiten von Fachkräftemangel und dynamischen Erwerbsbiografien wird der Kampf um die besten Mitarbeiter:innen immer schwieriger. Betriebsrenten haben sich als gute Möglichkeit erwiesen, fitte Kolleg:innen zu gewinnen und langfristig zu binden. Einer aktuellen Studie „bAV im Mittelstand 2021“ zufolge bestätigten 83 Prozent der befragten bAV-Verantwortlichen in den Betrieben, dass diesses Instrument zur Mitarbeiter:innenbindung eingesetzt werde. Nur regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen gelten als noch wichtiger (91 Prozent), um qualifizierte Mitarbeiter:innen zu halten und zu motivieren. Ihr Anspruch gilt allerdings nur, wenn sie der Praxis gegenüber eine gewisse Loyalität zeigen und mindestens drei Jahre im Betrieb bleiben.

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV empfiehlt Arbeitgebern dringend, selbst aktiv zu werden und Mitarbeiter:innen frühzeitig ein Angebot zur Entgeltumwandlung zu machen. So habe der Arbeitgeber die Möglichkeit, ein System der betrieblichen Altersvorsorge einzuführen, die speziell auf sein Unternehmen zugeschnitten ist.

Günstigere Konditionen verhandeln

Es gibt fünf Wege, wie Sie die bAV umsetzen können: Bei einem Direktversicherer können Sie eine Lebensversicherung für Ihre Beschäftigten abschließen und die Beiträge dort direkt einzahlen. Bei mehreren Mitarbeiter:innen können Sie manchmal sogar günstigere Konditionen verhandeln. Alternativ können Sie die Betriebsrente auch über eine selbständige Versorgungseinrichtung wie eine Pensionskasse finanzieren. Etwas mehr Risiko bergen Pensionsfond oder Unterstützungskassen. Sie investieren das eingezahlten Vermögen am Kapitalmarkt, können dadurch aber unter Umständen höhere Renditen anbieten. Eine weitere Möglichkeit wäre, eine direkte Pensionszusage an den oder die Arbeitnehmer:in zu machen und eine bestimmte Leistung zu vereinbaren. Dafür müssen Sie dann aber selbständig Rücklagen bilden. „Für Arbeitnehmer:innen besteht die Möglichkeit die bAV individuell zu gestalten. zum Beispiel mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten“, hebt der auf die Gesundheitsbranche spezialisierte Finanzexperte Dirk Ledermann hervor. „Wenig bekannt ist, dass bei cleverer Nutzung der Refinanzierungsmöglichkeit über die Umlagethematik sich bis zu 20 Prozent Arbeitgeberbeteiligung darstellen lassen – kostenfrei.“ (Mehr Tipps von Dirk Ledermann lesen Sie demnächst in einer neuen ZUKUNFT PRAXIS-Serie zu Versicherungsfragen.)

Welchen Weg Sie dabei einschlagen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Kleinere Betriebe sollten sich möglichst auf eine Art der Durchführung beschränken, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Gesetzlich sind Arbeitnehmer verpflichtet, 15 Prozent des Beitrags zur Altersvorsorge zu bezuschussen, mehr ist aber immer möglich und kann unter Umständen sogar günstiger für Sie kommen. Hier lohnt es sich, jeden einzelnen Fall gut durchzurechnen.

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