Betriebsnachfolge: So sichern Sie die Präqualifizierung

Steht die Betriebsnachfolgeplanung im Raum, gibt es für Hilfsmittelerbinger:innen viel zu beachten. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

Über allem thront die Frage der Präqualifizierung. Sie ist die Eignungsprüfung eines Leistungserbringers nach festen Kriterien und stellt die Voraussetzung zum Abschluss von Verträgen mit Kranken- und Pflegekassen dar. Damit ist sie nichts Geringeres als die Voraussetzung zur Abrechnung von erbrachten Hilfsmittelleistungen. Die Frage nach ihrem Fortbestand hat bei Verkauf und Nachfolgeplanung entscheidende Auswirkungen. Thomas Bade ist Geschäftsführer der HAWE-Systems GmbH, einer akkreditierten Präqualifizierungsstelle im Hilfsmittelbereich, und hat bei der Optica GO Licht ins Thema gebracht. 

Was ist Präqualifizierung?

Entsprechend ihrer Bedeutsamkeit handelt es sich bei der Präqualifizierung um einen stark reglementierten Bereich. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) wurde beschlossen, dass die Präqualifizierung ab 2019 nur noch von durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) berufenen Präqualifizierungsstellen durchgeführt werden darf. Diese Stellen arbeiten nach der DIN EN ISO/IEC 17065 und werden einmal im Jahr von der DAkkS überprüft. Dabei gelten für die Präqualifizierung die Eignungskriterien des GKV-Spitzenverbands gemäß §126 Abs. 1 SGB V. In etwa 80 Einzelkriterien werden dabei alle fünf Jahre berufsrechtliche Anforderungen, sachliche, fachliche, organisatorische und räumliche Faktoren geprüft. Zusätzlich zu dieser regelmäßigen Repräqualifizierung erfolgt alle 20 Monate ein etwas weniger umfangreiches Überwachungsaudit durch die Präqualifizierungsstelle.  

Neubetrieb oder Bestandsschutz?

Wird ein Hilfsmittelbetrieb verkauft, hat dies Auswirkungen auf die Präqualifizierung. Deswegen muss frühzeitig im Übergabeprozess geklärt werden, ob die Eignungskriterien weiterhin gelten. Was also gilt es für Käufer:innen zu beachten? Dabei wies Thomas Bode zunächst auf ein wichtiges Datum hin: Betriebe, die nach dem 31.12.2010 angemeldet wurden, gelten als Neubetriebe. Alle davor angemeldeten haben Bestandsschutz und profitieren von Ausnahmeregelungen. Grundsätzlich liegt bei einem Inhaberwechsel aber ein Neubetrieb mit entsprechenden Anforderungen, beispielsweise an die Barrierefreiheit der Räumlichkeiten, vor. Beim Wechsel der Rechtsform behält der Bestandsschutz unter Umständen seine Gültigkeit. Entsprechend ist es wichtig, bei Betriebsübernahme in den einschlägigen Dokumenten, wie Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, zu prüfen, ob dieser greift. Besonders brisant dabei: Sind die Anforderungen nicht mehr erfüllt, ist der Betrieb nicht weiter versorgungsberechtigt. 

Abweichungen prüfen, Qualifizierungen nachweisen, vorausschauend planen

Ebenso wichtig ist es, die Unterlagen früherer Präqualifizierung zu prüfen und sich über etwaige Abweichungen von den geforderten Kriterien zu informieren. Abweichungen können dabei auch Qualifizierungsnachweise von Mitarbeitenden betreffen. Käufer:innen müssen sich zunächst die Frage stellen, welche Hilfsmittelbereiche weitergeführt werden sollen, um die Erfüllung der entsprechenden Präqualifizierungskriterien zu prüfen. Es folgt die Frage, ob alle Mitarbeitenden übernommen werden und ob diese über die erforderlichen Nachweise im Rahmen der Präqualifizierung verfügen. Andernfalls gilt es frühzeitig gegenzusteuern und entsprechende Fachkräfte zu einzustellen. Schließlich ist ein Blick in den Kalender ratsam: Die Übernahme muss rechtzeitig bei Handwerkskammer, Gemeinde und Präqualifizierungsstelle angemeldet werden. Mit einer vorausschauenden Planung lassen sich bei er Betriebsübernahme Aufwände und Zeitdruck reduzieren und Abrechnungsverzögerungen vorbeugen.

Checkliste: So sichern Sie die Präqualifizierung bei Betriebsübernahme

  • Bestandsschutz? Prüfen Sie Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle oder Handelsregisterauszug
  • Entsprechen die Räume dem Unternehmenszweck und den gesetzlichen Anforderungen?
  • Liegen Abweichungsberichte aus früheren Präqualifizierungen vor?
  • Werden Mitarbeitende übernommen und liegen die erforderlichen Qualifikationen vor?
  • Rechtzeitige Anmeldung der Übernahme bei Handwerkskammer, Gemeinde und Präqualifizierungsstelle 
  • Klare Beantwortung der Frage, welche Hilfsmittelbereiche weitergeführt werden sollen
     

Das müssen Sie bei der Betriebsübernahme im Hinblick auf die Präqualifizierung beachten: 

  • Die Präqualifizierung muss bei Verhandlung zum Verkauf thematisiert werden!
  • Verlangen Sie Einsicht in Präqualifizierungs-Unterlagen und Abweichungsberichte!
  • Prüfen Sie die Mitarbeiterstruktur und ihre fachlichen Qualifikationen!
  • Prüfen Sie die zukünftigen Präqualifizierungs-Versorgungsbereiche! Welche werden Sie weiterführen?
  • Melden Sie die Übernahme rechtzeitig an eine Präqualifizierungs-Stelle