Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Chancen für therapeutische Praxen

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Überblick. Erfahren Sie, welche Chancen, Einsatzbereiche und Grenzen Apps auf Rezept Heilmittelpraxen bieten.

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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind längst Teil der Versorgung. Für viele therapeutische Praxen zeigt sich das ganz konkret: Patient:innen kommen mit einer App in die Behandlung und erwarten Orientierung.

Für Heilmittelpraxen wird damit eine Frage zentral: Welche DiGA sind relevant? Wo können sie Therapieziele sinnvoll ergänzen? Und welche Grenzen sollten Praxen kennen?

Dieser Artikel ordnet ein, was Digitale Gesundheitsanwendungen leisten können, welche Rolle Heilmittelerbringende im Umgang mit DiGA übernehmen und wie Praxen digitale Unterstützung sinnvoll in bestehende Abläufe einbinden.

Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)? Definition, Zulassung und Abgrenzung

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind geprüfte Medizinprodukte, die mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 in die Gesundheitsversorgung eingeführt wurden.

Diese Anwendungen unterstützen Patient:innen bei der Behandlung von Krankheiten oder beim Umgang mit Beschwerden. Häufig werden sie auch als „Apps auf Rezept“ bezeichnet, da sie von Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen verordnet und von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Deutschland gilt international als Vorreiter bei digitalen Gesundheitsanwendungen, da sie früh in die Regelversorgung integriert wurden.

Was bedeutet „Apps auf Rezept“ konkret?

Patient:innen erhalten nach der Verordnung von ihrer Krankenkasse einen Freischaltcode, mit dem sie die heruntergeladene App kostenfrei nutzen können. Die Inhalte reichen dabei von Übungsprogrammen über Tagebücher bis hin zu strukturierten Therapieeinheiten.

DiGA werden dabei in der Regel nicht von Heilmittelerbringenden verordnet. Dennoch können sie im Behandlungsverlauf eine Rolle spielen, beispielsweise wenn Patient:innen begleitend mit einer App arbeiten und Inhalte daraus in die Therapie einfließen.

Wie funktioniert das DiGA-Verzeichnis beim BfArM?

Damit eine Anwendung als DiGA gilt und erstattet werden kann, muss sie im offiziellen DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sein. Die Aufnahme erfolgt über ein strukturiertes Prüfverfahren („Fast Track“).

Hersteller müssen dabei nachweisen, dass ihre Anwendung einen sogenannten positiven Versorgungseffekt hat, zum Beispiel durch medizinischen Nutzen oder durch Verbesserungen im Behandlungsprozess. Zusätzlich werden DiGA vom BfArM u. a. hinsichtlich Datenschutz, Sicherheit und Interoperabilität geprüft.

Dabei ist nicht jede Gesundheits-App automatisch eine DiGA. Im Unterschied zu frei verfügbaren Apps handelt es sich bei DiGA um regulierte Medizinprodukte mit klar definiertem Einsatzbereich, geprüften Inhalten und festen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.

Warum DiGA für therapeutische Praxen an Bedeutung gewinnen

Digitale Gesundheitsanwendungen entwickeln sich immer mehr zu einem festen Bestandteil der Versorgung. Die eigentliche Veränderung liegt weniger in der Verordnung, sondern in der Therapie selbst. Denn DiGA verlagern einen Teil der Behandlung in den Alltag der Patient:innen.

Konkret zeigt sich das vor allem in drei Bereichen:

  • Therapie zwischen den Terminen: Übungen, Inhalte oder Verhaltensempfehlungen können kontinuierlich umgesetzt werden
  • Mehr Einblick in den Verlauf: Patient:innen erfassen Fortschritte, Symptome oder Aktivitäten digital
  • Veränderte Rolle der Therapieeinheiten: Termine dienen stärker der Einordnung, Anpassung und Vertiefung

Für Heilmittelerbringende entsteht daraus eine neue Aufgabe: DiGA müssen nicht aktiv eingesetzt werden, sollten aber eingeordnet werden können. Entscheidend ist, ob eine Anwendung wirklich zum Therapieziel passt, denn nicht jede App bringt automatisch einen Mehrwert. Im Einzelfall kann sie die Behandlung sinnvoll ergänzen oder aber auch zusätzlichen Aufwand erzeugen. Im Idealfall arbeiten Patient:innen häufiger eigenständig zwischen den Terminen und bringen neue Informationen in die Behandlung ein.

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Einsatzbereiche von DiGA in der therapeutischen Praxis

Digitale Gesundheitsanwendungen decken inzwischen eine Vielzahl medizinischer Indikationen ab. Für therapeutische Praxen sind vor allem diejenigen relevant, die den Therapieerfolg zwischen den Terminen unterstützen oder Patient:innen im Alltag begleiten.

Welche DiGA gibt es für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie?

Im DiGA-Verzeichnis finden sich Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen. Für Heilmittelpraxen sind insbesondere zwei Gruppen interessant:

  • Bewegungsapparat: Anwendungen bei Rücken-, Knie- oder Schulterbeschwerden mit Übungsprogrammen, Anleitungen und Verlaufstracking
  • Psychische und neurologische Beschwerden: z. B. bei chronischen Schmerzen, Stress, Depression oder kognitiven Einschränkungen, häufig mit verhaltenstherapeutischen Elementen. Beispiele sind Trainingsprogramme bei Rückenschmerzen oder digitale Verhaltenstherapie bei Schlafstörungen.

Logopädische und ergotherapeutische Anwendungsfelder sind bislang weniger stark vertreten, entwickeln sich aber kontinuierlich weiter.

DiGA können somit insbesondere dort sinnvoll sein, wo Therapieinhalte regelmäßig wiederholt werden müssen oder der Transfer in den Alltag entscheidend ist.

Wichtig bleibt jedoch die Einordnung: Nicht jede Anwendung passt zu jeder Indikation oder jedem Patienten. Der Nutzen hängt stark davon ab, wie gut Inhalte, Therapieziele und individuelle Situation zusammenpassen.

DiGA Vorteile: Wie digitale Gesundheitsanwendungen therapeutische Praxen unterstützen

Digitale Gesundheitsanwendungen können therapeutische Behandlungen gezielt ergänzen. Ihr Nutzen entsteht dabei nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit der persönlichen Behandlung..

Unterstützung zwischen den Terminen

in zentraler Vorteil von DiGA liegt in der kontinuierlichen Begleitung außerhalb der Praxis. Während Therapieeinheiten zeitlich begrenzt sind, können digitale Anwendungen Übungen, Inhalte und Impulse dauerhaft verfügbar machen.

Das zeigt sich insbesondere bei:

  • Übungsprogrammen, die regelmäßig wiederholt werden müssen (z. B. bei Rücken- oder Kniebeschwerden)
  • verhaltenstherapeutischen Ansätzen, etwa bei chronischen Schmerzen oder Stress
  • Therapiebegleitung, bei der Fortschritte dokumentiert und sichtbar gemacht werden

Für viele Patient:innen ist genau das entscheidend: Nicht die einzelne Behandlungseinheit, sondern die konsequente Umsetzung im Alltag bestimmt den Therapieerfolg. DiGA können hier Struktur und Orientierung geben.

Mehr Aktivität und Eigenverantwortung bei Patient:innen

Ein weiterer Effekt ist, dass DiGA Patient:innen stärker in den Behandlungsprozess einbinden. Statt ausschließlich im Termin aktiv zu sein, setzen sie sich auch außerhalb der Praxis mit ihrer Therapie auseinander.

Das kann dazu führen, dass:

  • Übungen regelmäßiger durchgeführt werden
  • Therapieinhalte besser verstanden werden
  • Patient:innen bewusster mit ihrem eigenen Fortschritt umgehen

Auf diese Weise nehmen Patient:innen oft eine aktivere Rolle im gesamten Behandlungsverlauf ein.

Ergänzende Informationen für die Therapie

Viele DiGA erfassen Daten, etwa zu Symptomen, Trainingsverhalten oder Fortschritten. Diese Informationen können im Termin aufgegriffen und in die Behandlung einbezogen werden.

Das kann helfen:

  • Entwicklungen schneller zu erkennen
  • Therapieansätze gezielter anzupassen
  • Gespräche strukturierter zu führen

Entscheidend ist, dass diese Informationen in die bestehende Dokumentation integriert werden. Andernfalls entstehen schnell parallele Informationsstände: Ein Teil liegt in der App, ein anderer in der Praxis.

Das führt zu zusätzlichem Aufwand, weil Inhalte mehrfach erfasst oder im Termin erneut besprochen werden müssen.

Strukturierte Praxissoftware schafft hier eine zentrale Grundlage, in der Informationen zusammengeführt und im Therapieverlauf nachvollziehbar eingeordnet werden können.

Warum DiGA keine Therapie ersetzen

Trotz dieser Vorteile bleiben die Grenzen klar. DiGA können Therapie unterstützen, aber nicht ersetzen.

Eine App kann:

  • keine individuelle Befunderhebung durchführen
  • keine komplexen Zusammenhänge vollständig erfassen
  • nicht flexibel auf jede Situation reagieren

Die therapeutische Bewertung, die Anpassung von Maßnahmen und der persönliche Kontakt bleiben entscheidend. Oder anders formuliert: DiGA können Inhalte vermitteln und begleiten, die eigentliche Therapie entsteht weiterhin im Zusammenspiel zwischen Therapeut:in und Patient:in.

Der Nutzen entsteht also nur dann, wenn digitale Anwendungen gezielt ergänzend als Unterstützung innerhalb eines klar strukturierten Behandlungsprozesses eingesetzt werden.

Wie lassen sich Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in den Praxisalltag integrieren?

Der Einsatz von DiGA beginnt in der Regel nicht in der therapeutischen Praxis, sondern mit der Verordnung durch Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen. Für Heilmittelerbringende stellt sich daher vor allem die Frage, wie sie mit bestehenden Anwendungen im Behandlungsverlauf sinnvoll umgehen.

Wie läuft der Einsatz von der Verordnung bis zur Nutzung ab?

Nach der Verordnung erhalten Patient:innen über ihre Krankenkasse einen Freischaltcode und können die Anwendung direkt nutzen. Die Inhalte werden eigenständig durchgeführt – meist in Form von Übungen, Programmen oder digitalen Einheiten über mehrere Wochen.

Für die Praxis bedeutet das: Patient:innen bringen DiGA häufig bereits in die laufende Therapie mit. Die Anwendung läuft parallel zur Behandlung, ohne dass sie direkt in bestehende Praxisprozesse integriert ist.

Welche Rolle übernehmen Therapeut:innen im Behandlungsprozess?

Auch wenn die Verordnung außerhalb der Praxis erfolgt, können DiGA im Therapiealltag eine Rolle spielen. Entscheidend ist dabei weniger die aktive Steuerung der Anwendung, sondern die fachliche Einordnung.

Konkret kann das bedeuten:

  • Abgleich mit Therapiezielen: Passt die Anwendung zur aktuellen Behandlung oder eher nicht?
  • Einordnung von Inhalten: Sind Übungen sinnvoll, korrekt ausgeführt und angemessen dosiert?
  • Integration in den Verlauf: Können Inhalte aus der App in die Therapie einbezogen werden?

Damit verschiebt sich die Rolle leicht: Therapeut:innen werden nicht zu Anwender:innen der DiGA, sondern zu Begleitenden, die deren Einsatz fachlich bewerten.

Voraussetzung: Klare Prozesse statt zusätzlicher Komplexität

In der Praxis zeigt sich, dass mehr digitale Tools nicht automatisch zu besseren Abläufen führen. Im Gegenteil – parallele Systeme, zusätzliche Informationsquellen und unklare Zuständigkeiten können den Aufwand sogar erhöhen.

Damit DiGA nicht zur Belastung werden, braucht es vor allem eines: stabile, klar strukturierte Prozesse in der Praxis. Ohne diese Grundlage verstärken zusätzliche Tools eher die Komplexität, statt sie zu reduzieren.

Gerade weil DiGA häufig außerhalb der Praxis stattfinden, wird eine zentrale, strukturierte Dokumentation im eigenen System wichtiger. Praxissoftware wie Optica Viva setzt genau hier an. Sie sorgt dafür, dass Informationen konsistent erfasst, nachvollziehbar dokumentiert und unabhängig von einzelnen Tools verfügbar bleiben.

Der entscheidende Punkt ist daher nicht die möglichst umfassende Integration einzelner Tools, sondern ein klarer Umgang damit: DiGA gezielt einordnen und sinnvoll nutzen.

Wie werden Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) vergütet und finanziert?

DiGA werden bei entsprechender Verordnung von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Patient:innen erhalten nach Genehmigung einen Freischaltcode und können die Anwendung kostenfrei nutzen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Krankenkasse und Hersteller, nicht über die therapeutische Praxis.

Eine eigene Vergütung entsteht daraus für Heilmittelerbringende in der Regel nicht.

Damit liegt der Fokus für Praxen weniger auf wirtschaftlichen Effekten, sondern auf der Frage, ob eine Anwendung den Therapieverlauf sinnvoll unterstützt.

Grenzen und Herausforderungen digitaler Gesundheitsanwendungen

DiGA können die Therapie gezielt erweitern, stoßen im Praxisalltag aber auch auf klare Grenzen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Begrenzte Evidenz: Nicht alle Anwendungen sind gleich gut belegt. Der tatsächliche Nutzen kann je nach DiGA variieren.
  • Eingeschränkte Zielgruppe: DiGA eignen sich vor allem für leichte bis mittlere Beschwerden und setzen Motivation sowie digitale Kompetenz voraus.
  • Fehlende Integration: Anwendungen laufen oft parallel zur Therapie und sind nicht direkt in Praxisprozesse eingebunden. Informationen müssen dann manuell übertragen oder separat bewertet werden.
  • Zusätzlicher Abstimmungsaufwand: Inhalte aus der App müssen aktiv eingeordnet und ggf. in die Behandlung integriert werden.
  • Datenschutz und Datensicherheit: DiGA verarbeiten sensible Gesundheitsdaten. Es ist wichtig zu prüfen, wie und wo diese Daten gespeichert und verarbeitet werden.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind geprüfte Medizinprodukte, die Patient:innen bei der Behandlung von Krankheiten unterstützen. Sie werden von Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen verordnet und von gesetzlichen Krankenkassen übernommen – daher auch der Begriff „Apps auf Rezept“.

DiGA werden in der Regel nicht von Heilmittelerbringenden verordnet, können aber den Therapieverlauf ergänzen. Sie unterstützen Patient:innen dabei, Übungen und Inhalte zwischen den Terminen umzusetzen und den Therapieerfolg im Alltag zu stabilisieren.

Nein. Digitale Gesundheitsanwendungen sind eine Ergänzung zur Therapie, ersetzen jedoch keine persönliche Behandlung. Diagnostik, Therapieplanung und individuelle Anpassungen bleiben weiterhin Aufgabe der Therapeut:innen. DiGA können vor allem zwischen den Terminen unterstützen, etwa durch Übungen oder begleitende Inhalte.


Fazit: Wann und für wen lohnen sich Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der Praxis?

Digitale Gesundheitsanwendungen können einzelne Therapiebausteine auslagern, insbesondere wenn es darum geht, Inhalte zwischen den Terminen umzusetzen und Patient:innen stärker in den Behandlungsprozess einzubinden. Gleichzeitig ersetzen sie keine persönliche Behandlung und entfalten ihren Nutzen nur dann, wenn sie gezielt ausgewählt und fachlich eingeordnet werden.

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